Letzte Aktualisierung: 16.09.2024

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Ratgeber: Technik & Typen von Holzheizungen im Überblick

Holzheizungen sind umweltfreundliche Heizungssysteme, die sich bei regionaler Wahl des Brennstoffs und einer zur Anwendung passenden Technik auch wirtschaftlich bezahlt machen. Sie umfassen eine Vielzahl von Geräten und unterschiedliche Befeuerunsgtechniken. Zu den beliebtesten Holzheizungen zählen Kamine und Öfen als Einzelraumfeuerungsanlagen und Pellet- und Scheitholzheizungen als Zentralheizungen.

Wer mit einer Holzheizung heizt, schont das Klima. Bei der Verbrennung von Holz wird nur soviel Kohlendioxid (CO2) frei wie die Bäume vorher beim Wachstum aus der Luft aufgenommen haben. Es wird also kein zusätzliches CO2 in die Atmosphäre abgegeben.

Um dies zu gewährleisten, müssen bei der Entscheidung für eine Holzheizung viele Faktoren berücksichtigt werden. So sollte die Auswahl einer Holzheizung immer auch die

  • Wahl des Brennstoffes berücksichtigen,
  • die Größe und Technik der Holzheizung sollte zur gedachten Anwendung passen und
  • auch der Bedienungskomfort einer Holzheizung sollte dem Nutzer entsprechen.

Aus wirtschaftlicher Sicht sollten bei Holzheizungen die Anschaffungskosten und die Heizkosten über die Nutzungsdauer zusammen betrachtet werden. Nur so kann ein wirtschaftlicher Vergleich mit anderen Heizungssystemen im Einzelfall angestellt werden.

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Umweltfreundlichkeit von Holzheizungen

Um mit einer Holzheizung umweltfreundlich zu heizen, sollte der Brennstoffbezug möglichst regional erfolgen. So lassen sich CO2-Emissionen durch einen Transport vermeiden.

Das in einer Holzheizung einzusetzende Holz sollte zudem immer trocken und der Verfeuerungstechnik der Holzheizung entsprechen. Gerade beim Verbrennen minderwertigen Holzes in alten, schlecht gewarteten Holzheizungen entstehen bei ungünstigen Verbrennungsbedingungen unnötig viele Schadstoffemissionen, die die Umwelt als auch die Gesundheit der Be- und Anwohner belasten können. Gerade in Ballungsräumen und in Tälern können solche Holzheizungen auch wegen niedriger Schornsteine die Luftqualität belasten.

Zudem kann auch die sachgerechte Handhabung der Holzheizung zu einer umweltfreundlichen Nutzung beitragen, da gerade bei einer unvollständigen Verbrennung in der Holzheizung Kohlenmonoxid, Methangas und Feinstaub entstehen kann.

Technische Ausrüstung einer Holzheizung

Um derlei Luftbelastungen durch eine Holzheizung zu vermeiden, sollte darauf geachtet werden, dass moderne Holzheizungen wie Pelletheizungen, Scheitholzkessel oder auch Hackschnitzelheizungen für die Deckung größerer Wärmelasten über die nach der Bundesimmissionsschutzverordnung (1. BImSchV ) vorgeschriebenen technischen Vorrichtungen verfügt. Um Luftschadstoffe zu vermeiden und die Holzheizung mit einem konstant hohen Wirkungsgrad zu betreiben, sollten moderne Holzheizungen über folgende Ausrüstung verfügen:

  • elektronisch geregelte Verbrennungsluftzuführung
  • automatische Zündung und Entaschung
  • Elektrofilter zur Staubabscheidung
  • ausreichend bemessener Pufferspeicher

So ausgestattete Holzheizungen erzeugen nur rund ein Zehntel der Schadstoffemissionen gegenüber Holzheizungen mit alter Technik.

Holzheizungen zur Einzelraumfeuerung

Bei Holzheizungen unterscheidet man Einzelraumfeuerungsanlagen und Holzheizungen, die als Zentralheizungskessel eingesetzt werden. Zu den Einzelraumfeuerungsanlagen zählen

  • offene Kamine,
  • Kamine mit Heizeinsatz,
  • Raumheizer,
  • Kaminöfen,
  • Kachelöfen und
  • Pelletöfen.

Diese Holzheizungen dienen meist als Komfort- und Zusatzheizung für ein oder zwei benachbarte Räume. Während offene Kamine wegen niedriger Verbrennungstemperaturen und eines zu hohen Luftüberschusses viele Schadstoffe verursachen und nur wenig Wärme abgeben, lässt sich mit Kaminen mit Heizeinsatz mit einer Glastür oder Glasscheibe die Luftzufuhr einfacher regeln und der Wirkungsgrad der Holzheizung steigern.

Holzheizungen wie Raumheizer werden als Dauerbrandöfen oder Zeitbrandfeuerstätten angeboten. Sie unterscheiden sich in der Brenndauer, in der keine neue Brennstoffaufgabe nötig ist. Zeitbrandfeuerstätten eignen sich jedoch nicht als ständige nutzbare Holzheizung, da ihre Nutzung im Dauerbetrieb mit hohem Aufwand verbunden ist. Eine Holzheizung wie der Kaminofen ist eine Variante des Raumheizers mit einer großen Tür mit Sichtscheibe.

