Letzte Aktualisierung: 28.02.2018

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Stromspeicher: Baden-Württemberg fördert 300 Euro pro kWh

Baden-Württemberg fördert ab 1. März 2018 "netzdienliche" Solarstromspeicher. Käufer kleinerer PV-Speicher bekommen 300 Euro pro kWh. Der ab 2019 sinkende Landeszuschuss kann mit der KfW-Förderung kombiniert werden.

Ab dem 01. März kann man in Baden-Württemberg seinen PV-Stromspeicher bei Anschaffung einer PV-Anlage fördern lassen. Für kleine Solaranlagen gibt es eine Speicher-Förderung von 300 Euro pro kWh! (Foto: energie-experten.org)

Ab dem 01. März kann man in Baden-Württemberg seinen PV-Stromspeicher bei Anschaffung einer PV-Anlage fördern lassen. Für kleine Solaranlagen gibt es eine Speicher-Förderung von 300 Euro pro kWh! (Foto: energie-experten.org)

Die Landesregierung Baden-Württemberg hat im Klimaschutzgesetz Baden-Württemberg das Ziel festgeschrieben, bis 2050 die Treibhausgasemissionen um 90 Prozent gegenüber dem Stand von 1990 zu senken. Hierfür soll der Energieverbrauch im Land halbiert und der verbleibende Energiebedarf zu 80 Prozent aus erneuerbaren Energien gedeckt werden. Zur Erreichung dieser Ziele wird durch die Landesregierung ein jährlicher Zubau von Photovoltaik-Anlagen von 600 Megawatt zwischen 2010 und 2020 angestrebt.

Um einen Anreiz für den Bau von zusätzlichen Photovoltaik-Anlagen zu schaffen und um die Belastung der Verteilnetze zu senken, hat Baden-Württemberg eine neue Förderung von Stromspeichern eingeführt. Das neue Förderprogramm läuft von März 2018 bis Ende Dezember 2019 und gewährt einen speicherkapazitätsabhängigen Zuschuss für die Anschaffung stationärer, netzdienlicher elektrischer Batteriespeicher in Verbindung mit einer neu zu errichtenden Photovoltaikanlage.

Wer in Baden-Württemberg eine Photovoltaikanlage mit einem netzdienlichen Speicher errichtet, erhält für die Batterie einen Zuschuss von bis zu 30 Prozent der Nettoinvestitionskosten. Die Förderhöhe für Heimspeicher an kleineren und mittleren Anlagen beträgt 300 Euro pro Kilowattstunde (kWh) nutzbarer Batteriekapazität. Pro Vorhaben sind maximal 7.500 Euro Förderung möglich, mindestens jedoch 600 Euro. Bei einer typischen Hausdach-Photovoltaikanlage mit einer installierten Leistung von 10 Kilowatt gibt es vom Land dann einen Investitionszuschuss für einen Solarstromspeicher mit einer nutzbaren Kapazität von bis zu 8,3 kWh. Der Zuschuss beträgt dann 2.500 Euro für die Solarbatterien.

Darüber hinaus kann ein Bonus in Höhe von 250 Euro je Batteriespeicher gewährt werden, sofern der Speicher bzw. das Batteriemanagementsystem über eine prognosebasierte Betriebsstrategie (Erzeugungs- und/oder Verbrauchsprognosen) verfügt. Die Anforderung der prognosebasierten Betriebsweise zur Inanspruchnahme des Bonus ist durch eine Händler- oder Herstellererklärung nachzuweisen.

So funktioniert die Baden-Württemberger Solarbatterie-Förderung

Die Förderung wird pro Batteriespeicher in Euro je kWh nutzbarer Speicherkapazität des Batteriespeichers gewährt, ist jedoch auf maximal 30 Prozent der Nettoinvestitionskosten des Batteriespeichersystems begrenzt. Für jede Photovoltaikanlage ist die Anzahl der förderfähigen Batteriespeicher auf ein System begrenzt. Es werden nur stationäre Batteriespeichersysteme in Baden-Württemberg gefördert. Sie sind mindestens fünf Jahre zweckentsprechend zu betreiben. Die Photovoltaikanlage, die zusammen mit dem Batteriespeicher betrieben wird, muss in Baden-Württemberg errichtet werden. Die Kosten der Solar-Anlage selbst werden nicht berücksichtigt.

Die Förderung kann nur gewährt werden, wenn das Verhältnis von Nennleistung der Photovoltaikanlage zur nutzbaren Speicherkapazität mindestens 1,2 kWp/1 kWh beträgt. Das verhindert zu große und daher unwirtschaftliche Speicher und passt zu den Empfehlungen von Experten, dass die installierte Leistung der Solaranlage zwischen 20 und 50 Prozent größer sein sollte als die Speicherkapazität. Von der Förderung ausgeschlossen sind Eigenbausysteme und Prototypen sowie gebrauchte Systeme. Eine Förderung von Batteriespeichersystemen, die über Leasing erworben werden, ist ebenfalls ausgeschlossen.

