Letzte Aktualisierung: 02.09.2019

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Marktanreizprogramm: Fördergelder für klimafreundliche Heizungssanierungen

Mit der »» Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) wurde seit 01.01.2021 die energetische Gebäudeförderung des Bundes neu aufgesetzt. Die BEG ersetzt seither die bestehenden Programme zur Förderung von Energieeffizienz und Erneuerbaren Energien im Gebäudebereich – darunter auch das Marktanreizprogramm zur Nutzung Erneuerbarer Energien im Wärmemarkt (MAP).

  • Das Marktanreizprogramm, kurz: MAP, war bis Ende 2020 ein staatliches Förderprogramm, das seit 1. September 1999 finanzielle Anreize schaffte, klimafreundliche Heizwärme aus erneuerbaren Energien (Solarthermie, Biomasse und Umweltwärme) zu erzeugen.
  • Sowohl private Hauseigentümer als auch Freiberufler, Unternehmen, Kommunen und gemeinnützige Organisationen konnten einen staatlichen Zuschuss beantragen.
  • Förderfähig waren die Umstellung der alten Heizung auf eine Heizung mit Solarthermie-Anlage, eine Biomasse-Heizung oder eine Wärmepumpe, Investitionen in Prozesswärme oder Nahwärmenetze mit einem Mindestanteil an erneuerbaren Energien. Im Neubau war eine Förderung nur bei bestimmten innovativen Anlagentypen möglich.
  • Private Hausbesitzer erhielten einen Zuschuss für die Erstinstallation von Solarthermieanlagen (bis 40 m2 Kollektorfläche), Biomasseheizungen (bis 100 kW Nennwärmeleistung) und Wärmepumpen (bis 100 kW Nennwärmeleistung).
  • Unternehmen erhielten einen Zuschuss von bis zu 50.000 Euro für große Einzelanlagen, Kommunen bis zu 1 Mio. Euro für Nahwärmenetze und bis zu 2,5 Mio. Euro für Bohrungen von Tiefengeothermieanlagen.
  • Am 01.01.2021 wurde das Marktanreizprogramm von der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) abgelöst, die das MAP, das CO2-Gebäudesanierungsprogramm, das Programm zur Heizungsoptimierung, das Anreizprogramm Energieeffizienz (APEE) bündelt.

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Das Marktanreizprogramm kurz vorgestellt

Mit dem Marktanreizprogramm, das am 1. September 1999 eingeführt wurde, hatte die Bundesrepublik Deutschland ein zentrales Instrument geschaffen, das dem Ausbau Erneuerbarer Energien im Wärmemarkt und damit dem wirtschaftspolitischen Ziel einer Wärmewende als Teil der Energiewende dienen sollte.

Im Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG) - das EEWärmeG wurde Ende 2020 vom Gebäudeenergiegesetz (GEG) abgelöst - das im Jahr 2009 in Kraft trat und eine anteilige Nutzungspflicht für den Einsatz erneuerbarer Wärme bzw. Kälte in Neubauten gesetzlich festlegte, hatte man die MAP-Förderung zudem gesetzlich verankert.

Initiiert vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) umfasste das Marktanreizprogramm Fördermaßnahmen, die Verbraucher, Unternehmen und Gemeinden dazu bewegen sollten, in Heiztechnik zu investieren, die Wärme aus erneuerbaren Energiequellen wie Sonne, Biomasse und Umweltwärme erzeugt.

Dabei wirkte die MAP-Förderung als (finanzielle) Motivation und Anreiz, sich von bestehenden, alten (technisch veralteten) Heizungen zu trennen und neue, energieeffizientere zu kaufen. Zudem wurde auch die Optimierung des gesamten Heizungssystems gefördert.

