Der Leitfaden zur Zertifizierung von Biokraftstoffen und Pflanzenölen durch die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) macht nun von staatlicher Seite den Weg für eine nachhaltige Erzeugung von Biomasse zur Strom- und Kraftstofferzeugung frei. Den Grundstein legte die EU-Erneuerbare-Energien-Richtlinie, die Deutschland in zwei Verordnungen umgesetzt hat. Nun muss nach Ablauf einer Übergangsfrist ab 1. Juli 2010 nachgewiesen werden, dass die eingesetzte Biomasse nicht zur Zerstörung ökologisch wertvoller Flächen beiträgt und sich der Treibhausgas-Ausstoß deutlich vermindert. Bis spätestens 30. Juni 2010 müssen sich Betreiber von Pflanzenöl-Anlagen bei der BLE registrieren lassen. Ein kurzes Formular mit den wichtigsten Daten zur EEG-Anlage reicht hierzu aus.
Der Leitfaden richtet sich an Zertifizierungssysteme, die die Nachhaltigkeitskriterien kontrollieren, sowie an Biomassehersteller, Händler und Anlagenbetreiber, die die Nachhaltigkeitskriterien einhalten müssen. Der Nachhaltigkeitsnachweis erfolgt durch die Zertifizierung der jeweiligen Anbau- oder Herstellerbetriebe nach einem anerkannten Zertifizierungssystem. Die BLE ist für die Anerkennung der Zertifizierungssysteme und Zertifizierungsstellen zuständig. Die erste vorläufige Anerkennung für ein Zertifizierungssystem wurde bereits erteilt. Der Leitfaden und das Formular stehen auf der Webseite der BLE unter www.ble.de zur Verfügung.
Quelle: Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU)