Ab dem 1. Januar 2011 kann die Mineralölindustrie nur noch für Biokraftstoffe aus nachhaltiger Erzeugung Steuerentlastungen erhalten. Die Steuervergünstigungen oder Anrechnungen auf die Biokraftstoffquote sind nur dann noch möglich, wenn der Biokraftstoff aus nachhaltig erzeugter Biomasse - bei uns überwiegend aus Raps - hergestellt wurde. Die Nachhaltigkeit ist lückenlos von der Erzeugung bis zum Letztverteiler nachzuweisen. Grundlage für die Beimischung von Bio- zu Mineralkraftstoff ist die Beimischungsverordnung.
Die EU Richtlinie 2009/28, die EU-Mitglieder zur nachhaltigen Erzeugung ab der Ernte 2010 verpflichtet, wurde bei uns mit der Biomassestrom-Nachhaltigkeitsverordnung (BioSt-NachV) und der Biokraftstoff-Nachhaltigkeitsverordnung (Biokraft-NachV) umgesetzt. Im Januar wurde ISCC, ein Zertifizierungssystem für Biomasse und Bioenergie vom Bundeslandwirtschaftsministerium vorläufig anerkannt. Die betroffenen Wirtschaftskreise und -verbände gründeten das Zertifizierungssystem REDcert. Beide Systeme sichern die Erfüllung der Anforderungen entlang der Liefer- und Herstellungskette. Die Zertifikate dienen als Beweis dafür, dass kontrollierte Unternehmen die Anforderungen der Verordnungen erfüllen.
Quelle: Hermann Menth - aid infodienst Ernährung, Landwirtschaft, Verbraucherschutz e. V