Im Marktanreizprogramm wurden verschiedene Förderbereiche vereint: Das MAP umfasste zwei Förderteile, für die je nach Art und Größe der Investitionsmaßnahme folgende Stellen zuständig waren:

Eine MAP-Förderung überwiegend kleiner Anlagen in den Bereichen

  • Solarthermie,
  • Biomasse und
  • Wärmepumpen

bis 100 Kilowatt (kW) Leistung wickelte das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)

ab. Die Förderhöhe variierte je nach Anlage:

Euro. Die MAP-Förderung aller anderen und größeren Anlagen lief über die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) über den „Kredit 271, 281: Erneuerbare Energien – Premium“.

Dabei unterschied sich die Art der Förderung der beiden Institutionen: Während das BAFA ausschließlich Investitionszuschüsse vergab, bekam man von der KfW zinsgünstige Darlehen mit Tilgungszuschüssen.

Die Investitionszuschüsse aus der BAFA-Förderung nahmen vor allem private Investoren in Anspruch, um kleinere Solarthermieanlagen, Biomasseheizungen und Wärmepumpen in ihren bestehenden Ein- und Zweifamilienhäusern zu installieren.

Im BAFA-Förderprogramm waren Wärmeerzeugungs-Anlagen in Neubauten grundsätzlich nicht förderfähig. Ausnahme: Anlagen für Prozesswärme sowie die Innovationsförderung.

Die Tilgungszuschüsse aus der KfW-Förderung wurden zum anteiligen Ablösen zinsgünstiger Darlehen im Rahmen des KfW-Programms Erneuerbare Energien, Premium herangezogen. Die KfW-Förderung beantragten zumeist gewerbliche und kommunale Investoren, um größere Wärmeanlagen, Wärmenetze und Wärmespeicher zu installieren.

Experten-Tipp: Wenn Sie neben dem Einbau einer MAP-geförderten Heizung weitere Maßnahmen in Ihrem Gebäude umsetzen wollten, beispielsweise die Dämmung der Gebäudehülle oder der Austausch der Fenster, bot es sich an, die Zuschüsse des Marktanreizprogrammes mit weiteren Förderprogrammen zu kombinieren (siehe unten).

MAP Fördermodalitäten und -formalitäten

Laut des BMWi wurden seit dem Jahr 2000 bereits rund 2 Millionen Anlagen über das MAP gefördert. Die genauen rechtlichen Hintergründe finden sich in den "Richtlinien zur Förderung von Maßnahmen zur Nutzung erneuerbarer Energien im Wärmemarkt" vom Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit vom 20. Juli 2012.

Die praktische Ausgestaltung des Marktanreizprogramms unterlag hingegen immer wieder Novellen und einzelnen Änderungen (MAP-Novellen und -Änderungen 2013, 2015, 2016), die die MAP-Förderung an den Stand der Technik und an die aktuelle Marktentwicklung anpassten.

Anspruchsberechtigte

Folgende „Investoren“ konnten Fördermittel aus dem Marktanreizprogramm beantragen:

  • Private Personen
  • Freiberufler
  • Unternehmen
  • Gemeinden
  • gemeinnützige Organisationen wie Vereine

Zudem waren auch beauftragte Energiedienstleister (Unternehmen, die als Contractor auftreten) berechtigt, Fördermittel zu beanspruchen.

Förderstufen

Das BAFA hatte drei Förderstufen fürs Heizen mit Erneuerbaren Energien:

  1. Basisförderung
  2. Innovationsförderung
  3. Zusatzförderung

In der Basisförderung waren vorwiegend Anlagen förderfähig, die der Bereitstellung des Wärmebedarfs für Heizung oder Warmwasserbereitung oder des Kältebedarfs für Kühlung von Gebäuden dienten, in denen bereits seit mindestens 2 Jahren ein Heizungssystem installiert war, das es zu ersetzen oder zu unterstützen galt.

Solarthermische Anlagen, effiziente Wärmepumpen sowie Bauteile für die Emissionsminderung bzw. die Effizienzsteigerung bei Biomasseanlagen waren im Rahmen der Innovationsförderung auch im Neubau förderfähig.

