Ab dem 12. Februar wird die Antragstellung für eine Energieeffizienzberatung im Rahmen des Sonderfonds Energieeffizienz in KMU nun strikter geregelt: Konnten bisher Unternehmen bei Erfüllung bestimmter Voraussetzungen für weitere Unternehmensstandorte wie Niederlassungen und Betriebsstätten gesonderte Förderanträge stellen, so wird diese Möglichkeit nun mit sofortiger Wirkung eingestellt. Grund hierfür sind laut KfW die "Auswertung einer repräsentativen Anzahl von Abschlussberichten", die nahe legten, dass "die identifizierten Schwachstellen und Empfehlungen für die Umsetzung von Energieeffizienzmaßnahmen an den einzelnen Standorten eines Antrag stellenden Unternehmens häufig sehr ähnlich bzw. sogar identisch waren". Somit könne laut KfW davon ausgegangen werden, dass betriebliche Einsparmaßnahmen auf andere Standorte übertragen werden können und nicht erneut erhoben werden müssen.
Quelle: KfW Bankengruppe