Letzte Aktualisierung: 31.12.2012

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Politische Energiewende im Rückblick auf 2012

Politische Energiewende im Rückblick auf 2012 (Foto: geralt - pixabay)

Politische Energiewende im Rückblick auf 2012 (Foto: geralt - pixabay)

In der Energiepolitik hat sich im Jahr 2012 einiges getan. Viele Gesetze und Verordnungen wurden auf den Weg gebracht. Im Fokus dabei standen der Ausbau der Stromnetze und der weitere Ausbau der Erneuerbaren Energien. Die wichtigsten Änderungen im Jahr 2012 haben wir für Sie im Folgenden zusammengefasst.

Koordinierte und bedarfsgerechte Netzausbauplanung: Der nationale Netzentwicklungsplan (NEP) enthält sämtliche Maßnahmen, die für einen bedarfsgerechten Aus- und Umbau des Übertragungsnetzes und zur Sicherstellung der Versorgungssicherheit notwendig sind. Der NEP wurde gemeinsam von Übertragungsnetzbetreibern erstellt und von der Bundesnetzagentur nach umfangreichen öffentlichen Konsultationen bestätigt. Der NEP bildet die Grundlage für den Bundesbedarfsplan und enthält insgesamt 36 Vorhaben, darunter 3 Stromautobahnen von Nord- nach Süddeutschland. Der Ausbaubedarf beläuft sich auf 2800 km in neuen Trassen und 2900 km in Bestandstrassen.

Beschleunigung der Verfahren beim Netzausbau: Das am 19.12.12 von der Bundesregierung verabschiedete Bundesbedarfsplangesetz legt fest, welche Netzausbauprojekte der nächsten zehn Jahre im Übertragungsnetz vordringlich und energiewirtschaftlich notwendig sind. Für die Vorhaben des Bundesbedarfsplans wird der Rechtsweg auf eine Instanz verkürzt. Die erst- und letztinstanzliche Zuständigkeit wird beim Bundesverwaltungsgericht liegen. Auf die länderübergreifenden und grenzüberschreitenden Leitungen des Bundesbedarfsplans finden die beschleunigten Planungs- und Genehmigungsverfahren des Netzausbaubeschleunigungsgesetzes (NABEG) Anwendung.

Offshore-Anbindung: Die EnWG-Novelle schafft mit Haftungsregeln für Verzögerungen und Störungen der Netzanbindung von Offshore-Windparks Planungssicherheit für Investoren und Betreiber. Gleichzeitig werden mit dem Systemwechsel hin zu einem Offshore-Netzentwicklungsplan der Ausbau der Offshore-Anlagen und der für ihren Anschluss notwendigen "Steckdosen auf See" besser aufeinander abgestimmt und der Offshore-Ausbau in einem geordneten Verfahren organisiert.

Befreiung von Speicheranlagen von Netzentgelten: Mit dem Energiepaket wurden im Sommer 2011 neue Anlagen zur Speicherung elektrischer Energie von den Netzentgelten befreit und Kriterien für eine Netzentgeltbefreiung von bestehenden Pumpspeichern definiert. Im Rahmen der aktuellen EnWG-Novelle wurden die Rahmenbedingungen für Investitionen in Pumpspeicheranlagen weiter verbessert.

Novelle Anreizregulierungsverordnung: Mit der Novelle der Anreizregulierungsverordnung wurde der Investitionsrahmen für den Netzausbau verbessert. Der bisherige Zeitverzug von zwei Jahren, mit dem die erheblichen Investitionskosten refinanziert werden konnten, wurde für große Investitionsvorhaben beseitigt. Solche Kosten können nunmehr unmittelbar in der Kalkulation berücksichtigt und über die Netzentgelte refinanziert werden.

Systemstabilitäts-Verordnung (SysStabV): Für die Lösung der sog. 50,2-Hertz-Problematik bei Photovoltaik-Anlagen wurde die SysStabV erlassen. Ältere Photovoltaik-Anlangen mit mehr als 10 kW müssen nun nachgerüstet werden, um das gleichzeitige Abschalten bei Überschreiten der Frequenz von 50,2 Hz zu vermeiden. Hierdurch wird die Netzstabilität verbessert. Der Nachrüstungsprozess für alte Photovoltaikanlagen hat bereits begonnen.

