Seit dem 01.01.2010 gilt im gesamten Stromnetzgebiet der Bundesrepublik eine einheitliche EEG-Umlage gemäß Ausgleichsmechanismusverordnung (AusglMechV) vom 17. Juli 2009. Diese Umlage wird seitens der Netzbetreiber an die Energieversorger anteilig weitergegeben. Die Höhe wurde für das Jahr 2010 mit 2,047 Cent pro kWh erzeugtem Strom festgelegt. Die Festlegung für die Umlage im Jahr 2011 wird im Oktober 2010 erfolgen. Da der Ausbau der Erneuerbaren Energien voranschreitet und damit die Gesamtumlage steigt, ist es wichtig, dass bei der Kalkulation von Contractingprojekten mit BHKW die EEG-Umlage Beachtung findet. Des Weiteren sollte in den Stromlieferverträgen genau geregelt sein, dass dem Kunden die Umlage im jeweiligen Lieferzeitraum berechnet wird.
Zudem überlegt das Bundesumweltministerium zurzeit das Klimaschutz-Impulsprogramm zur Förderung von Mini-KWK-Anlagen in diesem Jahr nicht zu verlängern beziehungsweise die Fördermittel zu kürzen. Der bisherige Verlauf des Förderprogramms hat jedoch gezeigt, wie wirksam die im Vergleich geringen Mittel eingesetzt werden. Wird das Programm jetzt gekürzt oder gar eingestellt, sieht der Verband für Wärmelieferung e.V. (VfW) die große Gefahr, dass an vielen Standorten, die grundsätzlich Mini-KWK-würdig sind, aufgrund des fehlenden Impulses wieder nur mehr mit konventioneller Technik erneuert wird.
Diese und weitere Themen werden in dem vom VfW angebotenen Praxisseminar "Technische Optimierung von Contracting-Projekten mit BHKW" am 18.3.2010 in Hannover behandelt. Inhaltlich geht es neben der Anlagentechnik insbesondere um das Kennenlernen der Besonderheiten der Energie- und KWKG-rechtlichen Aspekte sowie das Erkennen und gewinnbringende Erschließen der in der Stromdirektvermarktung steckenden Möglichkeiten im eigenen Unternehmen.
Quelle: Verband für Wärmelieferung e.V. (VfW)