Die Bauabnahme gehört zu den wichtigsten Rechtsschritten beim Bauen. Bauherren sollten deshalb nie auf die förmliche Bauabnahme verzichten und auf Vertragsklauseln wie "Die Abnahme seitens des Bauherrn gilt als erfolgt mit Erteilung der baubehördlichen Gebrauchsabnahme" achten.
Laut Verband Privater Bauherren (VPB) verstößt die Klausel gegen das Gesetz (§ 308 Nr. 5 BGB). Jeder Bauherr hat das Recht auf eine förmliche Bauabnahme. Bauherren sollten dieses Recht auch unbedingt in Anspruch nehmen und auf einer förmlichen Abnahme mit Begehung bestehen. Der Bauherr sollte sich dazu unbedingt die fachliche Hilfe eines unabhängigen Sachverständigen holen.
Gemeinsam mit dem unabhängigen Sachverständigen sollte der Bauherr den Bau begehen und auf mögliche Mängel hin kontrollieren. Die Bauabnahme ist wichtig, weil sich mit der Bauabnahme für den Bauherrn vieles ändert: Die Haftung für den Neubau geht vom Schlüsselfertiganbieter auf den Bauherrn über, die Gewährleistungsfrist beginnt, die Beweislast bei Mängeln kehrt sich um und die Schlussrechnung wird fällig.
Quelle: Verband Privater Bauherren (VPB)