Letzte Aktualisierung: 27.02.2010

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Förderung von Kesseltausch, Umwälzpumpen und Wärmepumpen wird eingeschränkt

Das Bundesumweltministerium hat am 22. Februar 2010 die Änderung der Richtlinien zur Förderung von Maßnahmen zur Nutzung erneuerbarer Energien im Wärmemarkt vom 17. Februar 2010 bekannt gegeben. Betroffen sind insbesondere der Kesseltauschbonus, der Bonus für besonders effiziente Umwälzpumpen und der Effizienzbonus sowie das Fördersegment Wärmepumpe.

Kesseltauschbonus

Der sog. Kesseltauschbonus wird in reduzierter Form bis zum 30.12.2010 fortgeführt. Mit dem Kesseltauschbonus wird eine zusätzliche Förderung für eine Solarkollektoranlage gewährt, wenn gleichzeitig ein alter Heizkessel gegen einen neuen Brennwertkessel (Öl, Gas) ausgetauscht wird. Die Bonusförderung wird wie folgt reduziert:

  • Solarkollektoranlage zur kombinierten Warmwasserbereitung und Heizungsunterstützung: Der Bonus für den gleichzeitigen Austausch eines Heizkessels wird von 750 € auf 400 € abgesenkt.
  • Solarkollektoranlage zur ausschließlichen Warmwasserbereitung: Der Bonus für den gleichzeitigen Austausch eines Heizkessels (bisher 375 €) entfällt.

Die Kombination Solarkollektoranlage und Biomassekessel bzw. effiziente Wärmepumpe ist von dieser Regelung nicht betroffen: Wie bisher beträgt der Kombinationsbonus 750 €. Diese Regelung tritt rückwirkend für ab dem 1. Januar 2010 beim BAFA gestellte Anträge in Kraft.

Wärmepumpen

Die Förderhöchstbeträge für Einfamilienhäuser orientieren sich zukünftig einheitlich an einer Wohnfläche von max. 120 Quadratmetern. Damit sinken z.B. in Bestandsgebäuden die Förderhöchstbeträge für Sole/Wasser-Wärmepumpen oder Wasser/Wasser-Wärmepumpen von 3.000 € auf 2.400 € und für Luft/Wasser-Wärmepumpen von 1.500 € auf 1.200 €. Für Anlagen in Neubauten gelten niedrigere Fördersätze und Förderhöchstbeträge. Die Förderhöchstbeträge für Wohngebäude mit mehr als einer Wohneinheit richten sich zukünftig nach der Zahl der Wohneinheiten und sind als Festbeträge gestaltet. Die Fördersätze je Quadratmeter Wohnfläche bleiben hingegen unverändert.

Ab dem 22.2.2010 ist der Nachweis der Wohn- und Nutzfläche durch Vorlage einer Wohnflächenberechnung nach Wohnflächenverordnung (WoFlV) vom 25. November 2003 (für Wohngebäude) bzw. des Energiebedarfsausweises (für Nichtwohngebäude) zu erbringen. Abweichend hiervon wird auch eine Nutzflächenberechnung nach DIN 277 zugelassen.

Die Innovationsförderung wird nur noch dann gewährt, wenn der COP-Wert der Wärmepumpe mindestens 4,7 beträgt. Die Innovations- und Basisförderung für Wärmepumpen wird zukünftig nur durch Vorlage eines Prüfzertifikats eines unabhängigen Prüfinstituts gewährt. Auf die Vorgabe eines COP-Mindestwertes wurde bei der Basisförderung jedoch verzichtet. In beiden Fällen gilt der Nachweis eines EHPA (European Quality Label for Heat Pumps) Wärmepumpen-Gütesiegels als gleichwertiger Nachweis. Diese neue Regelung gilt für Anträge, die ab 1.7.2010 beim BAFA eingehen.

Effizienzbonus

Die Anforderungen an die Gewährung des Effizienzbonus wurden an die neuen Energieeinsparverordnung (EnEV 2009) angepasst und moderat verschärft. Somit gelten Wohngebäude ab dem 1.7.2010 als effizient, wenn die Höchstwerte für den spezifischen, auf die wärmeübertragende Umfassungsfläche bezogenen Transmissionswärmeverlust nach Anlage 1 Tabelle 2 der Energieeinsparverordnung (EnEV) 2009

  • bei Gebäuden mit Baugenehmigung vor 1995 nicht überschreiten oder bei Gebäuden mit Baugenehmigung nach 1994 um mind. 30% unterschreiten oder
  • bei Gebäuden mit Baugenehmigung vor 1995 um mind. 30% unterschreiten oder bei Gebäuden mit Baugenehmigung nach 1994 um mind. 45% unterschreiten.

Als Nachweis gilt der Energieausweis auf der Basis des Energiebedarfs nach EnEV 2009 oder EnEV 2007 oder Energiebedarfsausweis nach § 13 der EnEV 2002 oder EnEV 2004. Bei Wärmepumpenanlagen wird der Effizienzbonus nicht mehr an besondere Jahresarbeitszahlen geknüpft. Für Nichtwohngebäude Mit Wirkung vom 22.2.2010 (Antragseingang beim BAFA) wird kein Effizienzbonus mehr für Nichtwohngebäude gewährt. Im Hinblick auf die geringe Nachfrage und den sehr hohen Prüfungsaufwand beim BAFA muss diese Bonusförderung eingestellt werden.

Effiziente Umwälzpumpen und hydraulischer Abgleich

Die Bonusförderung für besonders effiziente Umwälzpumpen wird zum 30.06.2010 eingestellt. Von der Streichung nicht betroffen ist der Bonus für besonders effiziente Solarkollektorkreispumpen.

Mit dem Auslaufen des Bonus für effiziente Umwälzpumpen werden dessen Anforderungen stufenweise zur Fördervoraussetzung für Biomasseanlagen bis 100 kW und Wärmepumpen sowie für Solarkollektoranlagen, bei denen zusätzlich der Kesseltauschbonus oder der regenerative Kombinationsbonus beantragt wird.

Ab dem 1.7.2010 (Antragseingang beim BAFA) gilt: Die Förderung für Biomasseanlagen, Wärmepumpen und der Kesseltauschbonus (Kombination Solarkollektoranlage und Brennwertkessel) sowie der Kombinationsbonus (Kombination Solarkollektoranlage mit einem Biomassekessel bzw. einer Wärmepumpe) werden nur dann gewährt, wenn ein hydraulischer Abgleich der Heizungsanlage vorgenommen wurde.

Ab dem 1.1.2011 (Antragseingang beim BAFA) gilt: Die Förderung für Biomasseanlagen, effiziente Wärmepumpen und der Kombinationsbonus (Kombination Solarkollektoranlage mit einem Biomassekessel bzw. einer Wärmepumpe) werden nur dann gewährt, wenn die Umwälzpumpen (nicht die Solarkollektorkreispumpen und Speicherladepumpen) hohe Effizienz-Anforderungen (entsprechend der Effizienzklasse A) erfüllen und der hydraulische Abgleich durchgeführt wurde.

Quelle: Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU)

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