Letzte Aktualisierung: 06.09.2016

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Tipps zum Kaufen einer Ölheizung: Von der Anbahnung, Angebot und Kaufvertrag bis zum Kaufabschluss

Was ist beim Kaufen einer Ölheizung zu beachten? Was unterscheidet Kostenschätzungen von Angeboten? Welches Vertragsrecht liegt dem Kauf einer Ölheizung zugrunde? Wie wird die Bezahlung geregelt? Wie stelle ich eine Mängelrüge?

Wer sich für den Kauf einer Ölheizung entscheidet, sucht nach Anbietern und den günstigsten Preisen. Doch eine Ölheizung muss auch fachmännisch installiert und in Betrieb genommen werden. Der Verkäufer ist also in der Regel der Installateur. Hier reichen normale Kaufverträge nicht mehr aus, um Gewährleistung, Zahlungsziele etc. zu vereinbaren. Wir zeigen Ihnen hier, worauf Sie im Kaufprozess einer Ölheizung bei der Anbieterauswahl, Vertragsgestaltung und Kaufabwicklung achten müssen.

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Gründe für und gegen den Neukauf einer Ölheizung

In den vergangenen Monaten lagen der Ölpreis und somit auch der Preis für Heizöl auf einem historischen Tief. So mancher Öl-Heizungsbetreiber mag sich angesichts der niedrigen Ölpreise gefreut haben, während die Verheizer anderer Brennstoffe womöglich neidisch auf die satte Ersparnis waren, die man mit dem Kauf des günstigen Heizöls erwirtschaften konnte.

Allerdings dürfte der Ölpreis langfristig wieder steigen. Und auch aus ökologischer Sicht ist der Kauf einer neuen mit fossilem Öl betriebenen Ölheizung kritisch zu sehen, da die mit dem Heizen verbundenen CO2-Emissionen zum Klimawandel beitragen. Wer mit einer Ölheizung heizt, der muss sich ebenso über die sozialen Folgen in den Herkunftsländern und den mit der Erdölförderung verbundenenUmweltschäden im Klaren sein.

Aufgrund der hohen Energieeffizienzstandards im Neubau und der mit der Förderpolitik verbundenen Lenkungswirkung, werden im Neubau nur noch wenige Ölheizungen neu gekauft. Dort geben Heizgeräte für erneuerbare Energieträger wie Holz (Pelletskessel) und Erdwärme (Wärmepumpen) längst den Heiztakt an. Anders im Bestand: Wer die Öl-Heizungsanlage modernisieren muss, für denjenigen kann der Kauf einer neuen Ölheizung eine sinnvolle Alternative sein. Zum Beispiel dann, wenn kein Gasanschluss vorhanden ist, oder dann, wenn der Heizkeller nicht genügend Platz für eine z. B. Holzpelletsheizung bietet.

Internetkauf vs. Kauf beim Fachmann

Internet: Informieren ja, kaufen nein

Sicher können Sie die ersten Schritte online machen, wenn Sie eine neue Ölheizung kaufen wollen. Informationen zu gängigen Modellen, ihrem Aufbau und ihrer Funktionsweise finden Sie dort mit wenigen Klicks. Auch Preise werden Ihnen bei der Recherche sicher zur Genüge über den Weg laufen. Dennoch raten wir Ihnen, bei den vielfältigen konkreten Angeboten nicht ohne Weiteres zuzuschlagen. Bevor Sie auf den Kaufbutton klicken, sollten Sie prüfen, wie seriös das Internetangebot ist. Häufig werben Anbieter nämlich mit auf den ersten Blick günstigen Preisen, doch wenn Sie die Ölheizung kaufen, müssen Sie feststellen, dass im Preis beziehungsweise damit bezahlten Lieferumfang nicht alle zugehörigen Teile (Zubehör) enthalten sind, die Sie zu ordnungsgemäßer Installation und zum ordnungsgemäßen Betrieb benötigen. Das oder die fehlenden Zubehörteile nach zu ordern, wird beispielsweise dann besonders schwierig, wenn der Händler nicht aus Deutschland kommt und / oder keine Vertretung im Land hat. Nun könnte man argumentieren, dass sich der Lieferumfang ja prüfen lässt, bevor Sie die Ölheizung im Internet kaufen – doch das ist erfahrungsgemäß leider häufig nicht der Fall. Vom Bezug von Ersatzteilen im Reparaturfall an dieser Stelle mal ganz zu schweigen. Und selbst wenn die Lieferung komplett bei Ihnen eintreffen sollte: Wer installiert Ihnen die komplexe Technik? Oder wer repariert sie? Womit wir beim nächsten Punkt wären:

