Letzte Aktualisierung: 30.08.2012

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Glühlampenverbot: Missverständnisse behindern Markteinführung

Zum 1. September 2012 tritt die vierte Stufe des "Glühlampenverbotes" in Kraft. Damit wird auch der Verkauf von ineffizienten Glühbirnen unter 40 Watt, die schlechter sind als die Energie-Effizienzklasse C, verboten. Die Europäische Kommission will mit dem Verbot den Stromverbrauch durch die Beleuchtung deutlich senken. Immerhin 10 Prozent des Stromverbrauchs in deutschen Haushalten gehen auf das Konto von Lampen. Trotzdem behindern Missverständnisse immer noch die Markteinführung von Energiesparlampen.

Als Alternative zur Glühbirne gibt es Energiesparlampen oder LED-Lampen. Diese Lampen der Energie-Effizienzklasse A sind zwar in der Anschaffung teurer. Durch ihren niedrigeren Stromverbrauch schonen sie aber langfristig den Geldbeutel und die Umwelt. Wie eine aktuelle Umfrage der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz, ist dieses Argument jedoch noch nicht bei Allen auf Gehör getroffen. Laut Verbraucherzentrale haben immer noch ein Viertel der Befragten Glühlampen auf Vorrat gekauft.

Weiterhin auf Glühlampen zu setzen, ist jedoch nicht wirtschaftlich. Wer bisher zum Beispiel eine 60 Watt-Glühlampe nutzt, die etwa drei Stunden am Tag brennt, hat über zehn Jahre insgesamt 150 Euro an Kosten für Strom und Anschaffung. Eine vergleichbare Energiesparlampe belastet den Geldbeutel im gleichen Zeitraum nur mit insgesamt 35 Euro. Also mit etwa einem Fünftel. Noch besser schneiden LED-Lampen mit 32 Euro Gesamtkosten ab, auch wenn sie zurzeit noch relativ teuer in der Anschaffung sind. Ihr Einsatz lohnt sich insbesondere in Räumen, in denen Lampen viele Stunden am Tag brennen.

Missverständnisse gibt es aber nicht nur bei der Wirtschaftlichkeit von Energiesparlampen. Auch die Quecksilberbilanz von Energiesparlampen wird häufig falsch eingeschätzt, denn ineffiziente Glühbirnen setzen deutlich mehr Quecksilber frei als Energiesparlampen: Bei der Stromerzeugung in Kohlekraftwerken wird mit den Abgasen auch Quecksilber in die Luft geblasen. Durch den hohen Stromverbrauch von Glühbirnen wird damit mehr Quecksilber frei, als in der Energiesparlampe enthalten ist. Auch andere Vorurteile wie der vermeintliche "Elektrosmog" von Energiesparlampen hat das Bundesamt für Strahlenschutz in Untersuchungen widerlegt.

In Räumen, in denen Licht sehr schnell zur Verfügung stehen soll, wie zum Beispiel im Treppenhaus, sollten Energiesparlampen mit Schnellstartfunktion und hoher Schaltfestigkeit eingesetzt werden. Alle Informationen dazu gibt es auf der Lampenverpackung. In Bereichen, in denen man nur selten Licht benötigt, zum Beispiel auf der Kellertreppe oder in der Abstellkammer, sind Halogenleuchten in Glühlampenform eine gute Alternative. Grundsätzlich gilt: In Räumen, in denen Lampen mehr als eine halbe Stunde pro Tag brennen, lohnt sich auf jeden Fall der Einsatz von Sparlampen.

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