Ein vereinfachtes Verfahren und weniger Vorgaben sollen das Bauen erleichtern und verbilligen. Dies war das Hauptziel einer umfassenden Änderung der Landesbauordnung in Baden-Württemberg, die Anfang November 2009 beschlossen wurde und am 1. März 2010 in Kraft trat. "In vielen Fällen wird der Bauherr nun schneller und billiger zu seiner Baugenehmigung kommen", erklärte Wirtschaftsminister Ernst Pfister heute in Stuttgart. Dazu seien baurechtliche Verfahren gestrafft und durch Verkürzung der Fristen beschleunigt sowie entbehrliche gesetzliche Anforderungen gestrichen worden.
"Wichtigste Neuerung ist die Einführung des vereinfachten Baugenehmigungsverfahrens, bei dem gegenüber dem üblichen Baugenehmigungsverfahren der Umfang der Prüfungen erheblich reduziert wurde", so der Minister. Mit Ausnahme des streitträchtigen Abstandflächenrechts würden hier sämtliche Vorschriften des Bauordnungsrechts nicht mehr geprüft. Das vereinfachte Verfahren soll vor allem bei Wohngebäuden und kleineren sonstigen Gebäuden angewandt werden. Möchte ein Bauherr jedoch weiterhin die Rechtmäßigkeit seines Bauvorhabens umfassend überprüfen lassen, kann er auch das normale Baugenehmigungsverfahren wählen.
Zudem wird der Anwendungsbereich des so genannten Kenntnisgabeverfahrens ausgedehnt. Dieses erfordert im Bereich qualifizierter Bebauungspläne nur eine Anzeige des Bauvorhabens und wird zukünftig auch auf kleinere Gebäude Anwendung finden, die nicht überwiegend dem Wohnen dienen. Die neue Landesbauordnung enthält darüber hinaus kürzere Fristen im Baugenehmigungsverfahren sowie die Möglichkeit einer frühzeitigen Einbindung auch der Nachbarn, deren Grundstücke nicht angrenzen, um Verzögerungen durch spätere Einwände auszuschließen. Eine weitere Beschleunigung für den Bauherrn wird zudem dadurch erreicht, dass die Zahl verfahrensfreier Vorhaben erweitert wird.
Quelle: Wirtschaftsministerium Baden-Württemberg