Letzte Aktualisierung: 04.02.2010

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LEP-Änderung in NRW: Erneuerbare Energien, Kraft-Wärme-Kopplung und Kraftwerkserneuerung im Fokus

Der Ausbau der erneuerbaren Energien, die verstärkte Nutzung der Kraftwärmekoppelung und die Erneuerung des Kraftwerksparks in Nordrhein-Westfalen werden eine neue, solide planungsrechtliche Grundlage erhalten. Dazu hat die Landesregierung am 2. Februar den Entwurf für das zukünftige Energiekapitel des Landesentwicklungsplans Nordrhein-Westfalen gebilligt und damit das Beteiligungsverfahren für die Öffentlichkeit eingeleitet. Wirtschaftministerin Christa Thoben erklärte dazu in Düsseldorf: "Wir unterstreichen mit diesem Entwurf den Vorrang erneuerbarer Energien, unsere feste Absicht, die Kraftwärmekoppelung dort konsequent auszubauen, wo es möglich ist, und die u. a. aus Klimaschutzgründen dringend erforderliche Kraftwerkserneuerung in Nordrhein-Westfalen auf eine solide rechtliche Grundlage zu stellen." Die Neufassung des LEP-Kapitels wird dann nach der Landtagsentscheidung in der zweiten Jahreshälfte 2010 das alte Kapitel des LEP von 1995 ablösen. Ziele des neuen LEP-Energiekapitels im Einzelnen:

Vorrang für erneuerbare Energien: Das EEG sieht eine Steigerung des Anteils regenerativer Energien an der Stromversorgung bis zum Jahre 2020 auf mindestens 30 Prozent vor. In Nordrhein-Westfalen gibt es noch nicht ausgeschöpfte Potenziale bei der Bioenergie, der Geothermie, der Windkraft und der Solarenergie. Der technische Fortschritt wird zusätzliche Möglichkeiten eröffnen. Der geänderte LEP schafft die notwendigen Voraussetzungen für die planerische Steuerung dieses Prozesses. Hier geht es vor allem um die Verringerung von Nutzungskonflikten zwischen den Standorten für Anlagen zur Nutzung erneuerbarer Energien und anderen Raumansprüchen.

Kraftwärmekoppelung: Die Energieeffizienz von Kraftwerken kann durch Kraftwärmekoppelung (KWK) erheblich erhöht werden. Dazu müssen Kraftwerke und Wärmenutzer, wie z. B. Gewerbe- und Industriebetriebe, räumlich einander zugeordnet sein. Deshalb soll auch im Interesse der dezentralen Versorgung die Möglichkeit eröffnet werden, Kraftwerke in geeigneten, regionalplanerisch festgelegten Bereichen für die gewerbliche und industrielle Nutzung zu errichten. Dies kann auch der Stärkung des Wettbewerbs im liberalisierten Energiemarkt dienen.

Kraftwerkserneuerung: Der Kraftwerkspark in Nordrhein-Westfalen ist in die Jahre gekommen. 44 Prozent der Kraftwerke sind älter als 30 Jahre, 32 Prozent sogar älter als 40 Jahre. Deshalb ist eine Erneuerung des Kraftwerkparks aus Klimaschutzgründen durch deutlich effizientere Anlagen, die damit weniger CO2 ausstoßen, zwingend geboten. Die LEP-Änderung schafft auch hier die notwendigen Standortvoraussetzungen. Es werden 36 Standorte von 34 bestehenden und 2 genehmigten Kraftwerken mit einer Feuerungswärmeleistung von mindestens 300 Megawatt gesichert. Dies ermöglicht den Neubau, den Ersatz bzw. die Erweiterung von Kraftwerken an diesen Standorten. Diese Festlegungen sind in Zukunft in Regionalpläne zu übernehmen; dabei ist das Bundesimmissionsschutzgesetz zu beachten. Diese Regelungen sind eine landesplanerische Konsequenz aus der jüngeren Rechtsprechung.

Abschied von Megakraftwerken: Gestrichen werden insgesamt acht Standorte, für die bisher eine Angebotsplanung für Kraftwerksnutzungen (zum Teil bis zu 7.500 Megawatt pro Fläche) bestand. Diese Standorte sind über fast 40 Jahre hinweg für zusätzliche Kraftwerke freigehalten worden, sie grenzten in vielen Fällen an sensible Bereiche wie FFH- oder Vogelschutzgebiete. Betroffen sind Standorte in Alpen, Bislich-Vahnum, Aldenhoven-Siersdorf, Greven-Ost, Dülmen-Hiddingsel, Drensteinfurt, Gelsenkirchen-Heßler, Plettenberg-Siesel.

Quelle: Landesregierung Nordrhein-Westfalen

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