Letzte Aktualisierung: 01.02.2012

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Unternehmererklärung bestätigt Einhaltung der Energieeinsparverordnung

Förderprogramme und rechtliche Regelungen für energieeffizientes Bauen und Sanieren stehen im Ruf, kompliziert und schwer durchschaubar zu sein. Viele Verbraucher seien verunsichert, welche gesetzlichen Regelungen in ihrem speziellen Fall überhaupt gelten. Doch auch wenn die geeigneten Maßnahmen dann beauftragt sind, bleiben oftmals Fragen offen, ob auch die Ausführungen den Anforderungen der Förderprogramme und rechtlichen Vorgaben entsprechen. Im Falle der Einhaltung der Energieeinsparverordnung (EnEV) hilft hierbei die Unternehmererklärung.

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Unternehmererklärung bestätigt Einhaltung der Energieeinsparverordnung (Foto: Sven Schneider - aboutpixel)

"Viele Bauherren fragen sich, wie sie die Einhaltung der Vorschriften, beispielsweise der Energieeinsparverordnung (EnEV), überprüfen sollen", berichtet Ramona Ballod von der Verbraucherzentrale Thüringen. Zumindest hier braucht sich laut der Energieexpertin jedoch niemand Sorgen zu machen. Denn um sanierungswilligen Eigenheimbesitzern Sicherheit über die Einhaltung der rechtlichen Vorgaben zu geben, schreibt der Gesetzgeber im Zuge der EnEV 2009 die so genannte "Unternehmererklärung" verbindlich vor. Das ausführende Unternehmen muss dem Bauherrn zum Abschluss der Sanierungsarbeiten darin schriftlich bestätigen, dass das Ergebnis den Vorgaben aus der Energieeinsparverordnung entspricht.

Mit der Unternehmererklärung hat der Gesetzgeber ein wirksames Instrument geschaffen, falsche oder unzulängliche Gebäudesanierungen möglichst weitgehend zu verhindern. Denn: Fehlende oder falsche Unternehmererklärungen können mit einer Geldbuße von bis zu 5.000 Euro geahndet werden. Wer neben seinem Geldbeutel auch seine Nerven schonen möchte, sollte sich jedoch niemals ausschließlich auf die Unternehmererklärung und sein Recht auf Nachforderungen verlassen, empfiehlt die Verbraucherzentrale. Um schon im Vorfeld geeignete Anbieter auszuwählen, sollten deshalb für jede Maßnahme mindestens drei Angebote eingeholt und am besten mit einem unabhängigen Energieberater geprüft werden.

Die Energieeinsparverordnung EnEV 2009 trat am 1. Oktober 2009 in Kraft und sieht vor, dass Gebäude gegenüber der vorherigen Energieeinsparverordnung EnEV 2007 um durchschnittlich 30 Prozent sparsamer im Energiebedarf sein müssen. Die Energieeinsparverordnung EnEV 2009 betrifft insbesondere Regelungen zur Errichtung neuer Wohn- oder Nichtwohngebäude, Anforderungen an die Modernisierung von Altbauten, Nachrüstpflichten von Altbauten, die Außerbetriebnahme von Nachtstromspeicherheizungen sowie Regelungen zum besseren Vollzug der Energieeinsparverordnung EnEV 2009 wie zum Beispiel die Unternehmererklärung.

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