Ratsam: Beratung, Kauf- und Wartungsvertrag mit Fachmann vor Ort

Wir raten Ihnen, dass Sie die Ölheizung von einem Fachmann installieren und in Betrieb nehmen lassen sollten. Andernfalls drohen Ihnen nämlich sowohl Sach- als auch Personenschäden. Es gibt für Sie auch gute Gründe, die Ölheizung bei einem Fachhandwerker zu kaufen. Auch den zu finden, kann das Internet helfen. Ebenso wie Gespräche mit Verwandten, Freunden, Bekannten und Kollegen (Stichwort: Kundenreferenzen). Haben Sie eine Adresse eines regionalen Handwerksbetriebs in der Hand, lohnt sich ein persönlicher Besuch des Handwerkers. Der wird Sie bestenfalls ausführlich und kompetent beraten, Ihre individuelle Heizlage daheim in Augenschein nehmen (vor-Ort-Termin) und Ihnen ein entsprechendes Angebot unterbreiten, das oft mehr umfasst, als nur den Kauf der Ölheizung. IdR gehören auch die fachmännische Installation und Wartung der Anlage nach dem Kauf.

Expertentipp: Es ist heute durchaus üblich, sich von mehreren Handwerkern ein Angebot einzuholen – und die Angebote anschließend gründlich miteinander zu vergleichen. Nehmen Sie sich dafür Zeit und scheuen Sie sich nicht, bei aufkommenden Fragen zum Kauf der Ölheizung noch einmal Rücksprache mit dem Handwerker zu halten. Beachten Sei bei der Kaufentscheidung nicht nur den reinen Kaufpreis sondern auch Dinge wie Erreichbarkeit des Handwerkers im Reparatur- oder Notfall.

Und wo wir jetzt schon beim Preis für Ölheizungen sind: Auch bezüglich des Kaufpreises, kann es sich für Sie buchstäblich auszahlen, die Ölheizung bei einem Fachhandwerker zu kaufen. Denn viele Handwerker sind bei so komplexer Technik mit ein, zwei Herstellern direkt verbandelt: Von der Partnerschaft profitieren nicht nur die Handwerker, indem sie die Ölheizung direkt beim Hersteller (ohne Groß-/Zwischenhändler) bestellen und zu einem Partnerpreis kaufen. Der günstige Preis wird idR an Sie weiter gereicht, wenn Sie die Ölheizung kaufen. Und nicht nur das: Viele Hersteller schulen ihre Partner regelmäßig, so dass die Handwerker immer auf dem neusten Stand der Ölheizungstechnik sind. Auch davon profitieren Sie beim Kauf der Ölheizung.

Gebrauchte Ölheizung kaufen – lohnt sich das?

Grundsätzlich ist es durchaus denkbar, eine gebrauchte Ölheizung zu kaufen, gleichwohl Sie sich im Klaren darüber sein müssen, dass die Effizienz einer älteren Ölheizung weit hinter der neuerer Modelle liegt. Und auch wenn ein Gebrauchtkauf Rohstoffe sparen würde und man ihm sicher auch günstiger davon käme, sollten Sie sich das Ganze mehr gründlich überlegen.

