"Seit dem 1. Januar 2007 sind in Berlin bautechnische Unterlagen auch bei Neubauten nicht mehr archivierungspflichtig und werden in die Verantwortung des Bauherrn gelegt", sagt Rainer de Biasi, Geschäftsführer der GTÜ, Gesellschaft für Technische Überwachung mbH. In Hamburg ist die Bauaufsichtsbehörde seit Februar 2006 nicht mehr für die Archivierung von Baugenehmigungen, Bauvorlagen, statischen Berechnungen, bautechnischen Nachweisen, Prüf- und Überwachungsberichten zuständig. Andere Bundesländer wie Mecklenburg-Vorpommern stellen die Archivierung den Bauaufsichtsbehörden frei. De Biasi stellt fest: "Die Aufgabe der Archivierung von Bauunterlagen in den staatlichen Archiven der Bauämter ist aus unserer Sicht nicht nur eine technische Erfordernis zur Qualitätssicherung, sondern auch ein wichtiger Beitrag zur öffentlichen Sicherheit. Zudem empfiehlt sich eine bundesweit einheitliche Regelung."
"Neben der Beachtung der Bauunterlagen empfehlen wir bei der Verankerung von Solaranlagen zusätzlich die Statik der Dächer neu zu berechnen", so de Biasi. "Statische Prüfungen ermöglichen eine verbindliche Aussage, ob Gebäude und Dach das Gewicht einer Photovoltaikanlage dauerhaft tragen." Bei der Installation der Solaranlage lauern kostspielige Gefahren, weil sie oft ohne die notwendigen bautechnischen Unterlagen und deren statischen Berechnungen angebracht werden. Die Archivierung bautechnischer Unterlagen in staatlichen Archiven spielt nicht nur bei Umbauten und Installationsarbeiten von Solaranlagen eine Rolle, sondern ebenfalls bei Veräußerungen. Die Unterlagen bilden hier eine gesicherte Grundlage bei der Wertermittlung von Bewertungsgutachtern. Fehlen sie, so kann sich eine Preisminderung beim Verkauf abzeichnen, da ein Umbau ohne vorhandene Bauakten teurer würde.
Quelle: Ummen Communications