Zuwendungsberechtigt sind natürliche Personen, rechtsfähige Personengesellschaften, juristische Personen des privaten Rechts, juristische Personen des öffentlichen Rechts (insbesondere Kommunen, Gemeindeverbände, Zweckverbände, sonstige Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts), die den mit einer Photovoltaikanlage erzeugten Strom oder einen Teil davon einspeisen. Nicht zuwendungsberechtigt sind der Bund, die Bundesländer sowie deren Einrichtungen, Hersteller und deren verbundene Unternehmen von nach den Förderbestimmungen förderfähigen Anlagen oder deren Komponenten und u.a. "Unternehmen in Schwierigkeiten".

Stromspeicher-Förderung mit KfW-Förderung bis Ende 2018 kompatibel

Zu beachten ist, dass der Landeszuschuss mit der bundesweiten KfW-Förderung kompatibel ist. Prinzipiell gibt es daher für die Speicherkäufer neben dem Landesgeld noch einen Kredit-Tilgungszuschuss von bis zu 2.000 Eurofür die Solarbatterie hinzu. Die Gesamtförderung für das Vorhaben darf jedoch die jeweils zulässigen maximalen Höchstbeträge und die jeweils zulässigen maximalen Beihilfeintensitäten der Europäischen Union nicht überschreiten.

Erfolgt eine Förderung im Rahmen des KfW-Förderprogramms Erneuerbare Energien - Speicher bzw. ist diese beantragt, darf die Fördersumme aus Tilgungszuschuss der KfW-Förderung und aus Zuschuss dieses Förderprogramms die Nettoinvestitionskosten des Batteriespeichersystems nicht überschreiten. In diesem Fall ist auch der Zuschuss aus diesem Förderprogramm auf die Höhe des Tilgungszuschusses im Rahmen des KfW-Programms Erneuerbare Energien – Speicher begrenzt. Daher kann es attraktiver sein, nur die Landesförderung in Anspruch zu nehmen.

Auch im Fall von Batteriespeichern an neuen großen Photovoltaikanlagen geht die Landesförderung über die Bundesförderung hinaus: Batteriesysteme in Verbindung mit Photovoltaikanlagen über 30 Kilowatt installierter Leistung sind auf Bundesebene nicht förderfähig. Im neuen Landesförderprogramm sind die Nutzer, meist gewerbliche oder kommunale Akteure, dagegen antragsberechtigt. Sie erhalten sogar höhere Zuschüsse als kleine Stromspeicher für Ein- und Zweifamilienhäuser, da Sinn und Zweck der Förderung mehr und größere Anlagen sind. Für netzdienliche Speicher an größeren Photovoltaik-Anlagen gibt es 100 Euro pro kWh nutzbarer Batteriekapazität hinzu.

Förderantrag muss vor dem Kauf des Solarspeichers erfolgen

Die L-Bank ist vom Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg mit der Abwicklung der Baden-Württembergischen Stromspeicher-Förderung beauftragt. Der vollständig ausgefüllte und unterschriebene Antrag sowie die erforderlichen Anlagen sind schriftlich bei der L-Bank in Karlsruhe oder elektronisch unter der E-Mail Adresse pv-speicher@l-bank.de einzureichen. Hierfür ist das online bereitgestellte Antragsformular zu verwenden.

Wer die Förderung erhalten möchte, muss den Antrag vor dem Kauf des Solarspeichers stellen. Danach gibt es kein Geld vom Land mehr. Für die Batterien des Speichersystems muss außerdem eine Zeitwertersatzgarantie des Händlers oder Herstellers für einen Zeitraum von zehn Jahren vorliegen. Ist das nicht der Fall, fließt ebenfalls kein Fördergeld. Mit dieser Regelung sollen nur qualitativ hochwertige Systeme gefördert werden. Bei einer Zeitwertersatzgarantie wird im Fall eines Defekts der Wert des Stromspeichers zum Zeitpunkt des Ausfalls ersetzt.

Wichtig ist auch: Es stehen bei beiden Programmen, der Landes- und Bundesförderung, nur begrenzt Mittel zur Verfügung. Das KfW-Programm des Bundes endet zudem Ende 2018. Eine Kumulierung mit anderen Förderprogrammen des Landes Baden-Württemberg ist nicht zulässig. Das Förderprogramm läuft bis Ende nächsten Jahres. Ab 1. Januar 2019 wird die Förderung für Speicher an Photovoltaikanlagen kleiner 30 Kilowatt installierter Leitung um ein Drittel sinken, für Gewerbespeicher an größeren Solaranlagen sinkt sie nur um 25 Prozent.

Alle weiteren Informationen zur Stromspeicher-Förderung des Landes Baden-Württemberg sowie alle nötigen Antragsunterlagen finden Sie auf der Webseite der L-Bank unter https://www.l-bank.de/lbank/inhalt/nav/foerderungen-und-finanzierungen/alle-foerderangebote/fh-finanzhilfen/foerderung-netzdienlicher-photovoltaik-batteriespeicher.xml?ceid=130566

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