Die KfW hat zum 1. April 2012 im Rahmen des Förderprogramms Energieeffizient Sanieren den neuen Standard "KfW-Effizienzhaus Denkmal" eingeführt. Damit werden die Fördervoraussetzungen für die Sanierung von Denkmalen und besonders erhaltenswerter Bausubstanz erleichtert.
Der neue Standard "KfW-Effizienzhaus Denkmal" betrifft vor allem die Sanierung der Gebäudehülle (Fassade), die im Altbau oft besonders aufwendig gestaltet und daher schwierig zu dämmen ist. Beim neuen Standard "KfW-Effizienzhaus Denkmal" wird vorrangig auf den Jahresprimärenergiebedarf und weniger auf die Wärmedurchlässigkeit der Gebäudeaußenhülle abgestellt.
Denkmale und Gebäude mit erhaltenswerter Bausubstanz machen bis zu ein Viertel des deutschen Wohnimmobilienbestandes aus. Ob ein Gebäude zur erhaltenswerten Bausubstanz zählt, wird von der zuständigen Kommune bestätigt. Für Denkmale liegt den Eigentümern in der Regel eine Bescheinigung vor. Voraussetzung für die KfW-Förderung ist die Bestätigung eines Sachverständigen über den Energiestandard des Gebäudes nach geplantem Umbau.
Im Programm Energieeffizient Sanieren können private Bauherren mit max. zwei Wohneinheiten statt eines zinsverbilligten Kredits (effektiver Jahresszinssatz aktuell 1,00 bis 1,51 % zuzüglich Tilgungszuschuss bei Erreichen des KfW-Effizienzhausstandards) auch einen Investitionszuschuss von bis zu 20 % der Investitionssumme (max. 15.000 EUR) erhalten.