Letzte Aktualisierung: 07.05.2020

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Gasheizung-Förderung: BAFA-Zuschuss & Steuer-Abzug im Überblick

  • Wer seine alte Heizung durch eine neue Gasheizung ersetzt und dabei gleichzeitig erneuerbare Energien einsetzt, kann seit Anfang 2020 mit einer Gasheizung-Förderung vom BAFA rechnen. Im Neubau gibt es keine Förderung für Gasheizungen!
  • Wer auf eine "hybride" Gasheizung in Kombination mit erneuerbaren Energien (z. B. mit Solarkollektoren) umsteigt, bekommt einen Zuschuss von 30 Prozent der Kosten. Der Wärmeerzeuger mit erneuer­baren Energien muss mindestens 25 Prozent der Heizlast tragen.
  • Für den Austausch Ihrer alten Öl-Heizung durch eine Gas-Hybrid-Heizung erhöht sich der Fördersatz um 10 Prozentpunkte. Es darf jedoch keine Austauschpflicht für die Ölheizung gelten, sonst entfällt der Anspruch auf die Gasheizung-Förderung.
  • Für eine neue Gasheizung, die innerhalb von zwei Jahren mit zB einer Solaranlage nachgerüstet wird (Renewable Ready-Option), erhält man immerhin noch einen Zuschuss von 20 Prozent.
  • Alternativ kann man eine steuerliche Förderung für die Gasheizung mit Solar von 20% in Anspruch nehmen, bei der die Steuerschuld entsprechend gekürzt wird. Der Fachbetrieb, der die Anlage installiert, stellt dafür eine Bescheinigung zur Vorlage beim Finanzamt aus.
Gasheizung Austausch einer Heizung Maximale Förderung Austausch Ölheizung Maximale Förderung
mit erneuerbarer Wärmeerzeugung 30% 15.000 € 40% 20.000 €
mit Renewable Ready-Option 20% 10.000 € - -

Förder-Tipp: Die Beantragung der Gasheizung-Förderung muss vor Vorhabenbeginn erfolgen und kann nicht über die bei Antragstellung angegebene Summe hinausgehen. Planen Sie daher solide auf der Grundlage eines Kostenvoranschlages mit angemessenem Risikopuffer. Wenn Sie jetzt einen Zuschuss zu Ihrer neuen Gasheizung beantragen wollen, empfehlen wir Ihnen, vorab mehrere Angebote zu vergleichen. Nutzen Sie hierzu unseren kostenlosen Angebotsservice!

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Förder-Details für Gas-Hybrid-Heizungen

Gasheizungen, die mindestens 25% erneuerbare Wärme nutzen, werden vom BAFA gefördert. Solche Gas-Hybridheizungen kombinieren eine neue Gasheizung mit einem oder mehreren Technologie-Komponenten zur thermischen Nutzung erneuerbarer Energien (Solar, Biomasse oder Wärmepumpe) über eine gemeinsame Steuer- und Regelungstechnik.

Die Förderung der Gasheizung beträgt bis zu 30 % der förderfähigen Kosten. Dies gilt für die gesamte förderfähige Anlage, inklusive aller erneuerbaren Wärmeerzeuger. Dazu gehören u.a. auch die Kosten für die

  • Gasleitung,
  • Hausanschluss und
  • Armaturen (z.B. Gasströmungswächter, Gaszähler, etc.).

Der regenerative Wärmeerzeuger (Solarthermieanlage, Biomasseanlage oder Wärmepumpenanlage) darf bereits vorhanden sein oder muss mit der Gas-Brennwertanlage installiert werden.

Technische Voraussetzungen für die BAFA-Förderung der Gasheizung:

  • Die jahreszeitbedingte Raumheizungseffizienz ηs (ETA S) muss mindestens 92 % bei Nennlast erreichen (Herstellernachweis).
  • Die verschiedenen Wärmeerzeuger müssen über eine gemeinsame oder übergeordnete Regelung betrieben werden.
  • Die thermische Leistung der regenerativen Wärmeerzeuger muss mindestens 25 % der Heizlast des Gebäudes betragen.
  • Die Gebäudeheizlast ist bevorzugt nach EN 12831 zu ermitteln, alternativ sind auch überschlägige Heizlastermittlungen auf der Basis der EN 12831 zulässig (z. B. Online-Rechner, diese sollten an die EN 12831 angelehnt sein).
  • Bei solarthermischen Anlagen wird eine Kollektorleistung von 635 W/m2 Bruttokollektorfläche zugrunde gelegt zur Ermittlung der 25 % Heizlast.
  • Bei Wärmepumpen ist die Heizleistung bei der jeweiligen Normaußentemperatur und einer Vorlauftemperatur von 35 °C anzusetzen. Der Wert kann den technischen Unterlagen der Hersteller entnommen werden.
  • Bei Solarthermie als regenerativen Wärmeerzeuger, muss die Solarthermieanlage (zur Raumheizungsunterstützung) förderfähig nach diesen Richtlinien sein. Biomasse- und Wärmepumpenanlagen müssen durch ein akkreditiertes Prüfinstitut getestet worden sein.
  • Hydraulischer Abgleich der Heizungsanlage.

Tipp: Wenn Sie Ihre alte Ölheizung gegen eine förderfähige Gas-Hybridheizung ersetzen, können Sie zusätzlich von der Austauschprämie für Ölheizung profitieren. Sie erhalten dann einen um 10 Prozentpunkte erhöhten Fördersatz. Dadurch ergibt sich für Heizungen, die sowohl erneuerbare Energien als auch Erdgas nutzen, ein Fördersatz von 40 Prozent.