Kachelöfen gehören zu den Grund- oder Speicheröfen und sind mit Ofenkacheln, Kachelsteinen oder verputzten Oberflächen versehen. Kachelöfen mit Wassertaschen werden vielfach auch zur unterstützenden Erwärmung von Trink- und Heizwasser genutzt. Durch die relativ große Speichermasse aus Kacheln, Zementputz, Ton, Schamotte oder Speckstein geben diese Holzheizungen die gespeicherte Wärme über mehrere Stunden an die Raumluft ab. Spezielle Warmluftkachelöfen sind mit Luftkanälen verbunden, die so zusätzlich Wärme an die Raumluft abgeben.

In Pelletöfen werden Holzpellets manuell eingefüllt oder gelangen automatisch aus einem Vorratsbehälter in eine Brennschale im Feuerraum der Holzheizung. Die Brennstoffzufuhr lässt sich abhängig vom Leistungsbedarf regeln. Holzöfen mit Pellets gibt es als Kaminöfen oder Kachelofenheizeinsätze. Die Pellets verbrennen schadstoffärmer als andere Holzbrennstoffe und sind wesentlich komfortabler in der Anwendung als Holzscheite.

Holzheizungen als Zentralheizung

Holzheizungen als Zentralheizungskessel versorgen den gesamten Wohnbereich mit Wärme durch ein Warmwassersystem und erwärmen das Brauchwasser. Bei dieser Art von Holzheizung unterscheidet man

  • handbeschickte Stückholzkessel und
  • automatisch befeuerte Holzkessel.

Zu den handbeschickten Stückholzkesseln zählen Scheitholzkessel bzw. Stückholzvergaserkessel. In Holzheizungen mit Stückholzvergasung wird der Brennstoff im Füllschacht zunächst getrocknet und dann unter Sauerstoffmangel verschwelt. Die entstehenden Holzgase werden nach unten abgeleitet, über ein Gebläse mit Luft vermischt und bei hohen Temperaturen sauber verbrannt. Ein Stückholzvergaser-Heizkessel läuft nicht kontinuierlich den ganzen Tag, sondern muss manuell beschickt werden. Eine Holzfüllung reicht je nach Holzart drei bis vier Stunden bei voller Leistung. Dabei nimmt ein Pufferspeicher Wärme auf und kann diese über einen längeren Zeitraum wieder abgeben.

Zu den automatisch befeuerten Holzheizungen, die typischerweise im Ein- und Zweifamilienhaus bis rund 40 kW eingesetzt werden, zählen Pelletsheizungen. Da Holzpellets sehr gleichmäßig zusammengesetzt sind, lassen sie sich automatisch zünden. Zudem lässt sich eine Holzpelletheizung mittels einer elektronischen Regelung stufenweise bis auf 30% der Leistung drosseln. Dies erhöht den Wirkungsgrad dieser Art der Holzheizung und spart letztlich auch Heizkosten. Der Bedienungskomfort einer Holzpelletheizung steht dem Komfort einer Öl- oder Gasheizung daher kaum nach. In Mehrfamilienhäusern, größeren Immobilien oder gewerblichen Anwendungen werden anstelle von Holzpellets häufig Hackschnitzel in Holzheizungen eingesetzt. Dies eignet sich insbesondere in z. B. ländlichen Gegenden, in denen ein günstiger Bezug Hackschnitzeln gewährleistet ist.

Was sagt das Energie-Label über Holzheizungen aus?

Holzheizungen müssen ab 1. April 2017 eine Kennzeichnung über ihren Energieverbrauch, kurz EU-Label, tragen. Ziel der entsprechenden EU-Richtlinie ist es, Verbraucher besser über den Energieverbrauch von Holzheizungen zu informieren und so allmählich die Energieeffizienz der auf dem Markt verfügbaren Heizgeräte zu erhöhen.

Das Label weist die von Elektrogeräten bekannte Einteilung in verschiedene Effizienzklassen auf, die auf einer Farbskala von grün bis rot abgetragen werden. Wie bei Elektrogeräten gilt: Je grüner, desto effizienter. Bezeichnet werden die Klassen mit Buchstaben-Codes von A++ bis G. Anders als bei Elektrogeräten dient das Label nicht in erster Linie dazu, Geräte verschiedener Hersteller zu vergleichen, sondern bewertet die Effizienz verschiedener Holzheizungen.

Holzheizung: Welche Verbote gelten ab wann? Wann & wie stilllegen?

Im Gegensatz zu ersten Meldungen wurde der Einbau von Holzheizungen im neuen Gebäudeenergiegesetz (GEG) NICHT verboten. Aufgrund zu hoher Feinstaub-Emissionen müssen aber alte Kaminöfen ab 2025 entsprechend Ihres Baujahres umgerüstet oder stillgelegt werden.