Zusätzlich zur Basisförderung bzw. Innovationsförderung waren je nach Maßnahme folgende Zusatzförderungen möglich:

  • Kombinationsbonus
  • Bonus für Lastmanagementfähigkeit
  • Gebäudeeffizienzbonus
  • Optimierungsbonus

In Abhängigkeit von der jeweils gewählten Heizung konnten Sie im Bereich Zusatzförderung einen höheren Zuschuss zusätzlich zur Basis- und Innovationsförderung erhalten, beispielsweise fürs Kombinieren einer Gasbrennwertheizung mit Solar. Die verschiedenen Zusatzförderungen des Marktanreizprogramms waren miteinander kumulierbar.

Tabelle 1: Übersicht über die möglichen Kombinationen der Zusatzförderung im ehemaligen Marktanreizprogramm MAP
Kombi-Bonus 2te Anlage Kombi-Bonus Wärmenetz Kombi-Bonus Kesseltausch Effizienz-bonus Gleichzeitige Optimierung Last-management APEE*
Solar - Basis Bestand x x x x x x
Solar - Erweiterung x x x
Solar - Innovation Bestand x x x x x x
Solar - Innovation Neubau x x
Biomasse - Basis Bestand x x x x x
Biomasse - Innovation Bestand x x x x x
Biomasse - Innovation Neubau x x
Biomasse - Innovation reine Nachrüstung
Wärmepumpe - Basis Bestand x x x x x x
Wärmepumpe - Innovation Bestand x x x x x x
Wärmepumpe - Innovation Neubau x x x

*Der Heizungspaketbonus nach dem Anreizprogramm Energieeffizienz (APEE) war nicht kombinierbar mit dem Bonus der gleichzeitigen Optimierung

Antragstellung

Seit dem 1. Januar 2018 mussten die Anträge auf eine MAP-Förderung in allen Fällen einheitlich vor Beginn der Maßnahme, d.h. grundsätzlich vor dem Vertragsschluss mit dem Installateur gestellt werden. Planungsleistungen durften allerdings bereits vor Antragstellung beauftragt und erbracht werden. Sobald die neue Anlage in Betrieb genommen wurde, konnten dann die erforderlichen Unterlagen beim BAFA eingereicht werden, so dass die Förderung ausgezahlt werden konnte.

Ein hydraulischer Abgleich war grundsätzliche Voraussetzung für die Förderung. Wurde keiner durchgeführt, so konnte die MAP-Förderung auch nachträglich verwehrt werden.

Experten-Wissen: Häufig kam es vor, dass in förderberechtigten Fällen die Mittel des Marktanreizprogrammes nicht beantragt wurden. Im Privatkundenbereich spielte hierbei der Unwillen des SHK-Handwerks eine entscheidende Rolle. Handwerker hatten nämlich kaum Anreize, das MAP-Förderprogramm zu unterstützen. Bei Wohnungsunternehmen, Energieversorgern, Contractoren oder Wärmelieferanten war häufig die De-minimis-Regel ursächlich, welche die Förderung in drei Jahren auf insgesamt 200.000 Euro pro Antragsteller begrenzte. Hinzu kam, dass viele nicht ausreichend über die Förderung durch das Marktanreizprogramm informiert waren.

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Marktanreizprogramm für private Hauseigentümer

MAP-Förderung für Wärmepumpen-Heizungen

  • Luft als Wärmequelle: bis zu 40 Euro/kW installierter Nennwärmeleistung
  • mindestens 1.500 Euro pro Anlage (leistungsgeregelt und/oder monovalent) und 1.300 Euro für sonstige Wärmepumpen-Typen
  • bis zu 100 Euro/kW installierter Nennwärmeleistung (Wärmequellen: Erde und Wasser sowie für sorptions- und gasmotorische Wärmepumpen)
  • mindestens 4.000 Euro pro elektrische Wärmepumpe (Wärmequellen: Erde oder Wasser, für Erdsondenbohrung gibt’s mindestens 4.500 Euro)
  • 500 Euro Zusatzbonus für Wärmepumpe plus Solarthermie-Anlage oder Biomasse-Anlage
  • Gebäudeeffizienzbonus (50 Prozent der Basis- oder Innovationsförderung) für Wärmepumpe im KfW-Effizienzhaus 55
  • Investitionszuschuss (10 Prozent der förderfähigen Investitionskosten) bei Ergänzung einer bestehenden Heizungsanlage mit Wärmepumpe
  • 200 Euro Optimierungszuschuss für Heizungscheck, vorausgesetzt, die Wärmepumpe war vor drei bis sieben Jahre installiert worden
  • 250 Euro BAFA-Zuschuss fürs Optimieren bestehender Wärmepumpen innerhalb eines Jahres nach Installation

