BAFA-Förderung von großen Sole-, Wasser- und Gaswärmepumpen
Seit Anfang des Jahres werden der Einbau von Heizung insbesondere auf Basis erneuerbarer Energien vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) gefördert. Weniger Beachtung fanden bisher die neuen Förderbedingungen für Großwärmepumpen, also Wärmepumpen mit häufig mehreren hundert Kilowatt Heiz- und Kühlleistung. In den "Richtlinien zur Förderung von Maßnahmen zur Nutzung erneuerbarer Energien im Wärmemarkt" vom 30. Dezember 2019 heißt es dazu:
"Ein Tilgungszuschuss in Höhe von bis zu 80 Euro je kW Wärmeleistung im Auslegungspunkt kann gewährt werden bei Errichtung und Erweiterung von großen effizienten Wärmepumpen mit mehr als 100 kW Wärmeleistung im Auslegungspunkt (auch kaskadierte Anlagen); die Förderung beträgt mindestens 10.000 Euro und höchstens 100.000 Euro je Einzelanlage.
Voraussetzung für die Förderung ist, dass die Wärmepumpe einem der folgenden Anwendungszwecke dient
- kombinierte Warmwasserbereitung und Bereitstellung des Heizwärmebedarfs von Gebäuden,
- Bereitstellung des Heizwärmebedarfs von Nichtwohngebäuden oder
- Bereitstellung von Wärme für Wärmenetze (auch in Kombination mit Kältebereitstellung bzw. Wärmeverschiebung).
Nicht förderfähig sind:
- Luft/Wasser-Wärmepumpen,
- Luft/Luft-Wärmepumpen sowie
- sonstige Wärmepumpen, die die erzeugte Wärme direkt an die Luft übertragen."
Das bedeutet, dass das BAFA z. B. eine 200 kW starke Sole/Wasser-, Grundwasser- oder auch Gas-Wärmepumpe mit 16.000 Euro fördert! Hinzu kommt eine Förderung von "erforderlichen Umfeldmaßnahmen". Hierzu zählen u.a. auch die Kosten für Erdsondenbohrungen (auch Probebohrungen), Energiepfähle, Eisspeicher und Brunnenbohrungen. Hierzu finden Sie weitere Informationen unter "Förderung von Erdwärmeheizungen"
KWK-Förderung von großen Abwasser-Wärmepumpen
Große Abwasser-Wärmepumpen an z. B. Klärwerken sind ökologisch sinnvoll, aber sie haben sich bisher kaum gerechnet, weil sie in der Förderung benachteiligt waren. Eine Änderung im Kraft-Wärme-Kopplungs-Gesetz (KWKG) stellt Wärme aus dem gereinigten Abwasser von Kläranlagen künftig Umwelt-Wärmequellen, z.B. Gewässern, gleich. Damit werden auch Erdgas-GuD-Kraftwerk und Wärmepumpen als „innovatives KWK-System“ förderfähig. Ein solches System soll nun am Hamburger Klärwerk Dradenau als Teil des „Energieparks Hafen“ entstehen.
Die Gesetzesänderung geht auf die Initiative der Hamburger Umwelt- und Energiebehörde zurück. Anfang 2020 wurde dann ein Entwurf für das Artikelgesetz zum Kohleausstieg den Ländern zur Stellungnahme vorgelegt. Im Entwurf für das Artikel-„Gesetz zur Reduzierung und zur Beendigung der Kohleverstromung und zur Änderung weiterer Gesetze“, den die Bundesregierung dem Bundestag vorgelegt hat, ist die folgende Änderung des Kraft-Wärme-Kopplungsgesetzes enthalten:
„In § 2 Nummer 9a werden hinter den Wörtern ‚aus erneuerbaren Energien‘ die Wörter ‚oder aus dem gereinigten Wasser von Kläranlagen‘ eingefügt.“ Dazu heißt es in der Gesetzesbegründung: „Mit der Änderung in § 2 Nummer 9a KWKG wird Abwasserenergie aus gereinigtem Abwasser aus Klärwerken als mögliche Energiequelle für innovative erneuerbare Wärme in innovativen KWK-Systemen aufgenommen.
Da die Begriffsbestimmung der innovativen erneuerbaren Wärme in § 2 Nummer 12 KWK-Ausschreibungsverordnung gleichwohl nach wie vor eine Jahresarbeitszahl von mindestens 1,25 erfordert, wird damit Abwasserenergie aus gereinigtem Klärwasser zur Nutzung mittels Wärmepumpen im Rahmen des neuen Bonus für innovative erneuerbare Wärme sowie der bestehenden Ausschreibungen im Rahmen der KWKAusV förderfähig.
Bislang begrenzt das KWKG bei der Förderung innovativer KWK-Systeme den Einsatz von Wärmepumpen auf die Umweltwärme (z. B. Flüsse, Seen, Meer). Im Ablauf großer kommunaler Klärwerke könnten mit Wärmepumpen im Verbund mit KWK-Anlagen jedoch erhebliche Wärmepotenziale zu niedrigen Kosten meist ganzjährig gehoben werden. Da Klärwerke in nahezu allen größeren Kommunen vorhanden sind, gibt es große Potenziale zur Erzeugung CO2-armer Fernwärme in Deutschland.