Letzte Aktualisierung: 11.02.2013

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Ergänzungskredit ermöglicht MAP-Zuschuss und KfW-Finanzierung

Seit dem 1. März 2013 bietet das KfW Programm "Energieeffizient sanieren - Ergänzungskredit" die Möglichkeit, das Marktanreizprogramm (MAP) und die KfW-Förderung gemeinsam für eine Umrüstung der Heizung auf Solarthermie, eine Holzheizung oder Wärmepumpe zu nutzen. Für solarthermische Anlagen und Biomasseanlagen sowie Wärmepumpen besteht damit die Möglichkeit, einen Zuschuss über das MAP zu erhalten und die Restsumme über einen günstigen Kredit der KfW zu bezahlen.

Ergänzungskredit ermöglicht MAP-Zuschuss und KfW-Finanzierung (Foto: energie-experten.org)

Ergänzungskredit ermöglicht MAP-Zuschuss und KfW-Finanzierung (Foto: energie-experten.org)

Zum 1. März 2013 gibt es erneut zahlreiche Anpassungen in den Förderprogrammen der KfW in den Bereichen "Sanieren und Bauen". Eine vorteilhafte Änderung gibt es beispielsweise im Programm "Energieeffizient sanieren - Ergänzungskredit".

Mit diesem Förderprogramm wurde endlich eine Möglichkeit geschaffen, das Marktanreizprogramm (MAP) und die KfW-Förderung gemeinsam für eine Umrüstung der Heizung auf Solarthermie, eine Holzheizung oder Wärmepumpe zu nutzen.

Programm "Energieeffizient sanieren - Ergänzungskredit"

Eine Kombination dieser beiden Förderinstrumente war bisher ausgeschlossen. Zum Beispiel konnte ein Brennwertkessel über die KfW finanziert werden, nicht aber eine wesentlich teurere Pelletheizung.

Mit dem neuen Programm "Energieeffizient sanieren - Ergänzungskredit" ist nun eine Alternative zur Errichtung und Erweiterung von Heizungsanlagen auf Basis erneuerbarer Energien in Wohngebäuden geschaffen worden.

Für solarthermische Anlagen und Biomasseanlagen sowie Wärmepumpen besteht damit die Möglichkeit, einen Zuschuss über das MAP zu erhalten und die Restsumme über einen günstigen Kredit der KfW zu bezahlen.

Gefördert werden Solarthermie-Anlagen, Holzheizungen und Wärmepumpen

Gefördert wird die Umstellung von Heizungsanlagen auf erneuerbare Energien, vorausgesetzt, die alte Heizung wurde vor dem 01.01.2009 installiert. Zu den förderfähigen Heizungen mit erneuerbaren Energien zählen zum Beispiel

  • Solarthermie-Anlagen bis 40 m2 Bruttokollektorfläche,
  • Holzheizungen wie zum Beispiel Holzvergaser, Pelletheizungen, Holzhackschnitzelheizungen mit einer Nennwärmeleistung von 5 kW bis 100 kW und
  • Wärmepumpen mit einer Nennwärmeleistung bis 100 kW.

Wird der Förderkredit in Ergänzung zu Zuschüssen aus dem Marktanreizprogramm "Förderung von Maßnahmen zur Nutzung Erneuerbarer Energien im Wärmemarkt" des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) genutzt, so darf die Summe aus Kredit und Zuschuss die förderfähigen Kosten allerdings nicht übersteigen.

Alle weiteren Informationen finden Sie im KfW-Merkblatt Energieeffizient Sanieren – Ergänzungskredit.

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