Der Gesetzentwurf der Bundesregierung, der die energetische Modernisierung des Wohnungsbestandes auch durch Änderungen des Mietrechts vorantreiben soll, greift laut NABU zu kurz. "Wir warnen die Regierung davor, hier kopflos und sozial unausgewogen zu agieren", so NABU-Präsident Olaf Tschimpke. Bereits in den kommenden Tagen sollen die Änderungen des Mietrechts als Teil eines Gesetzespakets zur Energiewende im Bundestag beschlossen werden.
Laut NABU sollten im Mietrecht energetische Modernisierungen wie beispielsweise der Einbau neuer Fenster, oder einer effizienteren Heizung der Vorrang gegenüber einer einfachen Renovierung des Bades oder der Küche eingeräumt werden. So sollte zwar die Duldungspflicht für Mieter bei energetischen Modernisierungen ausgeweitet werden, jedoch nicht etwa bei einer Fassadensanierung ohne Dämmung oder dem Einbau einer energiefressenden Klimaanlage. Zudem sei es richtig, das Mietminderungsrecht bei energetischen Sanierungen zeitlich begrenzt einzuschränken, gleichzeitig müssten Mieter aber das Recht erhalten, ihre Miete zu mindern, wenn die Wohnung energetische Mindestanforderungen nicht einhält.
Nach dem jetzigen Gesetzentwurf könnten Vermieter auch solche energetischen Maßnahmen auf die Miete umlegen, die beim Mieter zu keinerlei Kostenersparnis führen, wie beispielsweise die Umstellung auf Fernwärme. Aus Sicht des NABU muss die Mietrechtsreform durch eine starke finanzielle Förderung der energetischen Modernisierung flankiert werden, um Kosten abzufedern und wirtschaftliche Härten zu vermeiden.
Quelle: NABU