Letzte Aktualisierung: 28.06.2012

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PV-Kompromiss besiegelt Ende der Solarförderung

PV-Kompromiss besiegelt Ende der Solarfoerderung_Foto_pixabay

PV-Kompromiss besiegelt Ende der Solarförderung (Foto: pixabay)

Am 27. Juni 2012 einigten sich Bundestag und Bundesrat im Vermittlungsausschuss auf einen Kompromiss bei der zukünftigen Ausgestaltung der Förderung von Photovoltaik-Anlagen. Im Ergebnis wurden geringfügige Verbesserungen für mittelgroße PV-Anlagen ab 10 kW Leistung erzielt. Mit der Deckelung des Zubaus auf 52 GW installierte PV-Leistung wurde jedoch auch das Ende der Förderung der Solarenergie beschlossen.

Laut Beschluss des Vermittlungsausschusses soll es bei den geplanten starken Kürzungen der Photovoltaik-Einspeisetarife zum 1. April um bis zu über 30 Prozent bleiben. Gleichzeitig wird im mittleren Anlagensegment eine Größenklasse zwischen 10 und 40 Kilowatt für größere Dachanlagen geschaffen. Die Einspeisetarife werden wie vom Bundestag geplant monatlich um 1% gekürzt.

Kleine, im Juli installierte Aufdachanlagen (bis 10 kW) erhalten eine Vergütung von 18,92 Cent/kWh, Anlagen von 10 bis 40 kWh von 17,95 Cent. Solarstromanlagen zwischen 10 und 1.000 Kilowatt erhalten nur noch für 90 Prozent ihres erzeugten Stroms den Einspeisetarif. Große Photovoltaik-Anlagen erhalten nur bis zur Obergrenze von zehn Megawatt Leistung eine Einspeisevergütung. Für Anlagen auf Konversionsflächen (ehemalige Militärgelände, Mülldeponien o.ä.) soll es über eine Rechtsverordnung Ausnahmeregelungen geben.

Die bisherigen Einspeisetarife für Solarstrom sollen mit Erreichen einer gesamtinstallier ten Leistung von 52 Gigawatt auslaufen – seit 1990 sind bisher etwa 27 Gigawatt (Stand Ende April) installiert worden. Der Einspeisevorrang soll hingegen erhalten bleiben. Die Bundesregierung plant, rechtzeitig vor Erreichen dieses Wertes eine Anschlussregelung vorzulegen.

"Mit dem Kompromiss zur Solarförderung haben Bund und Länder keine effiziente Lösung gefunden. Statt auf einen kostenbewussten und energiewirtschaftlich sinnvollen Ausbau der erneuerbaren Energien zu setzen, kommt es jetzt zum Ansturm auf die Fördergelder und einem unkontrollierten Ausbau der Photovoltaik. In Deutschland wird dann massenweise billige Importware auf die Dächer geschraubt. Sinnvoll wäre es stattdessen, den Ausbau auf jährlich 2000 Megawatt zu beschränken. Dann könnte man den Solarausbau besser steuern und intelligent in das Netz integrieren", so Stephan Kohler, Vorsitzender der Geschäftsführung der Deutschen Energie-Agentur.

Wieso die PV-Förderung auf den absoluten Wert von 52 GW begrenzt wird und danach gänzlich ausläuft, ist nicht nachzuvollziehen. Denn mit dieser Förderobergrenze von 52 GW hat man die Grundlage für einen weiteren Zubau deutlich oberhalb des avisierten jährlichen Zubaukorridors von 2.500 – 3.500 MWp gelegt. Die vage Ankündigung einer Anschlussförderregelung und die Bekräftigung, den Einspeisevorrang für Solarstrom beizubehalten, werden niemanden davon abhalten, möglichst rasch Anlagen ans Netz zu bringen, wenn nicht bald geklärt wird, welche Regelungen nach Überschreiten dieser Marke in Kraft treten.

"Dies zeigt, dass man aus dem sogenannten "atmenden Deckel" nichts gelernt hat. Denn jede Form von Deckelung führt immer zu Vorzugseffekten. Es kann also davon ausgegangen werden, dass die Marke von 52 GW schon deutlich vor 2020 erreicht wird. Ein rasches Wachstum der Erneuerbaren Energien ist natürlich erstrebenswert. Aber es ist doch offensichtlich, dass man hier wieder einmal die Rechtfertigung für weitere Sonderkürzungen schafft, sobald der jährliche Zielkorridor überschritten wird", so Dr. Axel Berg, Vorstandsvorsitzender von EUROSOLAR Deutschland.

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