Letzte Aktualisierung: 07.02.2013

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Entwurf zur Novellierung der EnEV beschlossen

Der Entwurf einer Novelle der Energieeinsparverordnung (EnEV) sieht für Neubauten eine maßvolle Anhebung der Mindesteffizienzstandards vor. Eine Verschärfung der Vorgaben für bestehende Gebäude ist in dem Entwurf nicht enthalten.

Entwurf zur Novellierung der EnEV beschlossen (Foto: Verein zur Qualitäts-Controlle am Bau e. V.)

Entwurf zur Novellierung der EnEV beschlossen (Foto: Verein zur Qualitäts-Controlle am Bau e. V.)

Der Entwurf einer Novelle der Energieeinsparverordnung (EnEV) wurde gestern beschlossen. Die Novellierung der EnEV sieht für Neubauten eine maßvolle Anhebung der Mindesteffizienzstandards in zwei Stufen in den Jahren 2014 und 2016 vor. Eine Verschärfung der Vorgaben für bestehende Gebäude ist in dem Entwurf nicht enthalten, insbesondere keine neuen Nachrüstverpflichtungen. Der Energieausweis als Informationsinstrument wird weiter gestärkt. Außerdem sollen in Umsetzung europarechtlicher Vorgaben Energieausweise künftig stichprobenartig überprüft werden.

Einen Sanierungszwang für Bestandsimmobilien wird es somit nicht geben. Die gegenwärtig geltenden Mindeststandards seien laut Bundesregierung bereits anspruchsvoll und eine Anhebung der Anforderungen würde nur geringe Energieeinsparungen auslösen. Dies bedeute Sicherheit und Berechenbarkeit für Eigentümer. Bei künftigen Neubauten seien maßvolle Änderungen vorgesehen. All das schaffe Planbarkeit für Investitionen, da sich sinnvolle Sanierungen für die Eigentümer und die Mieter lohnen müssen, so Verkehrsminister Ramsauer.

Die Bundesregierung hat sich das Ziel gesetzt, bis 2050 einen nahezu klimaneutralen Gebäudebestand zu erreichen. Einen wesentlichen Beitrag leistet dabei die Novellierung der Energieeinsparverordnung (EnEV). Die EnEV-Reform setzt neben rechtlichen Vorgaben für Gebäude auch auf eine Stärkung des allgemeinen Bewusstseins für das Thema Energieeffizienz. So wird künftig das Instrument des Energieausweises weiter gestärkt, um die energetische Qualität eines Gebäudes bei Verkauf und Vermietung transparenter abzubilden.

Im Vorfeld der Entscheidung wurde Kritik an den gerade für Bestandimmobilien zu geringen Modernisierungsanforderungen der EnEV geäußert. NABU-Präsident Tschimpke kritisierte: Das größte Versäumnis bestehe in den geringen Anforderungen und Nachrüstpflichten der EnEV. Sie sind der Grund für fehlende Anstrengungen und Energieeinsparungen bei aktuellen Sanierungen. So schreibt die EnEV weiterhin zu geringe Mindeststandards und veraltete Technologien vor, die zu wenig Energie einsparen. Nachhaltigkeit im Bau sieht anders aus, der technologische Fortschritt wird gebremst und größere Technologiesprünge verhindert.

Aber auch im Neubau-Bereich regt sich Kritik. "Die Neuregelung der Energieeinsparverordnung 2014 ist in weiten Teilen mehr als enttäuschend", so das Urteil von Udo Schumacher-Ritz vom Verein zur Qualitäts-Controlle am Bau e.V. aus Göttingen. Vor allem im Bereich der Grenzwerte für den unkontrollierten Luftwechsel über Leckagen in der Gebäudehülle, deren Einhaltung mit dem Luftdichtheits-Test (Blower-Door-Test) überprüft wird, erkennt er eher einen Rückschritt in der neuen EnEV und das, obwohl Energieeffizienz schon mit einfachen Handgriffen realisiert werden kann.

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