Renewable Ready-Förderung von Gasheizungen

Unter dem Begriff "Renewable Ready" versteht man Gas-Brennwertheizungen, die technisch mit hybridfähiger Steuerungs- und Regelungstechnik so ausgelegt sind, dass sie einfach um einen entsprechenden Anteil erneuerbarer Wärme ergänzt werden können.

Um eine BAFA-Gasheizung-Förderung zu bekommen muss die Gasheizung von „Renewable Ready“ zu einer Gas-Hybridheizung aber spätestens zwei Jahre nach Inbetriebnahme zusätzlich um Wärme aus erneuerbarer Energien ergänzt werden.

Die Förderung beträgt bis zu 20% der förderfähigen Kosten.

Technische Voraussetzungen für die BAFA-Förderung der Gasheizung:

  • Die jahreszeitbedingte Raumheizungseffizienz ηs (ETA S) muss mindestens 92 % bei Nennlast erreichen (Herstellernachweis).
  • Eine hybridfähige Steuerungs- und Regelungstechnik muss installiert werden oder vorhanden sein.
  • Bei Wohngebäuden muss ein Speicher installiert werden.
  • Hydraulischer Abgleich der Heizungsanlage.
  • Der Einbau eines regenerativen Wärmeerzeugers ist innerhalb von 2 Jahren nachzuweisen.
  • Die thermische Leistung des regenerativen Wärmeerzeugers muss mindestens 25 % der Heizlast des versorgten Gebäudes betragen.

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Experten-Wissen: Die Öko-Design-Richtlinie der Europäischen Union verlangt ab dem 26. September 2015 die Produkt- und Systemkennzeichnung mit einem Energieeffizienzlabel. Für diese Kennzeichnung mussten die Effizienzwerte standardisiert werden. War bislang vom Normnutzungsgrad die Rede, wird der Wirkungsgrad seither anhand der jahreszeitbedingten Raumheizungs-Energieeffizienz (ETA S bzw. η S) berechnet. Der η S-Wert basiert auf Messungen der Geräteeffizienz im Voll- und im Teillastbetrieb. Die ETA S gibt dabei die „echte“ Energieeffizienz eines Gerätes wieder. Dabei wird neben der Umwandlung des eingesetzten Energieträgers in Wärmeenergie auch die benötigte Hilfsenergie der Geräte berücksichtigt.Die ETA S einer Gasheizung wird von vielen Herstellern in den Angebotstexten zum Energieverbrauch angegeben. Neben der ETA S unterscheidet man auch Eta K (Kesselwirkungsgrad), Eta J (Jahresnutzungsgrad) und Eta N (Normnutzungsgrad (DIN 4702-8)).

Steuerliche Förderung von Gasheizungen

Für Investitionen in klimafreundliche Heiztechnik oder Wärmedämmung des Hauses können sie alternativ auch einen Steuerbonus vom Finanzamt bekommen.

Die steuerliche Förderung gibt es nicht für den Austausch einer alten Ölheizung durch eine Gasheizung, sondern auch hier nur für

  • hybride Gaheizungen, die zur Heizungsunterstützung mit einem Wärmeerzeuger mit erneuerbaren Energien kombiniert werden und
  • Renewable Ready-Gasheizungen, die auf eine Einbindung erneuerbarer Energien vorbereitet sind

Während man die BAFA-Förderung für die neue Gasheizung allerdings beantragen muss bevor die Handwerker beauftragt werden, wird die Steuerermäßigung im Nachhinein mit der Einkommensteuererklärung geltend gemacht.

Bei größeren Sanierungen sind häufig die staatliche BAFA-Förderung attraktiver als der steuerliche Abzug. Wer nur einzelne Maßnahmen wie die Erneuerung der Gasheizung durchführt, bekommt auf beiden Förderwegen gleich viel. Damit ist die Steuerförderung oft eine echte Alternative.

Wählt der Hausbesitzer den Steuerförderung für die Gasheizung, zieht das Finanzamt bis zu 20 % der Kosten von seiner Steuerschuld ab, pro Wohneinheit aber insgesamt höchstens 40.000 Euro. Die Steuermäßigung gibt es über drei Jahre verteilt:

  • In dem Jahr, in dem der Heizungstausch abgeschlossen wurde und im darauffolgenden Kalenderjahr können Haussanierer jeweils bis zu 7 Prozent der Kosten geltend machen, höchstens jeweils 14.000 Euro.
  • Im dritten Jahr erkennt das Finanzamt noch bis zu 6 Prozent, höchstens 12.000 Euro an.

Voraussetzung für die steuerliche Förderung der Gasheizung ist, dass das Haus älter als zehn Jahre ist und der Eigentümer selbst darin wohnt. Außerdem darf er für die Maßnahmen nicht bereits anderweitig Steuervorteile genutzt oder öffentliche Förderung bezogen haben.

Um die Kosten bei der Steuer geltend zu machen, muss nur das Heizungs-Fachunternehmen bescheinigen, dass die Arbeiten gemäß den technischen Anforderungen ausgeführt wurden. Eine zusätzliche Energieberatung ist nicht notwendig. Dennoch können beim Einbau der Gasheizung auch die Kosten für einen Energieberater von der Steuer abgesetzt werden.

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Grundlage für die BAFA-Förderung von Gasheizungen ist das in wesentlichen Punkten angepasste Marktanreizprogramm zur Förderung von Anlagen zur Nutzung erneuerbarer Energien im Wärmemarkt. Die geänderte Richtlinie ist am 01.01.2020 in Kraft getreten. Seit dem 02.01.2020 können Anträge über das elektronische Antragsformular beim BAFA gestellt werden.

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