Letzte Aktualisierung: 02.11.2012

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Neue geförderte Energieberatung für Unternehmen

Neue geförderte Energieberatung für Unternehmen (Foto: Katharina Bregulla - pixelio)

Neue geförderte Energieberatung für Unternehmen (Foto: Katharina Bregulla - pixelio)

Bundesumweltminister Peter Altmaier hat gestern den Start eines neuen Beratungsprogramms für mittelständische Unternehmen verkündet. Unter dem Namen "Unternehmen Stromsparen" werden in Berlin und vier weiteren deutschen Regionen zunächst 125 Unternehmen eine Energieberatung sowie einen Umsetzungszuschuss für geringfügige Investitionen erhalten. Die neue Energieberatung ist zunächst ab November 2012 bis Juli 2013 verfügbar.

Ziele und Teilnahme an der Energieberatung

Mit dem Pilotprojekt will das Bundesumweltministerium unter anderem praktische Erkenntnisse darüber gewinnen, wie die enormen Potenziale zum Energie sparen im Bereich der mittelständischen Wirtschaft kostengünstig erschlossen werden können. Für die Teilnahme am "Unternehmen Stromsparen" können sich Interessenten aus Berlin, Bremen, Nordrhein-Westfalen, Hessen und dem Saarland bewerben. Energieberatung und Umsetzungszuschuss haben einen Gesamtwert von ca. 3.000 Euro pro Unternehmen.

Antragstellung für eine Energieberatung

Im Mittelpunkt der Energieberatung stehen die Bereiche Beleuchtung, Druckluft, Kühlung sowie Be- und Entlüftung. Die Initiative richtet sich vor allem an Unternehmen mit bis zu 20 Mitarbeitern und kann mit weiteren Förderungen kombiniert werden. Nach Eingang einer Interessensbekundung meldet sich zunächst ein Energieberater der jeweils zuständigen Energieagentur zur Vereinbarung eines Beratungstermins. Vorab wird ein Fragebogen zugeschickt, in dem einige Kennzahlen zum Unternehmen und zum Stromverbrauch abgefragt werden. Beim Vor-Ort-Termin werden dann die maßgeblichen betrieblichen Abläufe mit dem Energieberater besprechen.

Umfang der Energieberatung

Innerhalb des Beratungsgesprächs werden dann z.B. Daten zu Schichtbetrieb und Schließzeiten besprochen, Einsicht in die Stromrechnungen genommen und ein eventuell bereits vorhandenes Energiemanagement im Unternehmen analysiert. Anschließend wird der Energieberater in einem Rundgang eine Erfassung der Stromverbraucher im Unternehmen vornehmen. Neben der elektrischen Leistungsaufnahme sind insbesondere Nutzungsdauer und -anforderungen der Geräte relevant. Als Ergebnis des 2- bis 4-stündigen Beratungstermins wird eine Ist-Aufnahme des Stromverbrauchs erstellt. Zusätzlich enthält der Energieberatungsbericht Empfehlungen für Maßnahmen zum Strom sparen. Diese enthalten auch geschätzte Umsetzungskosten, das jährliche Einsparpotenzial (kWh Strom, Euro, CO2-Emissionen) und Schätzungen zur Wirtschaftlichkeit der vorgeschlagenen Maßnahmen.

Zuschuss zur Umsetzung

Im Rahmen des Modellprojekts "Unternehmen Stromsparen" kann auch ein finanzieller Zuschuss zur Maßnahmenumsetzung beantragt werden. Dieser beträgt bis zu 50% der anrechenbaren Kosten, wobei pro Unternehmen ungefähr 800 Euro zur Verfügung stehen. Anrechenbare Kosten sind in der Regel Ersatzinvestitionen in Energiespartechnik (z.B. Austausch einer Heizungspumpe). Aber auch die Anschaffung von Mess- und Regelungstechnik oder externe Ingenieur- und Planungsleistungen können förderfähig sein, sofern solche Maßnahmen im Beratungsbericht empfohlen werden.

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