Letzte Aktualisierung: 15.01.2024

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Energieberatung: Anwendungsbereiche & Fördermittel im Überblick

Eine Energieberatung ist die Grundlage für energieeffiziente Neu- und Altbauten und hilft, schnell Einsparpotenziale im Haushalt zu erschließen. Mit ihrer Hilfe lassen sich kleinere Energiesparpotenziale identifizieren aber auch Sanierungsfahrpläne entwerfen, die eine gezielte energetische Sanierung möglich machen. Die Energieberatung ist zudem häufig Pflicht bei der Beantragung von Fördermitteln.

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Wann ist eine Energieberatung sinnvoll?

Eine Energieberatung ist grundsätzlich eine gute Möglichkeit, sich über Energiesparmaßnahmen zu informieren. Eine Energieberatung macht insbesondere dann Sinn, wenn

Für alle Geltungsbereiche einer Energieberatung gibt es zudem Fördermittel, die anreizen sollen, sich zu einer Energieberatung zu entschließen.

Tabelle: Entwicklung der jährlichen Anzahl an geförderter Energieberatungen für Wohngebäude (Quelle: BAFA)
Jahr Anzahl Zu-/ Abnahme Zuschüsse Zu-/ Abnahme
2023 119.716 35,2% 160.300.662 € 34,6%
2022 88.524 121,3% 119.110.883 € 123,9%
2021 39.994 152,8% 53.199.161 € 176,0%
2020 15.820 89,8% 19.274.140 € 182,2%
2019 8.337 20,5% 6.829.145 € 21,2%
2018 6.918 4,3% 5.636.230 € 1,9%
2017 6.635 -7,8% 5.533.851 € -8,7%
2016 7.197 3,4% 6.057.901 € 20,4%
2015 6.961 -1,6% 5.033.353 € 62,7%
2014 7.075 -31,1% 3.094.207 € -31,1%
2013 10.274 - 4.488.133 € -

Energieberatung beim Neubau

Eine Energieberatung beim Neubau sollte nicht nur einmalig, sondern vor während und auch nach dem Bau stattfinden. So wird sichergestellt, dass die

  • vom Planer vorgesehenen energetischen Anforderungen an den Neubau zunächst den vom Bauherrn beabsichtigten Effizienzkriterien entsprechen,
  • dass diese Planungen während des Baufortschritts auch umgesetzt werden und,
  • dass auch die Bauabnahme formal rechtmäßig die eingeplanten Energieeffizienzziele des Neubaus bekundet.

Aber auch hinsichtlich der Beantragung von Fördermitteln ist eine Energieberatung von besonderer Bedeutung. Hierbei kann insbesondere der Energieberater helfen, alle Fördermittelanträge richtliniengerecht anzufertigen und fristgerecht einzureichen.

Energieberatung im Altbau

Eine Energieberatung im Altbau ist geprägt von der individuellen Analyse des Gebäudebestands und der darauffolgenden Empfehlung individueller Handlungsempfehlungen.

Im Ergebnis der Energieberatung werden dem Hausbesitzer mehrere Sanierungsalternativen ("Sanierungsfahrplan") im Bereich der Heizungstechnik und Wärmedämmung empfohlen, die einzeln oder auch als Sanierungspakete umgesetzt werden können.

Die Energieberatung im Altbau ist zudem mit Kosten- und Wirtschaftlichkeitsberechnungen versehen, sodass dem Hausbesitzer die Möglichkeit gegeben wird, sich je nach verfügbaren Budget für eine oder mehrere empfohlene Maßnahmen der Energieberatung zu entscheiden.

Auch bei der Beantragung von Fördermitteln für eine energetische Altbausanierung ist eine Energieberatung wiederum unerlässlich.

Energieberatung im Haushalt

Die Energieberatung im Haushalt richtet das Augenmerk hauptsächlich auf die Erkennung von Energiefressern, sowohl im Strom- als auch im Heizungsbereich, auf Schwachstellen in der Gebäudehülle und auf energieverbrauchsrelevante Verhaltensweisen.

In aller Regel gibt eine Energieberatung im Haushalt konkrete Handlungsempfehlungen, um sofort den Strom- als auch Heizwärmeverbrauch zu reduzieren. Vielfach lassen sich so bereits durch Verhaltensänderungen und den gezielten Ersatz einzelner Haushaltsgeräte deutliche Energieeinsparungen erzielen.

Gebäudeenergiegesetz: Energieberatungen und Energieausweise

Zum 01.11.2020 ist das Gebäudeenergiegesetz in Kraft getreten und brachte einige Änderungen mit sich, mit denen sich Fachleute und ausführende Betriebe rechtzeitig vertraut machen sollten, um ihre Kunden richtig (energie)beraten zu können:

  • Sowohl bei Verkauf als auch bei umfangreicher Sanierung von Ein- und Zweifamilienhäusern muss zukünftig zwingend eine Energieberatung erfolgen. Dabei kann ein qualifizierter Energieberater frei gewählt werden, allerdings hat die Beratung kostenfrei zu erfolgen.
  • Die Ausstellungsberechtigung für Energieausweise wird für Neubauten und Bestandsgebäude sowie für Wohn- und Nichtwohngebäude vereinheitlicht und somit neu geregelt.
  • Hinsichtlich Energieausweisen wird es strengere Vorgaben geben: So müssen Berechnungen eingesehen und die Angaben der Eigentümer sorgfältig geprüft werden. Außerdem werden dann zusätzlich die CO2-Emissionen des Gebäudes angegeben.
  • Sowohl Verkäufer und Vermieter als auch Makler sind zukünftig verpflichtet, einen Energieausweis vorzulegen.
  • Ab 2024 wird die DIN V 18599, die seither bei Nichtwohngebäuden Anwendung fand, für alle Gebäudetypen zur Bilanzierung genutzt. Die DIN 4108 Teil 6 sowie die DIN V 4701 Teil 10 werden dadurch abgelöst.

Bis zu 90% Energieberatung-Zuschuss möglich!

Seit 1. Februar 2020 wurde die Förderung von Energieberatungen für Wohngebäude deutlich erhöht. Konkret wurde die Förderung von bisher 50 % auf 80 % des förderfähigen Beratungshonorars angehoben. Der Höchstsatz für Ein- und Zweifamilienhäuserwurde wurde von bisher 800 Euro auf 1.300 Euro erhöht, der für Wohngebäude mit mehr als drei Wohneinheiten von bisher 1.100 Euro auf 1.700 Euro.

Der Zuschuss wird an den Energieberater gezahlt. Dieser ist aber verpflichtet, Ihnen ein um den Zuschuss ermäßigtes Beratungshonorar in Rechnung zu stellen. Die Energieberatung kann zusätzlich durch Kommunen oder Bundesländer gefördert werden, der Beratungsempfänger muss allerdings einen Eigenanteil von mindestens zehn Prozent selbst tragen. Insgesamt kann so ein Zuschuss zur Energieberatung von 90% erreicht werden.

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