Letzte Aktualisierung: 22.04.2011

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Entwicklungschancen Offshore Windparks in Polen

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Entwicklungschancen Offshore Windparks in Polen (Foto: isegil - aboutpixel)

Aufgrund der aktuellen Vorgaben durch die EU ist Polen gezwungen, bis 2020 den Anteil der Energie aus erneuerbaren Quellen in der Energiebilanz des Landes wesentlich zu erhöhen. In der letzten Zeit liegt dabei ein Schwerpunkt auf der Windenergie. Die Windenergie hat schon jetzt die stärkste Verbreitung unter allen erneuerbaren Energiequellen in Polen, im Jahre 2010 wurde die Marke von insgesamt 1 GW der durch Windkraft erzeugten Energie überschritten. In Polen gibt es allerdings noch keine Windparks auf der Ostsee, obwohl die Offshore-Technik als sehr effektiv und zukunftsorientiert gilt. Offshore-Windparks haben viele Vorteile, vor allem weil die Windverhältnisse an der Küste besser sind und daher eine stabilere Auslastung der Windturbinen ermöglichen. Außerdem gibt es dort mehr Raum für die Ansiedlung von Windparks, Probleme mit Lärm und einer optischen Beeinträchtigung der Landschaft sind entweder ganz ausgeschlossen oder treten zumindest nur eingeschränkt auf. Allerdings hat Offshore auch seine Nachteile. Die wesentlichsten davon sind die höheren Bau- und Servicekosten dieser Anlagen im Vergleich mit den Kosten von Onshore-Anlagen.

Eine dynamische Entwicklung der Offshore-Sparte begann in den 1990er Jahren und nimmt seit dem deutlich zu. Allein im Jahre 2010 wurden in Europa 300 Offshore-Turbinen installiert. Großbritannien ist dabei nicht zuletzt wegen der günstigen geographischen Voraussetzungen führend (1341 MW). Aufgrund der Insellage besteht oft die Möglichkeit, die Windparks bei guten Windbedingungen dicht an der Küste zu bauen. Auf Platz zwei liegt Dänemark (854 MW), danach folgen die Niederlande, Belgien, Schweden, Deutschland, Finnland, Irland und Norwegen. Es ist dabei zu beobachten, dass jetzt alle Länder auf die Windenergie setzen, auch diese, die ihre Energieversorgung bisher überwiegend auf die Kernenergie gestützt haben, wie z.B. Deutschland und Frankreich. Nach dem Atomunglück in Japan im März 2011 hat Deutschland angekündigt, die Unterstützung für den Aufbau von Offshore-Anlagen anstelle der Kernenergie zu stärken.

In Polen gibt es bislang keinen einzigen Offshore-Windpark. In den letzten Jahren gab es einige Investoren, darunter die größten Marktteilnehmer, die versuchten, in Offshore-Projekte auf der polnischen Ostsee zu investieren. Leider konnten derartige Pläne wegen rechtlicher Schranken und fehlender Energienetze, die die auf dem Meer erzeugte Energie aufs Land hätten übermitteln können, nicht umgesetzt werden.

Seit 2009 wird in Polen an Gesetzesänderungen gearbeitet, um die aktuelle Gesetzeslage, die Investitionen in Offshore-Technik derzeit praktisch unmöglich macht, zu ändern. Gemäß den aktuellen Vorschriften bestehen die größte Hürden in der zeitlichen Nutzungsbegrenzung für künstliche Insel (d.h. des Windparks), die auf 5 Jahre limitiert ist, und in einem ein sehr komplizierten und teuren Verwaltungsverfahren, das für jede solche Investition erforderlich ist. Der Aufbau einer Offshore-Anlage erfordert ein Duzend Genehmigungen, Konsultationen mit unterschiedlichen Organen sowie zusätzliche Formalitäten, darunter z.B.:

  • die Genehmigung für den Bau und die Nutzung von Konstruktionen und Anlagen auf den polnischen Meeresgebieten, wird erteilt durch den Minister für Infrastruktur und erfordert die Konsultation mit weiteren Ministern, darunter die Minister für Wirtschaft, für das kulturelle Erbe, für Landwirtschaft, für Umwelt, für Inneres und für Verteidigung. Wenn die Investition auf dem Gebiet einer speziellen Wirtschaftszone durchgeführt wird (so ist es in der Regel), so wird nach der Erteilung dieser Genehmigung eine Zusatzgebühr in Höhe von 1% des geplanten Investitionswerts erhoben;
  • zur Erteilung des Umweltverträglichkeitsbescheides ist eine vollständige Umweltverträglichkeitsprüfung obligatorisch;
  • eine wasserrechtliche Genehmigung und eine Genehmigung für Bauarbeiten auf dem "Wassergebiet" sind zusätzlich erforderlich;
  • der Abschluss eines Vertrages mit Staatschatz über die Nutzung von Meeresgewässern ist erforderlich.

Die Novellierung des Gesetzes vom 21.03.1991 über die Meeresgebiete der Republik Polen und über die Meeresverwaltung, die derzeit vorbereitet wird, bezweckt, vernünftige rechtliche und wirtschaftliche Rahmenbedingungen für Offshore-Investitionen zu schaffen. Im Gesetzesentwurf ist vor allem eine Verlängerung des Geltungszeitraums der Genehmigungen für den Bau und die Nutzung der Anlagen auf mindestens 30 Jahre sowie die Möglichkeit einer Aufteilung der o. g. Zusatzgebühr auf Raten, nach den Etappen der Investition, vorgesehen, sodass diese nicht mehr, wie jetzt, vorab vollständig zu zahlen sein wird. Darüber hinaus soll dem Investor in der Genehmigung die exklusive Nutzung des bestimmten Meeresgebietes garantiert werden. Ferner wird die Aufstellung eines räumlichen Bewirtschaftungsplans für alle polnischen Meeresgebiete geplant, dieser soll dann eine strategische Umweltverträglichkeitsprüfung enthalten. Ursprünglich war dabei geplant, die o.g. Änderungen bereits im Jahre 2010 einzuführen, die Arbeiten der parlamentarischen Kommission für Infrastruktur haben sich jedoch verlängert. Während der Sitzung am 24.03.2011 hat die Kommission nun den Gesetzesentwurf an das polnische Parlament weitergeleitet. Man kann daher hoffen, dass die erwarteten Änderungen in den nächsten Monaten endlich beschlossen werden.

Autorin: MaÅ‚gorzata Zamorska Rechtsanwältin (PL) / Partnerin in der Kanzlei bnt Neupert, Zamorska & Partnerzy (Warszawa)

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