Letzte Aktualisierung: 04.04.2010

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Marburg: Pflicht für solarthermische Anlagen auf Dächern von Neu- und Altbauten zunächst gestoppt

Marburg wollte als erste deutsche Kommune den Einbau solarthermischer Anlagen auf Dächern von Neu- und Altbauten zur Pflicht machen. Zunächst konnte die Stadt Marburg und das Regierungspräsidium Gießen hierzu einen Kompromiss erzielen, wodurch die Marburger Solarsatzung in leicht veränderter Form hätte in Kraft treten können. Diesem Vergleich schob jedoch das Wirtschaftsministerium jetzt mit Hinweis auf die zum Jahresende auslaufende Bauordnung des Landes einen Riegel vor. Nach den Wünschen des Ministeriums solle bei der geplanten Novellierung der Bauordnung Ende des Jahres der Paragraf entfallen, auf den sich die Stadt Marburg berufe. Eine "unverantwortliche Intervention" zu Lasten des Klimaschutzes wirft die Landtagsfraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Wirtschaftsminister Posch (FDP) vor.

"Die Intervention von Posch kann nur bedeuten, dass die Bauordnung so geändert werden soll, dass der Ausbau von Solaranlagen keine Unterstützung erhalten soll. Das ist in Zeiten, in denen Maßnahmen zum Klimaschutz dringend notwendig sind, kontraproduktiv. Auch ist es nicht zukunftsweisend, zu verhindern, dass die begrenzt zur Verfügung stehenden fossilen Energien wie Öl, Erdgas und Kohle durch die Sonne ersetzt werden. Zudem entspricht die Marburger Solarsatzung den Zielen bundesgesetzlicher Entwicklung. So ermöglich das Erneuerbare Wärmegesetz des Bundes den Ländern seit Januar 2009 auch bei Altbauten Klimaschutzmaßnahmen umzusetzen. Hierauf stützt sich die Stadt Marburg. Die Torpedierung des Vergleichsvorschlags ist eine umweltpolitische Fehlleistung ersten Ranges", kritisiert die klimaschutzpolitische Sprecherin der GRÜNEN, Ursula Hammann.

Quelle: Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Hessischen Landtag

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