Wie die Verbraucherzentrale berichtet, gab es seit dem Jahr 2004 bereits rund 55.000 Widersprüche von Kunden des Energiekonzerns E.ON Hanse gegen die Preisbestimmungen. Die geforderten Beträge seien von 5000 Kunden gekürzt worden und die übrigen 50.000 überwiesen nur gegen Vorbehalt ihre Gasrechnungen.
Der Energieversorger ging rechtlich gegen die Kürzungen vor und hatte dabei allerdings nur begrenzten Erfolg. Die Firma liefert sowohl Strom als auch Gas nach Hamburg, Niedersachsen und Schleswig-Holstein. Nach Einschätzung der Verbraucherschützer wird E.ON Hanse dem Urteil folgen und keine Berufung einlegen. Die Kunden erhalten ihr Geld unter Abzug der verursachten Prozesskosten überwiesen.
Das Urteil ist allerdings noch nicht rechtskräftig und daher prüft E.ON Hanse derzeit Rechtsmittel. Ungeklärt bleibt trotz des Gerichtsurteils, ob das Unternehmen überhöhte Gaspreise berechnete. Die Gerichte hatten ihre Entscheidungen bisher basierend auf die Preisklausel in den Verträgen des Energiekonzerns gestützt. Die Preisklausel wurde als zu unbestimmt und unwirksam eingestuft. Zur Zeit gibt es noch keine Entscheidung bezüglich der Musterklage der Verbraucherzentrale gegen Gaspreise aus dem Jahr 2005. Der Fall liegt beim Hanseatischen Oberlandesgericht zur Bearbeitung vor.
Die Gaspreise steigen seit Jahren und daher ist ein Gasanbieter-Vergleich empfehlenswert. Beim Anbietervergleich wird der jährliche Gasverbrauch und der aktuelle Gastarif eingetragen. Im Anschluss werden die Gasanbieter verglichen und die günstigsten Angebote angezeigt. Der Vergleich kann bis zu 50 Prozent Kosten sparen. Der Wechsel zum neuen Gasanbieter erfolgt innerhalb von drei bis vier Wochen. In dieser Zeit erhält der Kunde weiterhin Gas vom bisherigen Gasversorger bis der Anbieterwechsel abgeschlossen wurde und der neue Gasanbieter dann das Erdgas liefert.