Letzte Aktualisierung: 06.11.2011

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Vermittlungsausschuss soll steuerliche Förderung energetischer Gebäudesanierungen klären

"Steuerliche Erleichterungen sind neben Zuschüssen der einzige Weg, um möglichst viele private Immobilien in naher Zukunft energetisch zu sanieren. Mit der Anrufung des Vermittlungsausschusses durch die Bundesregierung ist der Weg zu neuen Verhandlungen nun frei. Das ist eine gute Nachricht für private Bauherren und Hausbesitzer", lobt Corinna Merzyn, Geschäftsführerin des Verbands Privater Bauherren (VPB).

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Vermittlungsausschuss soll steuerliche Förderung energetischer Gebäudesanierungen klären (Foto: Hartmut910 - pixelio)

Diese Heizsaison kann teuer werden. Hauptgrund sind steigende Energiepreise für Heizöl und Erdgas. Mieter und Vermieter können diese Heizkosten nur durch Investitionen in die Modernisierung der Heizungsanlage und Wärmedämmung reduzieren. Doch wer soll die Kosten hierfür übernehmen. Derzeit können elf Prozent der Modernisierungskosten auf die Mieter umgelegt werden. Dies ist in der Regel zu wenig, um umfangreiche energetische Sanierungsmaßnahmen durchzuführen. Daher fand das im Juli 2011 in den Bundesrat eingebrachte Gesetz zur steuerlichen Abschreibung der Sanierungskosten innerhalb von zehn Jahren grundsätzliche Zustimmung. Da die Länder allerdings einen Teil der erwarteten Steuerausfälle hätten tragen müssen, wurde das Gesetz vom Bundesrat abgelehnt. Jetzt wurde der Vermittlungsausschuss angerufen, um den Streit um eine steuerliche Förderung energetischer Gebäudesanierungen zu klären.

"Steuerliche Erleichterungen sind neben Zuschüssen der einzige Weg, um möglichst viele private Immobilien in naher Zukunft energetisch zu sanieren. Mit der Anrufung des Vermittlungsausschusses durch die Bundesregierung ist der Weg zu neuen Verhandlungen nun frei. Das ist eine gute Nachricht für private Bauherren und Hausbesitzer", lobt Corinna Merzyn, Geschäftsführerin des Verbands Privater Bauherren (VPB). "Der VPB hält sowohl die Zuschüsse als auch die Steuerabschreibungsmöglichkeiten für wesentliche Bausteine, die parallel angeboten werden müssen, um auch nur annähernd die gewünschte Sanierungsquote zu erreichen", konstatiert Corinna Merzyn und betont: "Wichtig ist dabei immer auch die sorgfältige Vorbereitung der Sanierung, damit die Investitionen auch wirken, Energie sparen und Klima schonen."

Die deutschen Immobilienverbände und der Deutsche Mieterbund begrüßen ebenfalls die Anrufung des Vermittlungsausschusses durch die Bundesregierung. "Die Regierung hat die letzte Möglichkeit ergriffen, das Gesetz zur steuerlichen Förderung von energetischen Sanierungsmaßnahmen an Wohngebäuden doch noch zu retten", sagt Andreas Mattner, Präsident des ZIA Zentraler Immobilien Ausschuss. Damit folge sie den engagiert vorgetragenen Forderungen der Verbände. "Nun muss auch ein Kompromiss gefunden werden, der das Ziel, über eine steuerliche Förderung Anreize für klimagerechte Investitionen in den Gebäudebestand zu geben, nicht aus den Augen verliert", so Mattner weiter.

"Die energetische Sanierung von Wohngebäuden birgt ein großes Einsparpotential bei Energie und Kohlendioxid und ist ein wichtiger Baustein auf dem Weg zum Erreichen unserer ehrgeizigen Klimaziele" Deswegen bin ich froh, dass bei der Frage der steuerlichen Förderung der Stillstand zu Ende ist. Ich möchte, dass es in diesem Bereich schneller vorangeht. Die steuerliche Förderung der energetischen Sanierung darf allerdings unterm Strich nicht zu Steuerausfällen bei den Ländern führen", so der sächsische Umweltminister Frank Kupfer.

"Bund und Länder müssen sich nun einigen, um die Rahmenbedingungen für die Erreichung der Klimaschutzziele der Regierung zu verbessern", erklärt Axel Gedaschko, Vorsitzender der Bundesvereinigung Spitzenverbände der Immobilienwirtschaft (BSI) und Präsident des GdW Bundesverbands. "Dabei muss den Ländern vor allem verdeutlicht werden, dass sie durch die Förderung keine Mindereinnahmen zu befürchten haben." Einem Gutachten des IW Köln zufolge würde eine steuerliche Förderung zu geringeren Steuerausfällen führen als von den Ländern befürchtet. Impulse für die lokale Bauwirtschaft könnten dagegen für zusätzliche Beschäftigung sorgen.

Der Gesetzentwurf der Bundesregierung sah eine steuerliche Förderung von energetischen Sanierungsmaßnahmen an Wohngebäuden mit Baujahr vor 1995 vor. Voraussetzung für die Förderung: mit der Sanierung muss der Energiebedarf erheblich verringert werden. Die Eigentümer (Vermieter, Verpächter und Selbstnutzer) sollen jährlich zehn Prozent der Sanierungsaufwendungen über einen Zeitraum von zehn Jahren steuermindernd geltend machen können. Das Bundeskabinett hatte den Gesetzentwurf am 6. Juni im Rahmen des Energiekonzeptes beschlossen. Während der Bundestag diesem zustimmte, hat der Bundesrat im Juli seine Zustimmung verweigert.

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