Wir raten Ihnen davon ab, eine gebrauchte Ölheizung zu kaufen. Denn das Schnäppchen kann – ohne dass Verkäufer (wir wollen niemandem trügerische Absichten unterstellen) und Käufer es ahnen – schadhaft sein, so dass das vermeintliche Schnäppchen plötzlich unvorhersehbare Schäden verursacht, die schnell mal über dem liegen, was Sie beim Kauf der gebrauchten Ölheizung gespart haben. Geht es um die Ersparnis beim Ölheizungskauf informieren Sie sich stattdessen besser über mögliche Förderungen!

Denn wer zum Beispiel die neue Öl-Brennwertheizung mit einer Solarwärmeanlage kombiniert, kann einen Kesseltauschbonus der BAFA bekommen. Und auch die KfW gewährt mit ihrem Programm 430 Zuschüsse, wenn ein Brennwertkessel installiert und ein hydraulischer Abgleich durchgeführt wird.

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Nicht verbindliche Kostenschätzungen und bindende Kauf-Angebote

Wer eine Ölheizung kaufen möchte, der möchte zunächst die Preise für die Lieferung als auch Installation der Ölheizung vergleichen. Dazu werden dem Interessenten sowohl sogenannte Kostenschätzungen als auch Angebote erstellt.

Kostenschätzung

Eine Kostenschätzung ist - wie der Name bereits nahe legt - lediglich eine nicht verbindliche Schätzung der möglichen Kosten beim Kauf einer Ölheizung. Kostenschätzungen werden vielfach dann erstellt, wenn die Anschaffung noch nicht konkret geplant ist, der Anbieter aber seine Leistungen bereits näher konkretisieren möchte, um dem Interessenten einen Preisbereich bei einer späteren Beauftragung schriftlich mitzuteilen. Kostenschätzungen für Ölheizungen stellen daher einen guten Kompromiss zwischen einer mündlichen Aussage und einem bindenden Angebot dar.

Bindende Angebote

Formale Heizungs-Angebote sind hingegen bindend und können innerhalb einer bestimmten Frist vom Käufer angenommen werden, sodass dann der Kauf der Ölheizung wie im Angebot beschrieben von statten gehen muss. Die Erstellung eines Angebotes über den Kauf und Einbau einer Ölheizung erforder daher deutlich mehr Arbeit - eventuell auch einen Vor-Ort-Besuch - und somit Aufwand für den Verkäufer als eine unverbindliche Kostenschätzung. Teilweise kann die Erstellung eines Ölheizung-Angebotes deswegen sogar Geld kosten (Angebotspauschale), die dann beim Kauf bzw. der Beauftragung des Verkäufers häufig aber erstattet bzw. verrechnet wird.

Angebotsfallen: Fixpreisangebote, Pauschalpreise und Freizeichnungsklauseln

Angebote über den Kauf einer Ölheizung enthalten daher bereits auch die Allgemeinen Geschäftsbedingungen bzw. vertragsähnliche Vereinbarungen zur Abwicklung des Kaufes. Dabei sollte man als Käufer vor Allem bei 

  • Fest- bzw. Fixpreisangeboten,
  • Angeboten mit Pauschalpreisen und
  • Angeboten mit Freizeichnungsklauseln

die Angebotsdetails vor dem Kauf der Ölheizung genauer studieren.

Fixpreisangebote

Fixpreisangebote sind insbesondere für den Kaufinteressenten der Ölheizung von Vorteil. Denn hier wird die Lieferungs- und Leistungserfüllung mit einem vorher im Kaufangebot festgelegten Fixpreis vereinbart. Stellt sich nachher raus, dass z. B. der Einbau der Ölheizung weitere Kosten erforderlich macht, so müssen diese vom Verkäufer selbst getragen werden. Daher sind Fixpreisangebote in der Regel sogar teurer als vergleichbare Angebote, in denen alle Einzelpositionen und Eventualposten klar aufgezählt und mit entsprechender Mengenangabe sowie entsprechendem Einzel- und Gesamtpreis versehen sind.