Detail-Informationen zur aktuellen Fördersituation Sie in unserem Ratgeber zur Förderung von Wärmepumpen.

MAP-Fördermittel fürs Heizen mit Biomasse

  • für Holzpellet-Heizungen
    • Basisförderung für automatisch beschickten Pelletheizungen (Nennwärmeleistung: 5 bis 100 kW)
    • 36 Euro/kW (mindestens 2.000 Euro für Pelletöfen mit Wassertasche, 3.000 Euro für Pelletkessel)
    • 500 Euro Zusatzförderung für neuen Pufferspeicher (Mindestvolumen: 30 Liter/kW)
  • für Holzhackschnitzel-Heizungen
    • Basisförderung für automatisch beschickte Holzhackschnitzel-Anlagen (Nennwärmeleistung: 5 bis 100 kW)
    • 3.500 Euro pauschal für Pufferspeicher mit mindestens 30 Liter/kW
    • Kombinationskessel (Scheitholz/Hackschnitzel) waren förderbar, wenn Pufferspeicher Volumen von mindestens 55 Liter/kW hatte)
  • für Scheitholzvergaserkessel
    • Basisförderung für manuell beschickte Anlagen
    • 2.000 Euro pauschal für Vergaserkessel mit Pufferspeicher mit Volumen von mindestens 55 Liter/kW
  • 850 Euro (Neubau) und 750 Euro (Bestand) Innovationsförderung für Biomasse-Anlagen plus Abgaswärme-Nutzung über Abgaswärmetauscher/-wäscher
  • 850 Euro (Neubau) und 750 Euro (Bestand) extra Geld für Einbau eines Partikelabscheiders

Viele weitere Detail-Informationen finden Sie in unserem Ratgeber zur Förderung von Pelletheizungen.

MAP-Fördergelder Solarwärme (Solarthermie-Anlage)

  • Solarthermie-Anlagen, die nur Warmwasser bereitstellten:
    • bis zu 50 Euro Basisförderung bei Erstinstallation pro angefangenen Quadratmeter (m2) Bruttokollektorfläche (Mindestförderung: 500 Euro).
    • bis zu 50 Euro pro extra m2 Bruttokollektorfläche bei Erweiterung der Anlage um mindestens vier bis höchsten 40 m2
  • 500 Euro Kombinationsbonus für Installation einer Solarthermie-Anlage und gleichzeitigem Kesseltausch (Heizung ohne gegen Heizung mit Brennwerttechnik)
  • 500 Euro Kombinationsbonus für Installation einer Solarthermie-Anlage und gleichzeitiger Installation einer förderfähigen Pelletheizung/Holzvergaserheizung sowie Wärmepumpe
  • bis zu 50 Prozent Basis- oder Innovationsförderung für die Solarthermie-Anlage, wenn sie auf ein KfW-Effizienzhaus 55 kam
  • Investitionszuschuss für Heizungsoptimierung (bis zu 10 Prozent der förderfähigen Kosten und bis maximal 50 Prozent der Basisförderung für Solarthermie-Anlage)
  • 200 Euro Zuschuss für Optimierungsmaßnahmen – nach Installation einer geförderten Solarthermie-Anlage, vorausgesetzt, sie war drei bis sieben Jahre alt

Weitere Informationen: Förderung von Solarthermie-Anlagen durch BAFA und KfW

Heizungspaket (APEE-Förderung)

Zum 1. Januar 2016 wurde das MAP um das „Heizungspaket“ erweitert. Es richtete sich an jeden, der eine neue Heizung einbauen mochte, die erneuerbare Energien nutzt. Diese Zusatzförderung wurde auch als APEE-Förderung – APEE steht dabei für „Anreizprogramm Energieeffizienz“ – bezeichnet.

