Letzte Aktualisierung: 26.04.2012

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Optionale Marktprämie: Grüne fordern Absenkung der Managementprämie

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Optionale Marktprämie: Grüne fordern Absenkung der Managementprämie (Foto: Freia Willems-Theisen - pixelio)

Abgeordnete des deutschen Bundestages sowie die Bundestagsfraktion Bündnis 90/ Die Grünen haben gestern einen Antrag gestellt, der die Bundsregierung auffordert, die Marktprämie, die Managementprämie als auch die Flexibilitätsprämie mit dem Ziel des verstärkten Ausbaus Erneuerbarer Energien anzupassen. Dazu soll unter anderem die Managementprämie für Wind- und Solarstrom abgesenkt und fakultativ gestaltet werden.

2011 hatte die Bundesregierung in ihrem Gesetzentwurf zum Erneuerbare-Energien-Gesetz das Marktprämienmodell eingebracht, welches dann mit der Mehrheit von Union und FDP übernommen wurde, so dass das Modell zum 1. Januar 2012 als Bestandteil des Gesetzes in Kraft trat. Zuvor wurde mehrere Jahre über das Modell gerungen. Dabei hatten die Befürworter des Modells lange zugesagt, dass das Modell zum einen kostenneutral sein würde und zum anderen auf freiwilliger Basis eingeführt würde. Beides hat sich so nicht eingestellt. Bereits in der Gesetzesnovelle wurde von den Versprechungen abgewichen. So sind Teile der Bioenergie mittlerweile verpflichtet, über das Marktprämienmodell zu vermarkten, wenn sie weiterhin eine Vergütung erhalten wollen.

Das ursprüngliche Versprechen der Kostenneutralität wurde ebenfalls bereits während des Gesetzgebungsverfahrens gebrochen. Die Bundesregierung schätzte die Kosten der Marktprämie basierend auf Annahmen des Fraunhofer-Instituts ISI auf 200 Mio. Euro für 2012 ein. Mittlerweile sind diese Kostenabschätzungen weit überholt und die Bundesregierung geht alleine von den bereits für März 2012 angemeldeten Anlagen von Kosten von einer Million Euro am Tag aus, Tendenz weiter steigend. Das FHG-ISI schätzt die Kosten mittlerweile auf bis zu 600 Mio. Euro ein und kommt auch unter Einberechnung sehr optimistischer Einspareffekte auf über 500 Mio. Euro an Zusatzkosten.

Diese Zusatzkosten werden vom Stromkunden über die EEG-Umlage bezahlt, ohne dass positive Effekte gegenüberstünden. Die Marktprämie führt vor allem zu Mitnahmeeffekte bei alten Anlagen, bietet aber keine Impulse für Neubau von Anlagen zur Stromerzeugung aus Erneuerbaren Energien. Sie ist damit kein Mittel zur Förderung der Energiewende, sondern lediglich zur Kostenerhöhung beim Ausbau erneuerbarer Energien. Auch das eigentliche Ziel einer verbesserten Marktintegration wird verfehlt. Statt den versprochenen Verbesserungen ist es in Teilbereichen sogar zu Verschlechterungen gekommen, so in der Prognosequalität, bei der manches Vermarktungsunternehmen über schlechtere Prognosedaten verfügt als bislang die Übertragungsnetzbetreiber (ÜNB).

Relevante Investitionen der profitierenden Vermarktungsunternehmen sind bislang nicht bekannt. Zudem steht zu befürchten, dass Investitionen vor allem dahingehend getätigt werden, Erneuerbare-Energien-Anlagen abzuregeln, so dass vor allem die Vorrangregelung über ökonomische Anreize ausgehebelt würde, während z.B. Braunkohlekraftwerke parallel weiterlaufen und CO2 ausstoßen. 2012 wäre die EEG-Umlage sogar gesunken, anstatt anzusteigen, wenn die Marktprämie nicht eingeführt worden wäre. Da die Umlagenbelastung aber um etwa 150% über der ursprünglichen Annahme liegen dürfte, wird dies zur Folge haben, dass die EEG-Umlage 2013 erneut ansteigen wird.

