Die Unklarheiten um die Neuregelung der französischen Einspeisetarife wurden durch die Veröffentlichung des neuen Ministerialerlasses vom 12. Januar 2010 (veröffentlicht am 13. Januar) beseitigt. Das Gesetz enthält im Bereich der gebäudeintegrierten Solaranlagen sowie der Höhe der Einspeisevergütung verschiedene Abweichungen. Die neue Tarifstruktur sieht nun vor:
- Für baulich besonders aufwendig integrierte PV-Anwendungen auf allseitig geschlossenen Gebäuden bzw. für Anwendungen auf Wohngebäuden sowie Bildungs- oder Gesundheitseinrichtungen liegt der Tarif bei 58 cts/kWh. Die Anwendungen auf übrigen Gebäuden erhalten 50 cts/kWh.
- Davon unterscheiden sich die baulich integrierten PV-Anwendungen auf allen übrigen baulichen Anlagen. Hier liegt der Tarifsatz bei 42 cts/kWh.
- Die Freilandanlagen auf Korsika und in den französischen Überseegebieten erhalten den höheren Satz von 40 cts/kWh. Die Freilandanlagen auf dem französischen Festland erhalten einen niedrigeren Satz. Hier wird unterschieden zwischen Freilandanlagen bis 250 kWp (Tarif liegt bei 31,4 cts/kWh) und Freilandanlagen über 250 kWp. Sie erhalten je nach Region zwischen 31,4 bis 37,68 cts/kWh.
Diese neuen Regelungen und ihre konkrete Anwendung sind das Thema eines Seminars der Düsseldorfer Unternehmensberatung für Erneuerbare Energien – Annette Nüsslein am 16. März 2010 in Düsseldorf. Die rechtlichen Änderungen in 2010 werden von der Kanzlei Epp, Gebauer & Kühl vorgetragen. Auch die Sicherung der Grundstücke, Normen und Zertifizierungen sowie Versicherungsfragen sind integriert. Aktuelle Änderungen in der Gewerbesteuerreform werden ebenso berücksichtigt. Das Thema "Einstellung von Arbeitsnehmern in Frankreich" wird von der Hamburger Personalvermittlung GET A HEAD Recruitment Consultants behandelt. Abschließend stellen sich ausgewählte Regionen mit ihren Solarinitiativen vor.
Quelle: windConsultant / Annette Nüsslein, Hamburg