Letzte Aktualisierung: 07.02.2010

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Neue Regelung der Photovoltaik-Einspeisevergütung

Strom aus Photovoltaik ist eine gute Sache. Kostenlose Sonnestrahlung wird in Elektrizität umgewandelt und ersetzt langsam aber deutlich fossile, klimaschädliche Großkraftwerke. Nur dieser Fakt alleine überzeugt die Wenigsten, sich eine Solarstromanlage auf dem Hausdach zu installieren. Die Wirtschaftlichkeit ist ein wichtiges Entscheidungskriterium, sodass Ertrag, Kosten und Förderungen vorab kalkuliert werden müssen. In diesem Zusammenhang spielen insbesondere die Degressionssätze für photovoltaisch erzeugten Strom eine entscheidende Rolle, da diese maßgeblichen Einfluss auf die kumulierten Gesamtumsätze haben. Am 20. Januar 2010 wurden in Berlin nun die Eckpunkte für die künftige Photovoltaikvergütung im Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) vorgestellt:

Die Förderung wird für alle Solaranlagen flexibel an die Marktentwicklung angepasst. Wird die Zielmarke für den jährlichen Ausbau von 3.000 MW pro Jahr überschritten, so werden die Vergütungssätze angepasst und die Degression in jeweils 1.000 MW-Schritten um jeweils weitere 2,5% erhöht. Sollte der Zubau weniger als 2.500 MW betragen, so wird angestrebt, die Vergütungssätze weniger stark abzusenken. Die Vergütung soll dann steigen, indem die Degression in 500 MW-Schritten um jeweils 2,5% gesenkt wird.

Die schnell gesunkenen Marktpreise für Photovoltaik-Anlagen werden durch eine einmalige Absenkung der Vergütungssätze von 15% ausgeglichen. Für Dachanlagen gilt diese Regelung zum 1. April 2010. Für Freiflächenanlagen erfolgt die Absenkung der Vergütungssätze ab dem 1. Juli 2010. Die Installation von Freiflächenanlagen soll zudem verstärkt auf vorbelasteten Flächen geschehen. Daher wird die Einspeisevergütung für Freiflächenanlagen auf Ackerflächen zusätzlich zu den 15% um 10% abgesenkt. Im Gegenzug wird die Beschränkung, Freiflächenanlagen nur bis Ende 2014 zu bauen, aufgehoben.

Wird der Sonnenstrom selbst genutzt, so gilt die einmalige Absenkung der Einspeisevergütung nicht. Im Gegenteil: Um die Eigennutzung zusätzlich zu intensivieren, sollen Selbstversorger zukünftig mit rund 10 Cent pro kWh (bisher rund 4 Cent) gegenüber der Einspeisung profitieren. Dies soll zum einen die Stromnetze entlasten. Zum anderen soll dadurch dem höheren technischen Aufwand zum Direktverbrauch des erzeugten Stroms Rechnung getragen werden.

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