In weiten Teilen Deutschlands blockiere der von der Bundesregierung beschlossene CCS-Gesetzentwurf die weitere Entwicklung der Tiefengeothermie, befürchtet der Bundesverband Geothermie e.V. Der Gesetzentwurf nennt zwar den adäquaten Schutz anderer Nutzungsansprüche wie zum Beispiel Geothermie und Energiespeicher, durch die Vergabe von Untersuchungsgenehmigungen bestehe jedoch die Gefahr, großflächig und langfristig andere Untergrundnutzungen zu blockieren.
Der Bundesverband Geothermie bekräftigt daher weiterhin seine Forderung, dass die Entwicklung der Geothermie durch die CCS-Technologie nicht nachhaltig beeinträchtigt werden darf. CCS kann als Brückentechnologie zwar zur Abschwächung des Klimawandels beitragen, sie bietet aber im Gegensatz zur Geothermie keine Perspektive für eine nachhaltige, kohlendioxidfreie und ressourceneffiziente Energiegewinnung.
Der Bundesverband fordert daher, dass die Erteilung von CCS-Untersuchungsgenehmigungen bis zum Nachweis der Machbarkeit und Wirtschaftlichkeit einer Kohlendioxidablagerung auf wenige Demonstrationsfelder in einem gesetzlich näher zu bestimmenden Umfang beschränkt wird. Die Aufsuchung und Nutzung der Tiefengeothermie darf nicht beeinträchtigt werden, solange die Kohlendioxidablagerung ihren Nutzen für Klima und Volkswirtschaft nicht unter Beweis gestellt hat.
Quelle: GtV-Bundesverband Geothermie e.V.