Die genauen Verbote und Vorschriften zur Stilllegung sind in der ersten Verordnung des Bundesimmissionsschutzgesetzes (1. BImSchV) festgelegt. Demzufolge dürfen Holzheizungen als Einzelraumfeuerstätten, deren Typprüfung vor dem 21. März 2010 erfolgte, nur dann weiter betrieben werden, wenn sie die festgelegten Grenzwerte für Kohlenmonoxid und Feinstaub einhalten:

  • Der Staubgrenzwert liegt bei 0,15 Gramm pro Kubikmeter Abgas,
  • der Kohlenmonoxid-Grenzwert bei 4 Gramm pro Kubikmeter.

Einen z. B. von diesem Betriebsverbot betroffenen Kamin stilllegen heißt einen Heizkamin, Kaminofen oder Kachelofen abbauen. Dabei wird zum einen der Kaminofenanschluss zum Schornstein verschlossen. Und zum anderen wird aus Witterungsgründen der Schornstein stillgelegt, soweit dieser nicht von anderen Öfen genutzt wird. Die Stilllegung sollte fachgerecht erfolgen.

BAFA- und KfW-Förderung von Holzheizungen

Moderne, mit Pellets, Scheitholz oder Hackschnitzeln betriebene Holzheizungen zeichnen sich durch besonders niedrige Treibhausgas-Emissionen aus. Mit nur rd. 25 g CO2 je erzeugter Kilowattstunde Wärme ist ihre Klimabilanz sogar etwa 10-fach besser als die von Erdgas-Brennwertheizungen. Den Umstieg auf eine klimafreundliche Holzheizung erleichtern attraktive Fördermöglichkeiten.

Förderprogramme für Holzheizungen

Gebäudeeigentümer, die sich für den Einbau einer förderfähigen Holzheizungsanlage in ein Bestandsgebäude entscheiden, können auf eine staatliche Unterstützung bauen: Die Bundesregierung fördert den Einsatz Erneuerbarer Wärme aus z. B. Holz bei der Heizungsmodernisierung in Bestandsgebäuden als Einzelmaßnahme mit der BEG Einzelmaßnahmen (BEG EM).

Das gilt sowohl für Wohngebäude als auch für Nichtwohngebäude. Die Zuschüsse zur Holzheizung werden in der Regel als direkter Investitionszuschuss ausgezahlt. Holzheizungen im Neubau werden nicht gefördert.

Seit 2024 ist es aber auch möglich, für die Finanzierung der Holzheizung ergänzend dazu einen Kredit der KfW bei der Hausbank zu beantragen. Dabei gibt es eine Zinsvergünstigung für Antragsteller mit einem zu versteuerndem Haushaltseinkommen bis zu 90.000 Euro.

Förderfähige Holzheizungen

Gefördert werden

  • automatisch beschickte Pellet-, Hackschnitzel- oder Scheitholzvergaserkessel,
  • Pelletkaminöfen mit Wassertasche sowie
  • Kombikessel, die sowohl Pellets und Scheitholz oder Hackschnitzel und Scheitholz einsetzen,

jeweils mit einer Nennwärmeleistung ab 5 kW. Nach oben hin besteht keine Leistungsbegrenzung. Gefördert werden nur Anlagen, die in der Liste förderfähiger Holzheizungsanlagen aufgeführt sind.

Fördersätze für Holzheizungen

Für förderfähige Holzheizungen gibt es seit dem 1. Januar 2024 die folgenden Fördersätze und Boni:

  • 30 % Grundförderung
  • 30 % Einkommensbonus für selbstnutzende Wohneigentümer mit einem Haushaltseinkommen unter 40.000 Euro
  • 20 % Klimageschwindigkeits-Bonus für selbstnutzende Wohneigentümer beim Austausch einer Öl-, Kohle-, Gasetagen-, oder Nachtspeicherheizung oder einer mindestens 20 Jahre alten Gas- oder Holzheizung und Kombination der neuen Holzheizungsanlage mit einer bestehenden oder neuen Solaranlage (PV oder Solarthermie) oder einer Wärmepumpe (auch Warmwasser-Wärmepumpe)
  • 70 % Höchstfördersatz bei Kombination von Einkommens- und Klimageschwindigkeits-Bonus
  • 2.500 Euro Emissionsminderungs-Zuschlag für die Installation einer Holzheizungsanlage, die höchstens 2,5 mg Staub pro m³ Abluft emittiert. Dieser Zuschlag kommt unabhängig vom Fördersatz hinzu, wird vom Höchstfördersatz also ggf. nicht gekappt. Bei welchen Anlagen der Zuschlag gezahlt wird, ist der Liste der förderfähigen Holzheizungsanlagen zu entnehmen.

Der Fördersatz wird immer auf die förderfähigen Kosten bezogen (Bruttokosten einschließlich MwSt). Dabei gelten Höchstbeträge, die gefördert werden können. Werden ergänzend Förderprogramme von Ländern oder Kommunen genutzt, wird der Gesamtfördersatz bei 60 Prozent gedeckelt (nur bei kommunalen Antragstellern 90 Prozent).

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