Letzte Aktualisierung: 04.12.2011

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Baden-Württemberg fordert gewässerökologischen Ausbau kleiner Wasserkraftanlagen

Baden-Württemberg will den weiteren Ausbau kleiner Wasserkaftanlagen verstärken. Dabei stehen insbesondere die Durchgängigkeit und eine angemessene Mindestwasserführung der Gewässer sowie der Fischschutz entsprechend den Vorgaben der europäischen Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) im Vordergrund.

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Baden-Württemberg fordert gewässerökologischen Ausbau kleiner Wasserkraftanlagen - hier: Europas größte Fischtreppe bei Geesthacht (Foto: energie-experten.org)

Baden-Württemberg will den weiteren Ausbau kleiner Wasserkaftanlagen verstärken. "Kleine Wasserkraftanlagen erzeugen effizient und kontinuierlich CO2-freie Energie. Wir müssen daher alle Möglichkeiten nutzen, um diese klimafreundliche Wasserkraftnutzung mit den ökologischen Ansprüchen der Gewässer zu vereinbaren", erklärte der Baden-Württembergische Umweltminister Franz Untersteller. Dabei stehen insbesondere die Durchgängigkeit und eine angemessene Mindestwasserführung der Gewässer sowie der Fischschutz entsprechend den Vorgaben der europäischen Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) im Vordergrund.

In Baden-Württemberg werden derzeit etwa 500 Klein- und Kleinstwasserkraftanlagen betrieben. Diese seien größtenteils jedoch weder durchgängig noch erfüllen sie die weiteren Anforderungen zur Umsetzung der WRRL. Franz Untersteller sieht einen Grund hierfür in der Einspeisevergütung, die bei sehr kleinen Anlagen nicht genügend Anreize für ökologische Maßnahmen und eine technische Modernisierung nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) böte. Im Zuge der Novelle des EEG fordert Untersteller daher von der Bundesregierung die Einführung einer weiteren Größenklasse unterhalb der bisher bestehenden Grenze von 500 kW, wie beispielsweise bei etwa bei 100 kW, mit einer um mindestens drei Cent höheren Vergütung zu prüfen.

Mit über 40 Prozent steuern die landesweit etwa 1.700 Wasserkraftanlagen den Löwenanteil zum Ökostrom bei. Hierzu gehören 65 Anlagen, die mit einer Leistung von mehr als 1 MW zur "großen Wasserkraft" zählen, der Rest gehört mit einer Leistung unter 1 MW zur sogenannten "kleinen Wasserkraft". Da im Rahmen der Wasserkraftnutzung direkt in die Gewässer eingegriffen wird, können insbesondere bei der Nutzung der kleinen Wasserkraft Konfliktbereiche mit der Gewässerökologie und der Fischerei entstehen. Baden-Württemberg will daher die beiden Zielsetzungen "Ausbau der erneuerbaren Energien" einerseits und "gewässerökologische Verbesserungen im Sinne der Wasserrahmenrichtlinie" andererseits so weit wie möglich in Einklang bringen.

Da aus energie- und klimapolitischer Sicht die Frage nach der energetischen Erschließung bislang noch ungenutzter Potenziale auch der sogenannten "kleinen Wasserkraft" aktuell ist, wurde im Auftrag des Umweltministeriums im Zeitraum Herbst 2008 bis Herbst 2010 das Potenzial der Wasserkraft an Standorten bis 1.000 kW (kleine Wasserkraft) für das Einzugsgebiet des Neckars (ohne Bundeswasserstraße Neckar) systematisch untersucht. Dabei wurden sowohl Ausbaupotenziale an bereits für die Wasserkraft genutzten Standorten abgeschätzt wie auch Neubaupotenziale an noch nicht genutzten Querbauwerken ermittelt. Bei der Bewertung der einzelnen Standorte wurden die ökologischen Gesichtspunkte berücksichtigt, insbesondere die Durchgängigkeit und die Abflussverhältnisse. Entsprechend soll nunmehr bei den anderen Flussgebieten vorgegangen werden.

Bilder von Europas größter Fischtreppe in Geesthacht in Schleswig-Holstein haben wir für Sie auf unserem » Facebook-Profil zusammengestellt.

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