Für die Bundesregierung ist seit Ende 2011 erkennbar, dass die Kosten der Marktprämie aus dem Ruder laufen und die Stromkunden vollkommen überflüssige Zusatzkosten tragen müssen. Ein sehr deutlicher Hinweis dafür, dass die Bundesregierung davon ausgeht, ist die Formulierungshilfe zur erneuten Novelle des Erneuerbare-Energien-Gesetzes, die die Bundesregierung am 29. Februar 2012, ganze zwei Monate nach Inkrafttreten der vorherigen Novelle im Kabinett beschlossen hatte. Darin hat die Bundesregierung die Einführung eines sog. Marktintegrationsmodells für die Photovoltaik vorgeschlagen, sowie darüber hinausgehend eine Verordnungsermächtigung formuliert, welche die Übertragung dieses neuen Instruments auch für alle anderen Erneuerbaren Energien ermöglicht hätte. Der Vorschlag, nach Einführung des Marktprämienmodells ein weiteres Modell zur Marktintegration einzuführen, ist entweder ein Beleg für die Konfusion innerhalb der Bundesministerien oder dafür dass, die Bundesregierung selbst davon ausgeht, dass das Marktprämienmodell nicht zur Marktintegration der Erneuerbaren Energie führt.

Die Kosten des Marktprämienmodells ergeben sich vor allem aus der umfassenden Managementprämie, die so hoch gefasst ist, dass erhebliche Mitnahmeeffekte generiert werden können, ohne einen Nutzen zu schaffen. Diese beträchtlichen Mitnahmeeffekte werden zwischen Direktvermarktern auf der einen und Anlagenbetreibern auf der anderen Seite so verteilt, dass beide Seiten ohne Risiken große Renditen erzielen können. Da die Verträge zwischen Anlagenbetreibern und Direktvermarktern sehr kurzfristig gehalten sind und zudem keine relevanten Kosten nach sich ziehen, lassen sich Korrekturen an der Managementprämie sehr kurzfristig vornehmen. Dies sollte so schnell wie möglich geschehen, damit eine weitere unnötige Belastung der EEG-Umlage und damit auch der Stromkunden vermieden werden kann.

Mittlerweile hat die Bundesregierung die Evaluierung der Marktprämie beauftragt. Mit der Evaluierung wurde aber mit dem Fraunhofer Institut ISI just jenes Institut beauftragt, das die Marktprämie dereinst für die Bundesregierung entwickelt und empfohlen hatte. Auch wenn das Institut, über einen zweifellos guten Ruf verfügt, ist nicht anzunehmen, dass es in diesem Fall zu einer objektiven Evaluierung seiner eigenen Konzeption fähig ist. Da eine Marktintegration von Strom aus EEG-Anlagen weiterhin eine richtige Zielvorstellung ist, sollte die Bundesregierung konkrete Vorschläge machen, wie das erfolgreiche Grünstromprivileg verbessert angepasst werden kann. Das Grünstromprivileg mit seiner Befreiung des direkt vermarkteten EEG-Stromes hatte in den letzten Jahren immer größere Strommengen aus der EEG-Umlage herausgeführt.

Abgeordnete des Deutsche Bundestages und die Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen fordern die Bundesregierung daher auf, die Managementprämie für Wind- und Solarstrom per Rechtsverordnung bis zum ersten Juni auf maximal 0,7 Cent/kWh und ab ersten August auf 0,1 Cent abzusenken. Die Marktprämie sollte zudem durchgehend fakultativ gestaltet werden, indem auch die Betreiber von größeren Bioenergieanlagen zukünftig wählen können, ob sie das Modell nutzen oder nicht. Diese Wahlmöglichkeit sollte dann gleichbedeutend damit sein, dass sie bei einer Nichtnutzung auch die Flexibilitätsprämie erhalten. Darüber hinaus sollte die Marktprämie unabhängig evaluiert werden und weitere Anreize geschaffen werden, um die gewünschte Marktintegration von EEG Strom zu verstärken.

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