Wer seine kaputte Gasheizung mit einer gebrauchten austauschen will, dem stellt sich in aller Regel die Frage, ob dies überhaupt zulässig ist. Ein gewichtiges Problem beim Austausch der alten Gaheizung mit einer gebrauchten stellt sich beim Thema der Abgasüberwachung. Denn ältere Gasheizungssysteme haben meistens keine Vorrichtung zur Abgasüberwachung. Diese ist jedoch in den Technischen Regeln für Gasinstallationen (TRGI) des DVGW für Gasheizgeräte verbindlich vorgeschrieben. Durch dieses Sicherheitsmerkmal wird verhindert, dass gesundheitsschädliche Abgase in den Wohnraum gelangen können: Falls der Schornstein nicht ausreichend zieht, wird ein Temperaturfühler über das aus der Strömungssicherung austretende Abgas erwärmt, die Gaszufuhr wird unterbrochen und das Gerät schaltet sich ab.
Vielfach können ältere Geräte nicht mehr mit einer solchen Vorrichtung zur Abgasüberwachung nachgerüstet werden. Die Abnahme durch den Schornsteinfeger bestehen daher nur neue Geräte. So rechnet sich am Ende die Investition in eine neue Gasheizung durch die Einhaltung der aktuellen Sicherheitsbestimmungen und durch die höhere Energieeffizienz.
Die Technischen Regeln für Gas-Installation (TRGI) sind als DVGW-Arbeitsblatt G 600 eine verbindliche und gleichsam wichtige Vorschrift für das Fachhandwerk. Die TRGI regelt, wie Gasanlagen geplant, ausgeführt, gewartet und instand gehalten werden müssen. Betroffen sind alle Gasanlagen. Bestehende Anlagen fallen unter Umständen unter den "Bestandsschutz" (z. B. Regelungen für die Nachrüstung einer thermisch auslösenden Absperreinrichtung). Aktuell gilt die TRGI 2008.