Angebote mit Pauschpreisen

Das Gegenteil stellen hingegen Angebote mit einem Großteil an Pauschalpreisen dar. Der Interessent kauft dann die Ölheizung, ohne zu wissen, welches Material und wieviel davon zum Einbau letztlich wirklich benötigt wird und wieviele Stunden zur Montage der Ölheizung einkalkuliert werden. Pauschalpreisangebote sind daher sehr bequem für den Verkäufer der Ölheizung, da er sich vorab ein Aufmaß des Aufstellungsortes und der hydraulischen Anbindung an das Heizungssystem eigentlich sparen kann. Für den Käufer kann ein Angebot mit vielen Pauschalpreisen daher letztendlich teuer werden.

Freizeichnungsklauseln

Teilweise enthalten Angebote über den Kauf einer Ölheizung auch Freizeichnungsklausel, die die Haftung für Sorgfaltspflichtverletzungen, Gewährleistungsrechte oder sonstige Pflichtverletzungen ausschließen oder einschränken. Dies kann je nachdem, was dort "freigezeichnet" wird, sinnvoll sein oder den Käufer der Ölheizung übervorteilen. Daher sollte man sich auch die AGB des Verkäufers der Ölheizung genau durchlesen und auch entsprechende Freizeichnungsklauseln achten.

Experten-Tipp: Seriöse Angebote werden auf Grundlage eines Vor-Ort-Besuches erstellt, bei dem die Heizgewohnheiten abgefragt werden, der energetische Zustand des Hauses beurteilt wird und ein Aufmaß vom Heizungssystem genommen wird. Auf Basis dieser Daten wird dann ein Angebot zum Kaufen der Ölheizung erstellt, dass einen Großteil fest definierter Material- und Arbeitskosten enthält.

Vertragsarten und Gewährleistung beim Kauf einer Ölheizung

Wer eine Heizung kauft, der sollte darauf achten, auf welcher vertraglichen Grundlage der Kauf, die Lieferung und der Einbau der Ölheizung basiert. Denn dies kann deutliche Unterschiede in u.a. der Dauer der Gewährleistungsansprüche nach sich ziehen.

In der Regel kommt - neben dem einfachen Kaufen und Liefern der Ölheizung - ein Bauvertragnach § 634a Abs. 1 Nr. 2 BGB („großer" Werkvertrag) mit fünfjähriger Verjährungsfrist zustande. Im Kern definiert sich ein Bauvertrag darüber, dass Arbeiten an einem unbeweglichen Bauwerk durchgeführt werden, die in diesem Fall der Neuerrichtung, der Reparatur oder Erneuerung einer Ölheizung dienen. Hierzu zählt u.a. der 

  • Kauf und der Einbau einer Ölheizung in einem Neubau,
  • der Austausch der Ölheizung in einem Altbau oder auch
  • die Veränderung einer vorhandenen Ölheizungsanlage zum Zwecke z. B. der Energieeinsparung.

Die Folge ist, dass gemäß § 634a Abs. 1 Nr. 2 BGB die Mängelansprüche des Käufers nach fünf Jahren ab Abnahme der Ölheizung verjähren. Die Verjährungsfrist von fünf Jahren kann nur durch Vereinbarung der VOB Teil B auf vier Jahre verkürzt werden. Dies aber auch nur in einem Bauwerkvertrag mit einem gewerblichen oder öffentlichen Auftraggeber. Für den „großen Werkvertrag" gibt es praktisch gegenüber dem Käufer der Ölheizung keine Möglichkeit zur Fristverkürzung durch Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB).

Zahlungsmodalitäten und Abnahme der Ölheizung

Die Abwicklung des Kaufes der Ölheizung wird in der Regel über die Zahlungsmodalitäten vereinbart. Diese sind häufig in Stufen eingeteilt, die sich nach dem Baufortschritt richten. So können entsprechende Abschläge (Abschlagszahlungen) vereinbart werden, die z. B. beim Kaufen der Ölheizung, bei der Anlieferung und/ oder beim Einbau und bei der finalen Inbetriebnahme fällig werden. Untypisch sind Sofort-Anzahlungen über 50% des Kaufpreises.

Einen Meilenstein bei der Abwicklung des Kaufes der Ölheizung bildet dabei die Abnahme der Ölheizung bei der die Funktionstüchtigkeit der Ölheizung vom Verkäufer vor Ort nachgewiesen wird. Auch offensichtliche, kleinere Schäden bzw. Mängel sollten angesprochen werden, da diese einige Zeit später sonst nicht mehr dem Verkäufer anzulasten sind, und in einem Abnahmeprotokoll erfasst werden.

Berechtigt bestehende Nachbesserungen müssen vom Verkäufer kostenfrei durchgeführt werden. Der Käufer der Ölheizung bestätigt daraufhin schriftlich durch Unterschreiben des Abnahmeprotokolls, dass die Ölheizung mängelfrei und voll funktionstüchtig übergeben wurde. Die Abnahme bedeutet rechtlich, dass dem Heizungsbauer nun ein fälliger Anspruch auf Zahlung entstanden ist. Veränderte oder geringere Ansprüche auf Gewährleistungen o.ä. sind durch die Abnahme nicht betroffen.

Auf die Abnahme der Ölheizung folgt dann die Schlussrechnung. Diese fasst alle tatsächlichen angefallenen Kosten und bereits getätigte Abschlagszahlungen zusammen und bildet den rechtlichen Abschluss des Kaufes der Ölheizung. Auf Basis der Schlussrechnung wird dann bei Mängelfreiheit der Ölheizung der ausstehende Kaufpreis an den Heizungsverkäufer überwiesen.

Stellen einer Mängelrüge und Sicherheitseinbehalt

Kommt es bei der Anlieferung oder dem Einbau zu Schäden an der Ölheizung oder dem Bauwerk bzw. wird die Ölheizung nicht ordnungsgemäß installiert, so hat der Käufer der Ölheizung im Falle eines "Baumangels" das Recht darauf, dass der Heizungsbauer sein Werk nachbessert. Ein Baumangel liegt in der Regel dann vor, wenn die Ölheizung nicht richtig, nicht vollständig oder nicht funktionsfähig hergestellt wurde. Maßgeblich ist, was im Kaufvertrag mit dem Handwerksbetrieb vereinbart wurde. Dann kann der Käufer eine sogenannte Mängelrüge aussprechen. Dabei teilt der Käufer der Ölheizung dem Heizungsbauer schriftlich den Mangel mit und fordert ihn zur Beseitigung des Mangels innerhalb einer bestimmten Frist auf.

Dazu sollte zunächst der Baumangel z. B. fotografisch dokumentiert werden. Hier eignen sich sowohl Nahaufnahmen mit aufgelegtem Zollstock als auch Überblickfotos, die den Mangel im Zusammenhang zeigen. Zudem kann sich der Käufer der Ölheizung den Mangel auch von neutralen Zeugen oder ggf. Sachverständigen schriftlich bestätigen. Die Mängelrüge selbst erfolgt dann per Einschreiben mit Rückschein. Als angemessene Frist zur Mängelbeseitigung gelten in der Regel 14 Tage. Wichtig ist, das genaue Datum anzugeben.

Wird nicht innerhalb der gesetzten Frist nachgebessert, sollte als letzte Chance eine Nachfrist gewährt werden. Verstreicht auch die Nachfrist, kann der Käufer evtl. einen anderen Handwerker mit der Mängelbeseitigung beauftragen, die Vergütung mindern oder bei erheblichen Mängeln ganz vom Vertrag zurücktreten. Die Beurteilung der Rechtmäßigkeit dieser Maßnahmen sollte von einem Fachanwalt erfolgen.

Bis der Mangel behoben ist, darf der Käufer jedoch entgegen landläufiger Meinung nicht einfach einen Teil der Forderung (meist 5%) einbehalten. Denn Sicherheitseinbehalte bedürfen vielmehr einer hierauf gerichteten vertraglichen Vereinbarung. Wurde ein Gewährleistungseinbehalt vereinbart, so bedeutet dies überdies noch nicht, dass auch bereits bei Abschlagsrechnungen Einbehalte vorgenommen werden dürften.

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