Verordnung zu abschaltbaren Lasten: Als Beitrag zur Netzstabilität und Versorgungssicherheit sollen Großverbraucher von Strom ihre Lasten den Betreibern von Übertragungsnetzen für Lastreduzierung und Abschaltungen zur Verfügung stellen können. Hierdurch erhalten die Netzbetreiber ein weiteres Mittel zum Ausgleich von Netzschwankungen, die durch die Einspeisung der fluktuierenden erneuerbaren Energien zunehmen. Mit der Verordnung zu abschaltbaren Lasten werden neue Wege bei der Erschließung von Lastmanagementpotenzialen gegangen.

Wintergesetze für Versorgungssicherheit: Im Rahmen der EnWG-Novelle sind bis Ende 2017 befristete Maßnahmen zur Erhaltung der Versorgungssicherheit beschlossen worden. Hierzu gehören die Verpflichtung, die Stilllegung von Kraftwerken 12 Monate im Voraus anzuzeigen, die Möglichkeit, systemrelevante Kraftwerke gegen Kostenerstattung in Betrieb zu halten, die Absicherung des Betriebs wichtiger Gaskraftwerke bei Versorgungsengpässen und eine Verordnungsermächtigung, um die bestehende Praxis der Kontrahierung von Reservekraftwerken zu systematisieren. In begründeten Einzelfällen soll auch der begrenzte Neubau von Reservekapazitäten ermöglicht werden.

Reservekapazitäten für den Winter 2012/13: Für den Winter 2012/2013 haben die Bundesnetzagentur und die Netzbetreiber wieder die notwendigen Reservekapazitäten unter Vertrag genommen. Im Vergleich zum Vorjahr wurden die Kapazitäten um ca. 1 Gigawatt auf nun 2,6 Gigawatt deutlich aufgestockt.

Novelle des Kraft-Wärme-Kopplungs-Gesetzes (KWK-G): Mit der KWK-Novelle 2012 wurde die Förderung für die Kraft-Wärme-Kopplung in wichtigen Punkten attraktiver gestaltet. Hierdurch werden Anreize für Investitionen in diese effiziente Energieerzeugungsform weiter verbessert.

Finanzierung von Investitionen in neue Kraftwerke: Die KfW hat zum 1. Juni 2012 ein neues Kreditprogramm aufgelegt. Mit dem Programm können u.a. Investitionen kommunaler Unternehmen in Gas- und Dampfkraftwerke und Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen durch langfristig angelegte Finanzierungen mit günstigen Zinssätzen unterstützt werden.

Wechsel des Strom- und Gasanbieters: In 2012 wurde auch der Wechsel des Strom- und Gasanbieters nochmals erleichtert. Dadurch sollen der Wettbewerb gestärkt und Unternehmen zu günstigeren Angeboten motiviert werden. Kunden des örtlichen Grundversorgers können Ihren Strom- oder Gasanbieter nun mit einer Frist von zwei Wochen kündigen.

Gesetz zur Neuordnung des Energieverbrauchskennzeichnungsrechts: Hiermit wurde das Energieverbrauchskennzeichnungsgesetz (EnVKG) neu gefasst und die Energieverbrauchskennzeichnungsverordnung (EnVKV) novelliert. Das Gesetz dient der Umsetzung von Vorgaben des europäischen Rechts und ist ein weiterer wichtiger Schritt zur Steigerung der Energieeffizienz im Produktbereich. Ziel ist es, die aus dem Haushaltsgerätebereich bekannte und erfolgreiche farbige Effizienzskala auf weitere, sogenannte energieverbrauchsrelevante Produkte auszudehnen.

Förderinitiative Energiespeicher: In 2012 wurde auch der Startschuss für mehr als 160 innovative Forschungsprojekte auf dem Gebiet der Energiespeicher gegeben. Für die Förderinitiative "Energiespeicher" werden im Rahmen des 6. Energieforschungsprogramms 200 Mio. Euro bereitgestellt. Anfang 2013 ist zudem eine gemeinsame Förderinitiative "zukunftsfähige Stromnetze" geplant.

Aufbau intelligenter Verteilernetze: 2012 wurden auch Maßnahmen zum Ausbau der Verteilernetze eingeleitet. Dazu gehört die Analyse des Um- und Ausbaubedarfs, damit verlässliche Daten als Entscheidungsgrundlage vorliegen. Um beim Aufbau intelligenter Netze Datenschutz und Datensicherheit zu gewährleisten, erarbeitet das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik zusammen mit der Branche im Auftrag des BMWi ein Schutzprofil für Smart Meter. Die Fertigstellung ist Anfang 2013 zu erwarten.

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