Voraussetzung war, dass man eine alte Öl- oder Gasheizung ohne Brennwerttechnik außer Betrieb nahm, die noch nicht der Austauschpflicht (§10 EnEV) unterlag, und dass Sie gleichzeitig das ganze Heizsystem richtig einstellen und optimieren ließen - von den Rohrleitungen, über Pumpen bis zu den Heizkörpern.

Möglich war auch eine Förderung, wenn man die bestehende Heizungsanlage beibehielt, diese aber mit einer Solarthermieanlage modernisieren und zeitgleich das Gesamtsystem optimieren ließ.

Für die Ersetzung bzw. solarthermische Modernisierung einer besonders ineffizienten Altanlage erhielten Sie einen Betrag von 20 % des im Rahmen des Marktanzreizprogramms für die Installation der neuen Anlage bewilligten Gesamtförderbetrags (ohne Zusatzförderung für gleichzeitig durchgeführte Optimierungsmaßnahmen – „Optimierungsbonus“).

Einen einmaligen Investitionszuschuss von 600 Euro erhielten Sie zudem für die Umsetzung aller erforderlichen Maßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz am Heizungssystem.

Beispiel-Rechnung: Für einen Pelletkessel mit Wärmespeicher erhielten Sie einen MAP-Förderbetrag von 3.500 Euro. Hinzu kam ein Zusatzbonus von 700 Euro für den Einbau eines neuen Heizkessels sowie pauschal die 600 Euro für die Optimierung. Insgesamt also 1.300 Euro mehr durch das Heizungspaket.

Die Zusatzförderung nach dem APEE war nicht kumulierbar mit dem Optimierungsbonus nach dem Marktanzreizprogramm.

Kombination mit anderen Fördermitteln

Wenn Sie neben dem Einbau einer MAP-geförderten Heizung weitere Maßnahmen in Ihrem Gebäude planten, konnten die Zuschüsse des Marktanreizprogrammes teilweise auch mit weiteren Förderprogrammen kombiniert werden.

So konnten Hauseigentümer die Förderungen aus dem

  • KfW-Programm „Energieeffizient Sanieren" als Kreditvariante (Nr. 151) oder als Zuschussvariante (Nr. 430)

in Anspruch nehmen. Für den Heizungseinbau bot das

  • KfW-Programm „Energieeffizient Sanieren - Ergänzungskredit" (Nr. 167)

günstige Kredite.

Für dieselbe Maßnahme war die Kombination einer BAFA-Förderung mit KfW-Förderungen nur in folgenden Programmen zulässig:

  • „Energieeffizient Bauen“ (Kredit, Programmnummer 153),
  • „Energieeffizient Sanieren – Ergänzungskredit“ (Kredit, Programmnummer 167).

Wenn die vom BAFA über das Marktanreizprogramm geförderte Solarthermie-, Biomasse- oder Wärmepumpenanlage nicht über die KfW finanziert wurde, war auch die Inanspruchnahme anderer KfW-Programme (insbesondere des KfW-Programms „Energieeffizient Sanieren“ Kredit, Programmnummer 151/152) möglich. Dann lag lediglich eine Kombination, aber keine Kumulierung vor.

War dagegen die Solarthermie-, Biomasse- oder Wärmepumpenanlage im Finanzierungsplan des KfW-Programms 151/152enthalten, konnte die BAFA-Förderung nicht zusätzlich bewilligt werden, da hier ein Kumulierungsverbot bestand. Damit dennoch eine Förderung nach den MAP-Richtlinien möglich wurde, konnte der Antragsteller den KfW-Kredit dahingehend abändern lassen, dass die Solarthermie-, Biomasse- oder Wärmepumpenanlage nicht mehr Bestandteil der KfW-Finanzierung war.

