Letzte Aktualisierung: 23.05.2012

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Keine Mietminderung während energetischer Sanierungsmaßnahmen

Bei energetischen Sanierungsmassnahmen sollen Mieter in den ersten drei Monaten nicht mehr das Recht haben, die Miete während der Baumaßnahmen zu mindern. Dies hat das Bundeskabinett heute in einer Änderung des Mietrechts beschlossen. Damit will die Bundesregierung für Vermieter den Anreiz schaffen, energetische Sanierungsmaßnahmen durchzuführen.

Der Kabinettsbeschluss zur Mietrechtsnovelle sieht vor, das Recht des Mieters auf Minderung der Miete bei energetischen Sanierungsmaßnahmen in den ersten drei Monaten aufzuheben. (Foto: energie-experten.org)

Der Kabinettsbeschluss zur Mietrechtsnovelle sieht vor, das Recht des Mieters auf Minderung der Miete bei energetischen Sanierungsmaßnahmen in den ersten drei Monaten aufzuheben. (Foto: energie-experten.org)

"Das ist Unsinn. Schon heute gibt es Anreiz genug. Der Vermieter darf nämlich jährlich elf Prozent der Modernisierungssumme auf die Mieter umlegen, und zwar dauerhaft. Nach neun Jahren ist die Modernisierungsmaßnahme finanziert, die Mieter zahlen weiter. Das kann im Jahr für die Mieter ein durchschnittliches Nettomonatsgehalt ausmachen. Energetische Sanierung des Wohnungsbestands ist klimapolitisch notwendig und sie liegt insbesondere bei steigenden Energiepreisen im gemeinsamen Interesse von Vermietern und Mietern. Klimaschutz, bezahlbares Wohnen und Mieterrechte dürfen aber keine Gegensätze sein. Wir fordern deshalb eine Minderung der Umlage bei Modernisierungsmaßnahmen von elf auf neun Prozent und die Beibehaltung des sozialen Mieterschutzes", so der stellvertretende Vorsitzende der SPD-Bundestagsfraktion Florian Pronold.

Auch Daniela Wagner und Ingrid Hönlinger von den Grünen kritisieren den heutigen Kabinettsbeschluss zur Mietrechtsnovelle: "Mit dem heute beschlossenen Gesetzentwurf verpasst die Bundesregierung die Chance, die Energiewende im Wohngebäudebereich klimafreundlich und bezahlbar zu gestalten. Bereits heute haben wir vor allem in Wachstumsregionen Verdrängungstendenzen gegenüber einkommensschwachen Haushalten, das belegt der Wohngeld- und Mietenbericht 2010 der Bundesregierung eindeutig. Diese werden verschärft, wenn die Mieterhöhungsmöglichkeiten nicht auf die energetische Sanierung ausgerichtet und gleichzeitig abgesenkt werden. Deswegen muss die Modernisierungsumlage von elf auf neun Prozent abgesenkt und auf die energetische Sanierung sowie den altersgerechten Umbau konzentriert werden."

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