Die Absetzbarkeit von Handwerksleistungen wurde mit dem Beginn des letzten Jahres erhöht. Wer derzeit über der Steuererklärung sitzt, kann diese Kosten nun von der Steuer absetzen und mehr Steuern sparen als bisher: Bis zu 1.200 Euro können abgesetzt werden. Christian Renk, Geschäftsführer der Maler- und Lackierer-Innung Hamburg, freut sich über die Erhöhung des Sonderbonus auf Handwerksleistungen. Er sagt: "Die Verdoppelung der absetzbaren Kosten hat sich positiv auf das Malerhandwerk ausgewirkt. Viele Handwerker bekamen dadurch mehr Aufträge."
Ein kürzlich veröffentlichtes Schreiben des Bundesfinanzministeriums schafft Klarheit, was abgesetzt werden kann. So können zum Beispiel Arbeiten an der Fassade, an Innen- und Außenwänden sowie an Bodenbelägen von der Steuer abgesetzt werden. Weiterhin können Steuern gespart werden, wenn die Wärmedämmung des Hauses verbessert wurde. Hier spart der Kunde gleich doppelt – an der Steuer und an den Energiekosten. Wer außerdem Reparatur- oder Modernisierungsmaßnahmen von Handwerkern hat durchführen lassen, sollte diese in der Steuerklärung unbedingt angeben. Dazu gehören der Austausch und die Modernisierung von Bodenbelägen, Fenstern und Türen.
Einige Dinge müssen beachtet werden, wenn der Sonderbonus auf Handwerksleistungen in der Steuererklärung geltend gemacht werden soll. Wichtig ist dabei primär, dass der Kunde von seinem Handwerker eine Rechnung erhält und auf dessen Konto überweist. Renk weist in diesem Zusammenhang auf die Sicherheiten des Innungsfachbetriebes hin, damit die Kosten tatsächlich von der Steuer abgesetzt werden können. Er sagt: "Mit der Entscheidung für einen Betrieb der Innung können die Kunden sicher sein, eine ordnungsgemäße Rechnung zu erhalten."
Quelle: Maler- und Lackierer-Innung Hamburg auf openpr