Bei Maßnahmen, die über das BAFA gefördert wurden, durfte die Gesamtförderung höchstens das Doppelte des nach diesen Richtlinien gewährten Förderbetrages betragen (insbesondere bei Inanspruchnahme ergänzender Förderprogramme der Bundesländer). Für den Fall, dass diese Höchstgrenze überschritten würde, wurden die Fördermittel des Bundes auf die vorstehende Förderhöchstgrenze gekürzt.

Marktanreizprogramm für Unternehmen und Kommunen

Unternehmen oder Kommunen konnten, wenn sie ihre Wärmeerzeugung auf energieeffiziente Solarthermieanlagen, Biomasseanlagen oder Wärmepumpen umstellten, eine Förderung über das MAP erhalten. Auch die Errichtung von Wärmenetzen, die aus erneuerbaren Energien gespeist werden, und die Installation von Wärmespeichern wurden gefördert.

Bei kleineren Anlagen (Biomasseanlagen und Wärmepumpen bis 100 kW Nennwärmeleistung bzw. Solarkollektoranlagen bis 40 qm Kollektorfläche) konnten sie wie private Verbraucher Investitionszuschüsse beim BAFA beantragen.

Oft nutzten Unternehmen oder Kommunen aber größere Anlagen. In diesen Fällen konnten sie bei der KfW im Rahmen des Förderprogramms „Erneuerbare Energien- Premium (271)“ günstige Kredite in Höhe der Investitionskosten und Tilgungszuschüsse für diese Kredite erhalten. Die genaue Höhe der Tilgungszuschüsse hing insbesondere vom Anlagentyp und der Investitionshöhe ab:

  • Für die Errichtung einer Solarthermieanlage gab es einen Tilgungszuschuss von mindestens 30 Prozent der förderfähigen Nettoinvestitionskosten.
  • Für die Errichtung und Erweiterung von Biomasseanlagen mit mehr als 100 Kilowatt Nennwärmeleistung war ein Tilgungszuschuss von bis zu 50.000 Euro je Einzelanlage möglich.
  • Bei Wärmepumpen war ebenfalls ein Tilgungszuschuss von bis zu 50.000 Euro je Einzelanlage möglich. Zusätzlich wurde die Errichtung einer Erdsonde gefördert: Bis 400 Meter Bohrtiefe betrug die Förderung vier, danach sechs Euro pro Meter.
  • Bei Wärmenetzen, die überwiegend aus erneuerbaren Energien gespeist werden, wurde jeder neu errichtete Meter mit 60 Euro gefördert. Der Tilgungszuschuss war auf bis zu 1 Million Euro begrenzt und erhöhte sich auf bis zu 1,5 Million Euro, sofern Wärme aus Tiefengeothermieanlagen in das Wärmenetz eingespeist wurde.
  • Große Wärmespeicher mit mehr als 10 m3 Wasservolumen wurden mit bis zu 30 Prozent der Nettoinvestitionskosten gefördert. Der Tilgungszuschuss betrug bis zu 1 Million Euro.

Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) erhielten zudem einen Bonus von 10 Prozent, das heißt ihr Tilgungszuschuss erhöhte sich nochmals um 10 Prozent. Zum Beispiel erhielten KMU statt einem Tilgungszuschuss von 25.000 Euro durch den Bonus sogar 27.500 Euro.

Experten-Tipp: Welche Anlagen vom Marktanreizprogramm gefördert wurden, ließ sich für private Verbraucher auf der Website des BAFA herausfinden. Unternehmen und Kommunen, die größere Anlagen nutzen, fanden Informationen zu förderfähigen Anlagen auf der Webseite der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW). Welche Anlage am besten zu einem bestimmten Gebäude passte, sollte (und soll heute auch bei der BEG) vorab mit einem qualifizierten Energieberater geklärt werden. Nutzen Sie für einen kostenlosen Angebotsvergleich von Energieberatern aus Ihrer Nähe am Besten unseren Experten-Anfrageservice.

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