Letzte Aktualisierung: 24.03.2010

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Ausschluss der Photovoltaik-Einspeisevergütung auf ehemaligen Ackerflächen muss revidiert werden

Die Bundesregierung plant, die Einspeisevergütung zum 1. Juli zu kürzen, und zwar für Photovoltaikanlagen auf Dächern und an Fassaden um 16 Prozent, sowie für Freiflächenanlagen um 15 Prozent. Die Einspeisevergütung für Ackerflächen soll komplett gestrichen werden. Bayerns Wirtschaftsminister Martin Zeil kritisierte den radikalen Ausschluss für Freiflächenanlagen: "Es ist energie- und technologiepolitisch kontraproduktiv, Photovoltaik-Anlagen auf ehemaligen Ackerflächen vollständig von der Vergütung auszuschließen. Diese Regelung würde das faktische Aus für ein Marktsegment bedeuten, das technische Innovationen zum Einsatz bringt und Strom zu deutlich niedrigeren Kosten als Dachanlagen produziert."

Durch die Bauleitplanung haben die bayerischen Kommunen ein wirksames Instrument, um die von manchen zu Unrecht befürchtete Zersiedelung der Landschaft durch die Solarproduktion zu verhindern. Auch Ministerpräsident Horst Seehofer fordert: "Höhe und Zeitpunkt der vom Bund geplanten Absenkung der Einspeisevergütung müssen noch einmal überprüft werden, wie nach dem Solarspitzengespräch in der Staatskanzlei deutlich wurde. Der Bund muss die innovations-, industrie- und arbeitsmarkpolitischen Auswirkungen in die Entscheidungsfindung einbeziehen, um einen übermäßigen Einbruch des Photovoltaik-Marktes zu vermeiden."

Die Bayerische Staatsregierung unterstützt die Ziele des Bundes, die Photovoltaik weiter auszubauen, aber auch überhöhte Förderungen zu vermeiden und den Anstieg der Kosten für die Verbraucher zu bremsen. Wirtschaftsminister Zeil: "Bayern ist grundsätzlich für Kürzungen. Wir wollen aber auch in Zukunft innovative Lösungen in diesem Bereich unterstützen und nutzen, um den Verbrauchern und Unternehmen eine preisgünstige Versorgung zu garantieren. Deshalb muss insbesondere der komplette Vergütungsausschluss von Photovoltaik-Anlagen auf Ackerflächen revidiert werden."

Quelle: Bayerische Staatskanzlei

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