Letzte Aktualisierung: 03.09.2011

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Gaspreiserhöhung: Viele Gasversorger sahnen einfach ab

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Gaspreiserhöhung: Viele Gasversorger sahnen einfach ab (Foto: Herbert Walter Krick - pixelio)

Viele Gasversorger erhöhen jetzt ihre Gaspreise. Laut Bund der Energieverbraucher sind die Gasbeschaffungskosten aber nur geringfügig gestiegen. "Viele Gasversorger sahnen nur einfach ab oder haben teures heizölgebundenes Gas geordert", kommentiert Dr. Aribert Peters, der Vorsitzende des Vereins. Die Preise am freien Gasmarkt sind 2010 und 2011 nur um 0,4 Cent je Kilowattstunde gestiegen, heizölgebundenes Gas dagegen um 0,8 Cent je Kilowattstunde.

"Zahlen Sie die erhöhten Preise nur unter Vorbehalt oder wechseln Sie zu einem günstigeren Anbieter" rät der Verein. Doch auch bei einem Wechsel zu einem vermeintlich günstigeren Gasanbieter sind weitere Kriterien zu beachten, denn häufig sind Kunden nach einem Wechsel des Strom- oder Gasanbieters enttäuscht, weil der neue Anbieter nicht den Erwartungen entspricht oder der Wechsel nicht gut geklappt hat.

Das Verbraucherportal Verivox bietet Gas- und Stromkunden, die gerade den Gas- oder Stromanbieter gewechselt haben, die Möglichkeit, anzugeben, ob sie noch einmal zu diesem Anbieter wechseln würden. Zu Mainova beispielsweise würden 84 Prozent der Wechselkunden, die ihre Stimme abgegeben haben, wieder wechseln, zu Goldgas sogar 94 Prozent. Am anderen Ende der Skala finden sich Flexstrom und Stromio. Zu Flexstrom würden 74 Prozent wieder wechseln, in den letzten sechs Monaten ist dieser Wert aber auf magere 43 Prozent abgesunken. Ähnlich schlecht wird Stromio mit 54 Prozent bewertet.

Stromio-Kunden kritisieren laut Bund der Energieverbraucher die Geschäftspolitik von Stromio- und Gas.de-Geschäftsführer Ömer Varol. Viele Verbraucher beschweren sich demnach über falsche Abschlagszahlungen und Abrechnungen und werfen dem Anbieter unsaubere Geschäftspraktiken vor. Flexstrom hingegen geriet durch Preiserhöhungen in die Kritik der Stiftung Warentest, die monierte, dass Flexstrom diesbezüglich ein Sonderkündigungsrecht nicht erwähnte. Diese Kritik erwies sich jedoch als falsch, woraufhin die Stiftung Warentest diese Behauptung FlexStrom gegenüber zurück genommen hat.

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