Die Anreize für Vermieter, in energetische Modernisierungsmaßnahmen zu investieren, sind häufig begrenzt. Grundsätzlich kann der Vermieter 11% der Modernisierungskosten pro Jahr (§ 559 BGB) auf Bestandsmietverträge umlegen. Überschreiten die Investitionen diese Refinanzierungsmöglichkeit – und dies ist in vielen Fällen energetischer Sanierungen und der Integration erneuerbarer Energien der Fall – so spricht man vom so genannten Investor-Nutzer-Dilemma: Die Mieter profitieren von den gesunkenen Heizkosten, wohingegen der Vermieter die Kosten der energetischen Modernisierungen trägt. Um weitere Anreize zu schaffen, kann in einem "ökologischen" Mietspiegel die ortsübliche Vergleichsmiete nach energetisch guten und weniger guten Gebäuden differenziert werden. Wie diese Anreize ermittelt werden können, wurde nun vom "Institut Wohnen und Umwelt" (IWU) untersucht.
Zunächst wurde die wärmetechnische Beschaffenheit jeden Gebäudes über berechnete Primärenergiekennwerte vergleichbar gemacht. Dann wurde der Mietpreiseffekt ermittelt und Zuschlagssätze errechnet. Alternativ zur Ausweisung von Zuschlägen für unterschiedliche Klassen der wärmetechnischen Beschaffenheit wurde auch eine metrische Ausweisung des Zuschlags abhängig vom berechneten Primärenergiekennwert dargestellt. Dies vermeidet Sprünge im Zuschlag und Verbesserungen der energetischen Gebäudequalität werden deutlicher.
Die Ergebnisse der Studie könnten Auswirkungen auf die Methodik der Energieausweise haben: Da für die Erstellung eines ökologischen Mietspiegels eine große Anzahl von Kennwerten bestimmt werden muss, könnten diese direkt über die ohnehin notwendigen Energieausweise erhoben werden. Damit würden sich Kosten und zeitlicher Aufwand eines ökologischen Mietspiegels in Grenzen halten und könnten frühzeitig flächendeckend eingeführt werden. Ob die klassischen Vermietungsargumente dadurch an Bedeutung verlieren, bleibt jedoch abzuwarten.