Fast ein Drittel ihres Budgets geben private Haushalte in Deutschland für den Bereich Wohnen, Energie und Wohnungsinstandhaltung aus. Einer weiteren Nebenkostensteigerung kann nur durch die energetische Sanierung des Wohnungsbestandes entgegengewirkt werden. Um eine daraus resultierende Mietpreiserhöhung zu vermeiden, fordert Daniela Wagner von BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN die Modernisierungsumlage nur noch für Maßnahmen der energetischen Sanierung und den altersgerechten Umbau zu verwenden. Laut einer dena-Studie sind es nämlich nicht die Kosten für die energetische Sanierung, die Mieten steigen lassen, sondern Schönheitssanierungen, die eigentlich nicht auf die Miete umgelegt werden dürften.
Daniela Wagner, Sprecherin für Bau- und Wohnungspolitik von BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN, fordert, die aus einer energetischen Sanierung des Wohnungsbestandes entstehenden Kosten gerecht zwischen Mietern, Eigentümern und Staat zu verteilen. Hierfür sei ein umfassendes Konzept notwendig, in dem eine zielgruppengerechte Förder- und Anreizkulisse, mietrechtliche Anpassungen und ein Informationsausbau ineinander greifen: "Die finanzielle Überforderung der Mieterinnen und Mieter bedroht die Energiewende im Gebäudebereich, obwohl Energieeffizienz und Mieterschutz sehr gut miteinander vereinbar sind. Deswegen müssen die Mieterhöhungsmöglichkeiten beschränkt und die Refinanzierungszeiträume verlängert werden, zum Beispiel in dem die Modernisierungsumlage nur noch für Maßnahmen der energetischen Sanierung und den altersgerechten Umbau verwendet werden kann und von elf auf neun Prozent abgesenkt wird."
Laut einer dena-Studie könnte nämlich der Energiebedarf bei Gebäuden, die ohnehin saniert werden müssen, ohne Mehrbelastungen für Mieter um bis zu 75 Prozent gesenkt werden. Durch die Umlage eines Teils der Sanierungskosten steigt zwar die Kaltmiete, doch gleichen die drastisch sinkenden Energiekosten dies wiederum aus. In ihrer Studie hat die dena reale energetisch sanierte Mehrfamilienhäuser untersucht und die Mehrkosten berechnet, die durch die Zusatzinvestition in sehr gute Energieeffizienz entstehen. Und nur diese Mehrkosten sind interessant, denn: Die Kosten für die laufende Instandhaltung wie beispielsweise den Austausch einer kaputten alten Heizung gegen eine neue Standardheizung muss der Eigentümer ohnehin aus der laufenden Miete finanzieren und darf sie nicht umlegen. "Wenn nach einer Sanierung drastisch die Miete steigt, ist dies nicht auf die energetischen Maßnahmen zurückzuführen. Vielmehr sind es die "Schönheitssanierungen", die mitunter die Preise nach oben treiben", erläutert dena-Chef Kohler.