Die Bundesregierung verzichtet auf die zum 1. Juli geplante Kürzung der Einspeisevergütung im Rahmen des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG). Da in den vergangenen drei Monaten weitaus weniger Photovoltaikanlagen als erwartet neu gebaut und gemeldet wurden, haben die aktuellen Vergütungssätze für Dachanlagen nun bis Ende des Jahres Bestand. Bei einer neuen Dachanlage bis 30 Kilowatt Leistung können Hauseigentümer so beispielsweise mit einer garantierten Vergütung auf 20 Jahre von 28,74 Cent pro Kilowattstunde rechnen.
Wie wirtschaftlich Photovoltaikanlagen in Zukunft betrieben werden können, hängt jedoch nicht allein von der Einspeisevergütung ab. Auch die Ausrichtung des Daches, die Sonneneinstrahlung sowie die Größe, der Wirkungsgrad und der Preis der Anlage beeinflussen die Kalkulation. Bei der Planung einer Photovoltaikanlage ist daher eine seriöse Wirtschaftlichkeitsberechnung unverzichtbar. Die Energieberater der Verbraucherzentrale Hamburg helfen bei allen Fragen rund um Planung, Installation und Kosten einer Photovoltaikanlage. Als Entscheidungs- und Planungshilfen sind darüber hinaus Checklisten für Photovoltaik- und Solarthermische Anlagen erhältlich.
Quelle: Verbraucherzentrale Hamburg e.V.