Die Übergabe der Gewerbeenergiepässe fand im Rahmen des zweiten "Sächsischen Gewerbeenergiepass (SäGEP)-Stammtisches" in den Räumlichkeiten der WOBEK GmbH in Stollberg statt, einem Anbieter von Metall-, Glas- und Kunststoffbeschichtungen. Das Unternehmen konnte durch die Rückgewinnung von Wärme an gasbetriebenen Einbrennöfen und der Nutzung dieser Wärme für die Gebäudeheizung, sowie durch die Umrüstung der Beleuchtung den Stromverbrauch um rund 26 Prozent, und den Erdgasverbrauch um mehr als 50 Prozent senken. Damit spart das Unternehmen rund zehntausend Euro im Jahr an Energiekosten. Die entsprechenden Investitionen hat Sachsen mit rund 12.000 Euro gefördert.
Zielsetzung und Ablauf des sächsischen Gewerbeenergiepasses
Der Sächsische Gewerbeenergiepass ist eine standardisierte Detailberatung, die entsprechend qualifizierte Energieberater für Unternehmen in Industrie, Handwerk und Gewerbe erstellen. Dabei wird der energetische Ist-Zustand des Unternehmens ermittelt, Einsparpotenziale aufgedeckt und Maßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz erarbeitet. Die Energieberatung gliedert sich in drei Phasen:
- Phase 1: Erfassung des jeweiligen Verbrauchs von Strom, Wärme und Brennstoff und Identifikation von einzelnen Hauptverbrauchern und energieintensiven Prozessen.
- Phase 2: Vergleich der erfassten Energiekennzahlen mit branchenübergreifenden Querschnittstechnologien, Identifikation von Einsparpotenzialen und Erarbeitung individueller Verbesserungsmaßnahmen entsprechend Wirtschaftlichkeit und technischer Machbarkeit.
- Phase 3: Erstellung eines Abschlussberichts mit konkreten Maßnahmenempfehlungen und Angaben zu möglichen Einsparungen, Investitionskosten und Fördermöglichkeiten.
Energiemanagementsysteme nach ISO 50001 und DIN 16247-1
Der "Sächsische Gewerbeenergiepass" wurde bereits 2008 in Sachsen eingeführt noch vor der Einführung von Normen für Energiemanagementsysteme, die erst seit den letzten zwei Jahren ihre Gültigkeit haben. So wird z. B. von Unternehmen ab 2013 für den Spitzenausgleich nach §10 Stromsteuergesetz und §55 Energiesteuergesetz sowie für die besondere Ausgleichsregelung nach §41 Erneuerbare Energien Gesetz der Nachweis über die Einführung eines Energiemanagementsystems nach ISO 50001 gefordert. Kleine und mittlere Unternehmen, die maximal 250 Mitarbeiter haben, können ein vereinfachtes System nach DIN 16247-1 anwenden. Diese Norm beschreibt die Durchführung von Energieaudits. Wesentliche Anforderungen aus dieser Norm sowie eine wichtige Grundlage für die ISO 50001 werden bereits mit der Energieberatung nach dem Modell Sächsischer Gewerbeenergiepass erfüllt. Die nach SäGEP zertifizierten Unternehmen sind mit diesem Energiepass bestens auf diese neuen Regelungen vorbereitet.