Das Bundesumweltministerium bekräftigt die Entscheidung zur Änderung der Photovoltaik-Einspeisevergütung: Die Verständigung im Koalitionsausschuss bestätigt in allen wichtigen Punkten den vom Bundesumweltminister Dr. Norbert Röttgen vorgelegten Vorschlag. Danach wird durch die einmalige Absenkung um 16 Prozent die eingetretene Überförderung bei Photovoltaik abgebaut. Gleichzeitig wird mit der Verdoppelung des Zielkorridors für den Ausbau der Photovoltaik auf 2500 bis 3500 MW die Grundlage für einen dynamischen und gleichzeitig nachhaltigen Ausbau der Photovoltaik in Deutschland gelegt. Mit diesen Entscheidungen werden für den dynamischen Ausbau der Photovoltaik in Deutschland stabile Rahmenbedingungen geschaffen.
Der Anreiz für den Eigenverbrauch des erzeugten Stroms wird von bisher 3,6 Cent/kwh auf nunmehr auf 8 Cent mehr als verdoppelt. Somit gibt es in Zukunft für Privathaushalte einen starken wirtschaftlichen Anreiz, den erzeugten Strom selbst zu nutzen. Die Regelung zu den Freiflächen sorgt dafür, dass der Ausbau der Photovoltaik im Einklang mit den Zielen des Landschafts- und Naturschutzes erfolgt und von der Förderung kein Anreiz für den Landschaftsverbrauch ausgeht. Anderseits können auf bereits versiegelten Flächen sowie auf Flächen die zuvor bereits wirtschaftlich oder militärisch genutzt waren und entlang von Verkehrswegen auch in Zukunft Anlagen errichtet werden. Damit hat an den richtigen Standorten auch der Ausbau von Freiflächen eine wirtschaftliche Perspektive.
Quelle: Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU)