Der seit vielen Monaten im Vermittlungsausschuss zwischen Bund und Ländern diskutierte Vorschlag zur steuerlichen Förderung von Wärmedämmung, Heizung und Co. ist weiterhin unsicher. Während der Bund nur zögerliche Zugeständnisse an die Länder macht, stellen diese ihrerseits wiederum Nachforderungen. Hoffnung auf eine Einigung macht jedoch der jetzt verabschiedete nordrhein-westfälische Koalitionsvertrag, in dem sich die Landesregierung für eine gerecht finanzierte steuerliche Förderung energetischer Gebäudesanierungsmaßnahmen ausspricht.
Grundsätzlich sollen Maßnahmen zur energetischen Gebäudesanierung von der Steuer abgezogen werden können, wenn ein Bündel an Maßnahmen am Gebäude mindestens den KfW-Effizienzhausstand 70 erreicht. Einzelmaßnahmen sind förderfähig, wenn mindestens der KfW-Standard 55 erreicht wird. Nun geht es darum, wer die mit dem Steuerbonus verbundenen Steuerausfälle finanziert. Die Länder fordern hier Kompensationszahlungen vom Bund. Dieser hat angeboten, zusätzlich zu seinem Anteil an Steuerausfällen noch einmal 300 Millionen Euro für die Städtebauförderung auszugeben. Allerdings nur einmalig und nicht jährlich über die Geltungsdauer der Steueranreize von zehn Jahren.
Ob die Bundesländer diesem Kompromiss zustimmen werden, ist unklar. Hoffnung auf Einigung macht jedoch der nordrhein-westfälische Koalitionsvertrag, in dem sich die Landesregierung für eine steuerliche Förderung von energetischer Gebäudesanierungen ausspricht. Wörtlich steht im frisch unterzeichneten Koalitionsvertrag der rot-grünen Landesregierung: "Wir werden uns deshalb weiterhin für sozial gerechte und von Bund und Ländern gerecht finanzierte steuerliche Förderung für energetische Gebäudesanierungsmaßnahmen einsetzen." Nachdem Ministerpräsidentin Kraft vor der Wahl stets betont hat, wenn der Bund steuerliche Förderung wolle, solle er diese auch selbst bezahlen, ist die Anerkennung einer Bund-Länder-Finanzierung ein wichtiges Signal.