Das Hanseatische Oberlandesgericht hat gestern der Sammelklage von 53 Gaskunden gegen E.on Hanse in vollem Umfang Recht gegeben. Laut der Verbraucherzentrale Hamburg bedeutet das Urteil, dass sämtliche Preiserhöhungen der E.on Hanse der letzten sieben Jahre unwirksam waren. Da das Gericht die Revision zugelassen hat, ist es jedoch nicht ausgeschlossen, dass E.on Hanse noch den Bundesgerichtshof anrufen und das Urteil verworfen wird.
Im April 2005 wurde die erste Sammelklage gegen E.on Hanse erhoben. Die ursprünglich 55 Kläger wurden dabei von der Verbraucherzentrale Hamburg koordiniert und unterstützt. Die Klage richtete sich auf Feststellung der Unwirksamkeit der Preiserhöhungen der E.on Hanse. Vor dem Landgericht Hamburg hatten die Kunden obsiegt, weil das Gericht die Vertragsklauseln zur Preisänderung für unwirksam befand. Das von E.on angerufene Oberlandesgericht ordnete dann entgegen der inzwischen vom Bundesgerichtshof eingeschlagenen Linie die Einholung von Sachverständigengutachten zur Angemessenheit der Preise an und bestellte die Gutachter wieder ab. Sodann nahm das Gericht eine Beweisaufnahme vor, um zu klären, ob E.on Hanse die Möglichkeit hatte, sich durch Kündigung der Verträge gegen die Kundenwidersprüche zu wehren oder ob dem Unternehmen dies durch das Bundeskartellamt verwehrt wurde. Unterm Strich gab das Gericht jetzt der Kundenseite in vollem Umfang Recht.
Laut Verbraucherzentrale Hamburg bedeutet das Urteil, dass vorbehaltlich der noch ausstehenden Revision sämtliche Preiserhöhungen der E.on Hanse der letzten sieben Jahre unwirksam waren. 55.000 Kunden hatten nach Angaben eines E.on-Anwaltes seit 2004 den Preisfestsetzungen widersprochen, davon hatten 5.000 einen Teil der Zahlungen verweigert. Die gegen die Verweigerer angestrengten Zahlungsprozesse vor einer großen Zahl norddeutscher Amts- und Landgerichte hatte E.on in den letzten Jahren fast durchgängig verloren. Die Verbraucher, die nach Widerspruch das Verlangte unter Vorbehalt gezahlt hatten, haben nach dem jetzigen Urteil einen Erstattungsanspruch gegen E.on, allerdings nur für die letzten drei Jahre. Für diese "Vorbehaltszahler" ist eine weitere Sammelklage der Verbraucherzentrale beim Oberlandesgericht anhängig.