Letzte Aktualisierung: 23.09.2011

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CCS-Gesetz gestoppt

CCS-Gesetz gestoppt_Foto_BUND

CCS-Gesetz gestoppt (Foto: BUND)

Der Gesetzesentwurf des sogenannten CCS-Gesetzes der schwarz-gelben Bundesregierung zur unterirdischen Speicherung von Kohlendioxid wurde heute in der Länderkammer abgelehnt. Der Vermittlungsausschuss wurde nicht angerufen. Damit wird die unterirdische Speicherung von Kohlendioxid aus deutschen Kraftwerken und Industriebetrieben auf absehbare Zeit verhindert.

Das CCS-Gesetz scheiterte formal am Veto mehrerer Bundesländer, die vom CCS-Gesetz betroffen wären. Daneben ist aber auch der Widerstand vieler Bürgerinitiativen zu nennen, die sich seit Langem gegen die Verpressung von CO2 im Boden wehren. Das abgelehnte CCS-Gesetz räumte den Ländern ein Mitspracherecht durch die Länderklausel ein. Diese bot nach Meinung vieler Experten aber keine Rechtssicherheit für ein Veto einzelner Bundesländer. Demnach hätten CO2-Lager nur für die nächsten sechs Jahre ausgeschlossen werden können. Zudem hätten die Einrichtung von CO2-Lagern unter der Nordsee sowie der Bau von Pipelines quer durch die betroffenen Bundesländer nicht verhindert werden können.

"Die CO2-Einlagerung unter der Nordsee wird als Ausweg aus dem Akzeptanz-Dilemma angesehen. Sie ist jedoch nicht weniger riskant als die Einlagerung an Land, denn sie kann der Meeresumwelt schweren Schaden zufügen. Der hohe Druck, der zur Verpressung des Kohlendioxids in die Tiefe erforderlich ist und chemische Reaktionen im Untergrund können zu CO2-Leckagen führen. Vom verpressten CO2 wird außerdem salzhaltiges Wasser verdrängt. Wenn dieses stark salzige und mit teils giftigen Bestandteilen belastete Wasser aufsteigt und am Grund der Nordsee austritt, könnte dies das Ökosystem aus dem Gleichgewicht bringen und schlimmstenfalls auch Trinkwasservorkommen in Küstennähe gefährden", machte die BUND-Klimaexpertin Tina Löffelsend noch einmal kurz vor der Abstimmung deutlich.

Matthias Miersch von der SPD-Bundestagsfraktion sagte zur Ablehnung des CCS-Gesetzentwurfes: Die Ministerpräsidenten McAllister und Carstensen hatten in ihren jeweiligen Ländern besorgte Bürgerinnen und Bürger mit der Aussage ruhigstellen wollen, das CCS Gesetz biete einen wirksamen Schutz gegen unterirdische Verpressung. Für diese auch in Fachkreisen stark bezweifelte Auslegung des Gesetzes hat sich offensichtlich keine Mehrheit gefunden. Die Bundesregierung hat nun die Chance, ihren Entwurf in entscheidenden Punkten nachzubessern: Es braucht ein klares Bekenntnis zum Verursacherprinzip und damit zu weitreichenden Haftungsregeln für die Betreiber. Außerdem besteht dringender Verbesserungsbedarf bei der juristischen Ausgestaltung der Rechte der Länder. Gleichzeitig muss aber im Rahmen eines Erforschungsgesetzes die Chance erhalten werden, den potenziellen Nutzen der CCS-Technologie gerade im Bereich der prozessintensiven Industrien wissenschaftlich zu untersuchen".

Der Niedersächsische Wirtschaftsminister Jörg Bode bedauerte die Ablehnung des CCS-Gesetzentwurfs im Bundesrat: "Wir hatten hier einen guten Kompromiss ausgehandelt. Mit dem Gesetz hätten die Länder, die die CCS-Technologie bei sich erproben wollten, den nötigen Rechtsrahmen dafür erhalten. Und die Länder, die wie Niedersachsen einen CCS-Piloten für sich ausschließen wollten, hätten die Möglichkeit dafür bekommen. Mit Unverständnis nehme ich zudem das ablehnende Stimmverhalten von Brandenburg, die unbedingt selber eine Forschungsanlage errichten wollen, zur Kenntnis."

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