Fließen Luftteilchen aus einem Gebiet mit hohem Luftdruck in ein Gebiet mit niedrigem Luftdruck, so wirkt eine Druckgradientkraft, die Windkraft. Bisher wandeln aber nur große Windräder diese kinetische Energie in elektrische um, obwohl auch kleine Windkraftanlagen imstande sind, einen relevanten Anteil an der Dezentralisierung der deutschen Stromerzeugung einzunehmen. Die Hemmnisse dieser Entwicklung sind eindeutig: Bislang ist der Markt für private Windkraftanlagen unübersichtlich, Genehmigungsprozedere sind lang und kostenintensiv und die Entlohnung privaten Umweltengagements ist dürftig.
Wer sich ernsthaft mit der Anschaffung einer Kleinwindkraftanlage beschäftigt, muss sich zunächst durch ein schwer überschaubares, weit gefächertes Angebot kämpfen. Dieses reicht vom Selbstbausatz mit wenigen Watt Leistung bis zur 30 m hohen 10-kW-Anlage. Als Orientierung soll die IEC-NORM dienen. Leider streben nur die wenigsten Hersteller diesen Vergleichsmaßstab an, sodass mancher bereits bei der Anbietersuche aufgibt. Wer trotzdem nicht aufgibt, steht dann vor der Frage, wieviel Wind denn eigentlich auf dem eigenen Grundstück weht und wie die Leistungsdaten des Herstellers hier zu einer ersten Ertragsrechnung genutzt werden können. Spätestens hier empfiehlt es sich, Expertenrat hinzuzuziehen, da der folgende Genehmigungsprozess als ungleich anspruchsvoller bezeichnet werden kann. Grund hierfür: Die Bundesländer haben keine gemeinsame Regelung. Je nach Anlagengröße und Bundesland müssen neben § 29 des Baugesetzbuches (BauGB) auch die Bestimmungen der Technischen Anleitung (TA) Lärm und das Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) sowie die Problematik des Schattenwurfs beachtet werden.
Die Kosten für Kleinwindanlagen lassen sich mit etwa 3.000 Euro pro Kilowatt beziffern. Eine Anlage mit 5-KW bedarf also einer Investition von 15.000 Euro. Wird der erzeugte Strom ins Netz eingespeist, so wird jede erzeugte Kilowattstunde mit 9 Cents genauso vergütet wie die großer Windkraftanlagen. Allerdings kosten diese pro KW Leistung auch nur rund die Hälfte. Folge: Ein wirtschaftlicher Betrieb ist häufig nur in sehr windreichen Regionen möglich, da eine Verdopplung der Windgeschwindigkeit zu einem achtfachen Stromertrag führt. Leider sieht der Gesetzgeber dieses Potential nicht. Die letzte Novelle des EEG hat die Kleinwindanlagen schlichtweg übergangen, während Offshore-Windkraft mit rund 15 Cents pro Kilowattstunde bedacht wurde. Experten sind sich demgegenüber einig. Ohne eine der Solarstromnutzung ähnlich attraktiven Vergütung, werden sich kleine Windräder nur dort drehen, wo das gute Gewissen mehr Wert als der Mehrwert des Geldes haben.