Die Hessische Landesregierung will Unternehmen, die in den Ausbau Erneuerbarer Energien investieren, leichteren Zugang zum Kapitalmarkt verschaffen. Aus diesem Grund hat Finanzminister Karlheinz Weimar in Absprache mit Umweltministerin Silke Lautenschläger die Regeln für die Vergabe von Landesbürgschaften ausgedehnt. Nach den neuen Bestimmungen gilt die für die Vergabe einer Landesbürgschaft dringend erforderliche Voraussetzung eines volkswirtschaftlich besonders gerechtfertigten Vorhabens nun auch für Investitionen in Projekte mit Biomasse, Windenergie, Solarenergie, Geothermie, Wasserkraft sowie Biogas.
Mit einer Landesbürgschaft fällt es den Firmen leichter, bei ihren Hausbanken für Investitionsvorhaben in Biomasse, Windenergie, Solarenergie, Geothermie, Wasserkraft oder Biogas Kreditmittel zu beantragen. Zielgruppe der Bürgschaftsnehmer sind Kleine und Mittlere Unternehmen aus der Energiewirtschaft. Aber auch Großunternehmen und Konzerne können Bürgschaften beantragen. "Wir haben Wort gehalten. Mit diesem Schritt unterstreicht die Landesregierung nachdrücklich ihr besonderes Interesse am Ausbau und an der Nutzung von Erneuerbaren Energien", erklärte Umweltministerin Silke Lautenschläger am Montag in Wiesbaden.
Die Bürgschaften des Landes Hessen werden als quotale Ausfallbürgschaften übernommen. Sie dürfen 70 Prozent der Kreditsumme nicht übersteigen und müssen beihilferechtlich zulässig sein. Die Ausfallbürgschaft übersteigt pro Einzelfall i.d.R. nicht die Betragsspanne zwischen 5 Mio. Euro und 25 Mio. Euro. Steht das Unternehmen mehrheitlich in kommunaler Hand, ist eine Beteiligung der Kommune/ Kreis an der Bürgschaftsübernahme im Einzelfall zu prüfen.
Quelle: Hessisches Ministerium der Finanzen