Letzte Aktualisierung: 19.07.2012

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Vertragstipps zum Kauf eines Fertighauses

Vertragstipps zum Kauf eines Fertighauses_Grafik_VPB

Vertragstipps zum Kauf eines Fertighauses (Grafik: VPB)

Um beim Hausbau auf Nummer sicher zu gehen, entscheiden sich viele "Häuslebauer" für ein Fertighaus. Mit dem Kauf eines Hauses zum "Festpreis" sollen die Kosten unter Kontrolle behalten werden. In der Praxis sieht das jedoch anders aus: Ungenaue Leistungsbeschreibungen, lückenhafte Angebote und überzogene Zahlungspläne sind an der Tagesordnung und verursachen laut Verband Privater Bauherren (VPB) im Schnitt 25.000 Euro Mehrkosten pro Objekt.

Wer ein Fertighaus kauft, der muss dazu einen Vertrag unterzeichnen. Diese Verträge können zwischen Bauunternehmer und Käufer frei ausgehandelt werden. Fertighausanbieter wissen diese Vertragsgestaltungsfreiheit zu nutzen und legen vieles zu ihren Gunsten fest. Der Bauherr tut deshalb gut daran, den Vertrag vor Unterzeichnung vom unabhängigen Bausachverständigen prüfen zu lassen, damit er nicht die Katze im Sack kauft. Denn, was viele Laien nicht wissen: Die Begriffe "schlüsselfertig" und "Fixpreis" sind reine Werbebotschaften und in keinem Gesetz definiert. Was der Käufer zum Schluss für sein Geld bekommt, das richtet sich ganz allein nach den Vereinbarungen, die Bauunternehmer und Käufer vertraglich fixieren.

Feste Bestandteile jedes Bauvertrags sind das sogenannte Bau- und Leistungsverzeichnis sowie der Zahlungsplan. Die meisten Bauträger, so die Erfahrung des Verbands Privater Bauherren, verpflichten den Käufer mit Hilfe eines überzogenen Zahlungsplans zu enormen Vorleistungen. Das ist nicht ungefährlich. Wird nämlich der Bauunternehmer insolvent, bleibt der Bauherr nicht nur auf dem unfertigen Haus sitzen, sondern er verliert außerdem noch das bereits im Voraus bezahlte Geld. Damit das nicht passiert, sollte der Zahlungsplan immer dem tatsächlichen Baufortschritt entsprechen. Das muss bereits bei Vertragsabschluss genau festgelegt werden.

Unseriös, so der VPB, sind alle Verträge, in denen bereits bei Vertragsabschluss ein Abschlag verlangt wird, denn der Bauherr bekommt dafür keinerlei Gegenwert. Beim Bauträgervertrag auch nicht einmal das Grundstück, denn das geht dort erst nach Zahlung der letzten Rate an ihn über. Ein Klassiker unter den Vertragsproblemen ist auch die Grundstücksgröße. Da Bauträger in der Regel nicht ein einzelnes, sondern meist mehrere Häuser nebeneinander gleichzeitig bauen, werden die Grundstücksgrenzen oft erst nach der Fertigstellung markiert. Folglich sind auch in vielen Verträgen die Grundstücksgrößen nur ungenau angegeben. Darauf sollte sich der Bauherr nicht einlassen. Häufig fehlen im Vertrag auch die Versorgungsleitungen für Wasser, Strom und Gas. Sie sind aber unentbehrlich, damit ein Haus überhaupt bewohnbar ist. Weil sie nicht enthalten sind, muss sie der Bauherr selbst beauftragen und zusätzlich bezahlen.

Für alle Neubauten wie auch für die Sanierung von Altbauten gilt die Energieeinsparverordnung (EnEV). Bauverträge sehen zwar in der Regel die Ausführung des geplanten Hauses nach den Richtlinien der geltenden EnEV vor, aber die Planung wird meist gar nicht darauf abgestimmt. Ob ein Fertighaus wirklich nach den Vorschriften des Gesetzes gebaut oder saniert wird, das kann nur ein Bausachverständiger prüfen und erkennen. Und die VPB-Erkenntnisse sind ziemlich ernüchternd: Rund 30 Prozent aller Neubauten entsprechen nicht den Anforderungen der Energieeinsparverordnung. Das ergab eine Untersuchung des VPB. Fast die Hälfte aller untersuchten EnEV-Nachweise ist falsch berechnet. Über die Hälfte der Berechnungen zur Energieeinsparung wird auf der Baustelle technisch nicht korrekt umgesetzt. Zum Beispiel werden häufig schlechtere Dämmstoffe verwendet, als den Berechnungen zugrunde lagen. Das führt natürlich in der Realität auch zu schlechteren Dämmwerten und zu höheren Energiekosten.

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